Ich rede von dem Zustand wo die Frage nach Anfassen nicht unter § 177 Nötigung bzw § 184i Sexuelle Belästigung , aber die Ohrfeige unter § 223 StGB fällt. Und zu Verdeutlichung für die Begrifflichkeit der Sexuellen Nötigung:
Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurchbelästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Stand 16.01.2018.
Also nix mit Frage ist sexuelle Belästigung im juristischen Sinne. Allerhöchstens eine Beleidigung.
Nur mal zum Verstandniss die entsprechenden Gesetze definieren Straftaten, also alles was nicht erlaubt ist.
Oje Candide2 ist es schon so weit das ich als Mann das Thema nicht beurteilen kann? Doch kann ich und muß ich ja sogar, weil ich ja das Pech haben könnte mit wahrnehmungsgestörten Frauen mit egozentrischem Weltbild zu tun zu bekommen.
@**********henkt Wo liest du den schon wieder die Aufforderung die Frage gut finden zu müssen?