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Na sowas - ich suche Modelle!

Och je...
Fragen werden hier gerne und ausführlich beantwortet, solange sie nicht detailliert die Inhalte meiner Projektideen betreffen.

Sollte diese Ausschreibung etwas rüde klingen, so bitte ich schon mal vorab um Verständnis, ich nutze in solchen Fällen lieber gleich klare Worte, bevor es zu blöden Missverständnissen kommt.

Und wenn Du den Rest auch noch aufmerksam liest, lieber Gerhard, dann solltest Du auch die richtigen Fragen stellen können und nicht nur möppeln.
Aber Du willst ja eh nicht - von daher...
einen schönen Restsonntag wünscht,
Tilla
********7_th Mann
163 Beiträge
Möppeln...
Liebe Vorschreiberinnen,

ich habe den Beitrag ja schon richtig gelesen. Wer seine vorgefertigten Vertragstexte nicht zur Verfügung stellt, hat was zu verbergen. Das legt viel eher die Ursachen für späteren Streit als die Offenlegung.

Wenn Tilla schreibt, sie schickt keine Verträge vorab zur Ansicht, dann klingt das schroff, abweisend, als hätte sie was zu verbergen...

Anders wäre es, wenn sie schriebe, dass die Verträge alle individuell ausgehandelt werden. Das wäre super. Dann nehme ich alle Kritik sofort zurück.

Ebenfalls noch einen schönen Sonntag.
*****385 Mann
1.224 Beiträge
Hey.

Es geht nicht um die Vertragstexte an sich bei den AGB, sondern um die Nebenabreden wie Leistungsort etc.

Kaufpreis, Kaufgegenstand und vor allem Parteien sind immer individuell!


Lerne erst einmal die Grundprinzipien des AGB Rechts, bevor du hier stänkerst.


Und wenn du noch ein wenig Ahnung von Fotografie und dergleichen (vor allem die normalen Gepflogenheiten betreffend) hättest wüsstest du, dass der, der fotografiert wird, die BILDER erhält.
Noch Fragen zur Gegenleistung???
********7_th Mann
163 Beiträge
Kaufpreis, Kaufgegenstand und vor allem Parteien sind immer individuell!

Lerne erst einmal die Grundprinzipien des AGB Rechts, bevor du hier stänkerst

Etwas mehr Höflichkeit hätte ich schon erwartet. Und Sachkenntnis auch. Weder Kaufpreis noch Kaufgegenstand sind notwendigerweise individuell. Ein Listenpreis ist nicht individuell. Aldi oder Lidl verhandeln darüber beispielsweise nicht. Und über den Kaufgegenstand auch nicht. Was im Lager steht, geht. Der Rest nicht.Auch die Parteien sind nicht individuell. denn eine Partei ist immer die gleiche. Das ist der Verwender.

Entscheidend bei den AGB ist, dass der Partner des Verwenders Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Kaufleute, die dem HGB unterstehen, müssen AGB grundsätzlich gegen sich gelten lassen

Hier geht es ja auch nicht um Kaufpreis und Kaufgegenstand. Es geht um Leistung und Gegenleistung. Und bei den Verträgen ist die Verteilung der Rechte nicht eine Nebenabrede, sondern der zentrale Regelungsgegenstand. Da braucht insbesondere der, der die Bilder nutzen will, Sicherheit.

Da steht dann oft sowas, dass alle Rechte unwiderruflich und für alle Zeiten örtlich unbegrenzt, inhaltlich ohne jede Einschränkung und natürlich frei veräußerbar ist. Dafür gibt's kein Honorar, kiene Fahrtkostenerstattung nur ein paar Papierbilder für 3,50 € von Rossmann.

Man kann streiten, ob so was sittenwidrig ist. Da sind die Gereichte sehr zurückhaltend Gelten jedoch die §§ 305ff BGB, dann wird man jedoch von einer unangemessenen Benachteiligung ausgehen können.

Im Übrigen ist es Quatsch, dass der, der fotografiert wird, die Bilder erhält. Wenn ein Fotograf Modelle sucht, dann will natürlich der Fotograf die Bilder. Sonst bräuchte er nicht Modelle zu suchen. Die paar Abzüge für das Modell sind in der Regel nicht mit Rechten versehen. Auch hat das Tilla ja ausdrücklich ausgeschlossen, was prinzipiell auch ok. ist.

Ich hoffe, das Thema abschliessen zu können, dabei jedoch sachlich geblieben zu sein.
intensive Momente
*****_ni Paar
3.175 Beiträge
Heho ...
... das JC ist ein heißes Pflaster für Mißverständnisse.

Es ist doch wohl selbstverständlich, daß jeder, der einen Vertrag unterschreiben soll, ihn auch vorher lesen kann. Aber warum soll ein Vertrag vorher und pauschal veröffentlicht werden? Ich denke, genau darum ging es hier.

Zudem sollte davon ausgegangen werden, daß ein Fotograf sich mit Rechtsgeschäften auskennt und nichts in Verträge hinein schreibt oder wegläßt, was zu diesen Rechtsgeschäften gehört. Verträge sollen keinen Rechtsbruch fördern, sondern den partnerschaftlichen Umgang miteinander festschreiben.
Verträge werden immer dann schwierig, wenn Hobby-Juristen sich darüber beugen. So ist es auch mit der Auslegung des Rechtes am eigenen Bild. Aus diesem Grund wird in Verträgen auch stets geregelt, wie das Freigabeverfahren für die Bilder läuft.

Es ist schon interessant, daß gerade im JC die Vertragsfrage so heiß und inbrünstig diskutiert wird. In meiner nun 31jährigen Berufstätigkeit als Fotograf habe ich dies tatsächlich nur im JC erlebt. Aber, oh Wunder, das JC ist aber auch die Plattform, bei der es zu den meisten Model-Absagen kommt. Bei Pay-Shootings über das JC verlange ich IMMER Anzahlung, weil es sehr oft vorkommt, daß Leute ein Shooting buchen und mich dann sitzen lassen.

So weit zu Vertägen, Rechten und Pflichten.

Michael
(er von Trout)
******Art Mann
877 Beiträge
naja, jeder wie er mag, das regelt sich schon durch Angebot und Nachfrage.

Solange es Modelle gibt die das machen ist das absolut OK.
Solange es auch Fotografen gibt die die Bildrechte bei TfP-Shootings teilen aber auch.
...letztendlich muß jeder für sich entscheiden was er will, ist meine Meinung:-)
persönlich soll sich jeder selbst ein Urteil bilden und danach handeln, ganz einfach:-)

LG
Steffs
Verträge über Verträge
Verträge dienen zur beiderseitigen Absicherung, sowohl des Künstlers als auch Modells.

Und das Modell bekommt die Bilder der Künstlerin und freut sich *g*
Die Bilder haben einen schönen künstlerischen Wert.
Benachteiligt ist doch hier kein Modell,

AGBs und Gerichte (also die Gerichte die nicht zum Essen da sind sondern oh Schreck richtig richten) - sind natürlich ein unerschöpflich sprudelndes Quell für Rechtsauslegung - lassen wir doch die Kirche im Dorf und das Bild im Kasten.

Hier geht es auch um diverse freie Projekte, bei denen nicht schlagartig das Gold sprudelt.
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