*****man:
Das ist ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 3, Abs. 3 des Grundgesetzes und schlicht gesagt nicht mehr als platte Diskriminierung. Man könnte auch Frechheit sagen. Wieso kommen die Clubs mit sowas durch ??
Mit dem Hausrecht kann man das nicht argumentieren.
Sie kommen damit durch, weil der Art. 3 GG hier eben NICHT tangiert wird.
Der Art. 3 GG findet Anwendung zwischen dem Bürger und dem Staat, bzw. seiner drei Gewalten. Privatpersonen , also die bösen mischkalkulierenden Clubbetreiber, sind in ihrer Preisgestaltung nicht grundrechtsgebunden.
Art. 3 GG hat zwar eine sog. "Mittelbare Drittwirkung" auf das Zivilrecht, hieraus leitet sich nach w.h.M. aber kein Anspruch des Bürgers auf Schutz vor Ungleichbehandlung ggü. einer Privatperson ab.
Und natürlich kann der Clubbetreiber hier mit dem Hausrecht argumentieren. Wenn du in deinen privaten Räumlichkeiten, auch in einen gewerblichen Räumlichkeiten, eine Veranstaltung ausrichtest und entscheidest, dass meinetwegen alle Rothaarigen nicht reinkommen, geht das den Staat gelinde gesagt einen feuchten Kehricht an.
Was die Clubbetreiber mit ihren Mischkalkulationen machen mag zwar "unfair" wirken, ist allerdings ganz einfach legal und eine Ausprägung eines weiteren wichtigen Merkmals unserer Gesellschaftsordnung: der Freien Marktwirtschaft!
Meine persönliche Meinung dazu:
Solange es genug "Dumme" (man wird wissen, wie ich das meine) gibt, die trotz dieses Preismodells jedes Wochenende die Clubs stürmen, machen die Betreiber genau so weiter. Sie wären auch schön blöd, wenn nicht...
Jeder ist doch als mündiger Mensch frei in seiner Entscheidung, solche Clubs zu meiden. Da brauch es kein staatliches Handeln.
Ich jedenfalls möchte nicht in einem Staat leben, der alles bis ins Kleinste reguliert, nur um jeden "Dummen" vor sich selbst zu schützen.