Verbotenes
Der Pornographie kommt wohl auch der Reiz des Verbotenen zugute. Deshalb ist es schon interessant, zu schauen, was denn tatsächlich
vom Gesetz her verboten ist, und warum.
Ein Gesetz bietet
keine Definition von Pornographie (... das hättet ihr wohl gerne
– Mein Kopfkino springt gerade an...
), sondern sanktioniert lediglich ein unerwünschtes Verhalten.
Implizit
anerkennt der Gesetzgeber damit aber
die Existenz von Pornographie, und deshalb wird es auch irgendeine möglichst schwammige Definition geben müssen, in der Schlagworte wie "sexuelle Handlungen", "öffentlich", "sittenblabla..." enthalten sind.
Mit anderen Worten sagt der Gesetzgeber also: "Pornografie ist erlaubt, ABER..."
Im österreichischen Recht steht zum Beispiel die Gewerbsmäßigkeit unter Strafe. Also: Pornographie ist erlaubt, aber sie darf nicht "in gewinnsüchtiger Absicht" verbreitet werden. Man kann das jetzt als Plädoyer für den Gratisporno sehen
. Die Absicht des Gesetzgebers war es aber u.a., sexuelle Ausbeutung zu unterbinden.
Wortwörtlich übrigens
"eines Verbrechens schuldig macht sich, wer in gewinnsüchtiger Absicht" (...)
"unzüchtige Gegenstände einführt" (...)
[Pornographiegesetz §1, Abs.1 b)]
Ein wichtiger Sanktionsgrund in den meisten Ländern ist das
Öffentlichmachen von Pornographie. Also: "Porno ja, aber nicht im Sommerkino...", und jeder der geneigt ist sich über "übersteigerte Moralvorstellungen" eines Landes/einer Gesellschaft zu amüsieren, wird an diesem Beispiel erkennen, wer eigentlich geschützt werden soll...
So, nun werfe ich in höchst lust-gewinnsüchtiger Absicht mein Kopfkino an und zitiere die geile Staatsanwältin zu mir ins Richterzimmer, um ihre Definitionen ein wenig zu sanktionieren