Kaufpreis, Kaufgegenstand und vor allem Parteien sind immer individuell!
Lerne erst einmal die Grundprinzipien des AGB Rechts, bevor du hier stänkerst
Etwas mehr Höflichkeit hätte ich schon erwartet. Und Sachkenntnis auch. Weder Kaufpreis noch Kaufgegenstand sind notwendigerweise individuell. Ein Listenpreis ist nicht individuell. Aldi oder Lidl verhandeln darüber beispielsweise nicht. Und über den Kaufgegenstand auch nicht. Was im Lager steht, geht. Der Rest nicht.Auch die Parteien sind nicht individuell. denn eine Partei ist immer die gleiche. Das ist der Verwender.
Entscheidend bei den AGB ist, dass der Partner des Verwenders Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Kaufleute, die dem HGB unterstehen, müssen AGB grundsätzlich gegen sich gelten lassen
Hier geht es ja auch nicht um Kaufpreis und Kaufgegenstand. Es geht um Leistung und Gegenleistung. Und bei den Verträgen ist die Verteilung der Rechte nicht eine Nebenabrede, sondern der zentrale Regelungsgegenstand. Da braucht insbesondere der, der die Bilder nutzen will, Sicherheit.
Da steht dann oft sowas, dass alle Rechte unwiderruflich und für alle Zeiten örtlich unbegrenzt, inhaltlich ohne jede Einschränkung und natürlich frei veräußerbar ist. Dafür gibt's kein Honorar, kiene Fahrtkostenerstattung nur ein paar Papierbilder für 3,50 € von Rossmann.
Man kann streiten, ob so was sittenwidrig ist. Da sind die Gereichte sehr zurückhaltend Gelten jedoch die §§ 305ff BGB, dann wird man jedoch von einer unangemessenen Benachteiligung ausgehen können.
Im Übrigen ist es Quatsch, dass der, der fotografiert wird, die Bilder erhält. Wenn ein Fotograf Modelle sucht, dann will natürlich der Fotograf die Bilder. Sonst bräuchte er nicht Modelle zu suchen. Die paar Abzüge für das Modell sind in der Regel nicht mit Rechten versehen. Auch hat das Tilla ja ausdrücklich ausgeschlossen, was prinzipiell auch ok. ist.
Ich hoffe, das Thema abschliessen zu können, dabei jedoch sachlich geblieben zu sein.