Danke, @**********xeOHV
Wenn ich richtig lese, sehe ich mich in meiner Ansicht bestätigt. Die Ehe verpflichtet zu nichts. Wäre ja auch noch schöner. Wir sind ja immernoch in Mitteleuropa.
Ohne jetzt eine juristische Diskussion lostreten zu wollen, die ohnehin sehr off topic wäre: Wenn eine Scheidung rechtlich mit dem Fehlen des Beischlafs begründet wird, ist das dann nicht der klassische Fall Henne-Ei? Dem Verlangen müsse in Fällen des Scheiterns der Ehe (=Scheidung) nicht Folge geleistet werden. Aber was war denn zuerst? Das Scheitern der Ehe oder der nicht erfolgte Beischlaf? Als "Missbrauch des Rechts" verstehe ich eine Vergewaltigung, also eine sexuelle Handlung gegen den Willen einer beteiligten Person.
Darüber störe ich mich immernoch daran, dass zwischen Sex und Ehe sogar eine juristische Korrelation besteht. Als ob das ein Menschenrecht wäre oder so. Kein Wunder, dass manche Typen bei jeder Gelegenheit ihren Glauben daran demonstrieren, ein Anrecht darauf zu haben.
Wenn ich richtig lese, sehe ich mich in meiner Ansicht bestätigt. Die Ehe verpflichtet zu nichts. Wäre ja auch noch schöner. Wir sind ja immernoch in Mitteleuropa.
Ohne jetzt eine juristische Diskussion lostreten zu wollen, die ohnehin sehr off topic wäre: Wenn eine Scheidung rechtlich mit dem Fehlen des Beischlafs begründet wird, ist das dann nicht der klassische Fall Henne-Ei? Dem Verlangen müsse in Fällen des Scheiterns der Ehe (=Scheidung) nicht Folge geleistet werden. Aber was war denn zuerst? Das Scheitern der Ehe oder der nicht erfolgte Beischlaf? Als "Missbrauch des Rechts" verstehe ich eine Vergewaltigung, also eine sexuelle Handlung gegen den Willen einer beteiligten Person.
Darüber störe ich mich immernoch daran, dass zwischen Sex und Ehe sogar eine juristische Korrelation besteht. Als ob das ein Menschenrecht wäre oder so. Kein Wunder, dass manche Typen bei jeder Gelegenheit ihren Glauben daran demonstrieren, ein Anrecht darauf zu haben.