"ein abweichendes Beispiel:Kinderschänder dürfen wir also auch nicht wegen Ihrer Vorliebe verurteilen wenn sie sich Informieren???????
es gibt Grenzen und KV und NS sowie das Beispiel SIND GRENZEN die man nicht Überschreiten sollte und darf!! Und wer in der Schule in Bio etwas aufgepsst hat sollte wissen das so etwas Krank macht.........
Therapie Hilft! Oder Sicherheitsverwahrung!!!!!"
Ein bisschen weniger Aggression und Radikalität wäre durchaus zu überlegen.
Ein Vergleich zwischen KV unter volljährigen Menschen und jemandem, der an wehrlosen Kindern Straftaten begeht, die in höchster Weise körperliche wie seelische Schäden verursachen, dürfte doch wohl ein wenig hinken, nicht?
Woher nimmst Du Dir das Recht, zu sagen, Grenzen festzulegen?
Wie kannst Du es Dir anmaßen, Leute als krank oder gar wegsperrbedürftig (Sicherheitsverwahrung) hinzustellen, nur weil sie Dinge reizvoll finden, die Du Dir nicht vorstellen kannst?
Wenn man einem Menschen, die letzten beiden Fragen wirklich stellen muss, würde ich eher das bedenklich finden.
Wir sind der Meinung, dass unter volljährigen Menschen erlaubt ist, was gefällt und einvernehmlich geschieht, sofern es gegen kein Strafgesetz verstößt.
Wenn jemand genannte Praktik als erregend empfindet, bittesehr. Dass es gesundheitlich (wie der Mediziner oben das bereits ausführlich dagestellt hat) sicher nicht unproblematisch ist, wurde bereits genannt. Aber das ist Rauchen und Alkohol und das Leben generell auch...
Toleranz, die Kampfparole der Swingerszene, sollte auch mal jenseits des 0815-Swingerprogramms, gelebt und geübt werden.
Ein Wort zum Schluss:
Für uns beide käme KV nie in Betracht. Genau wie NS. Nichtsdestoweniger erschien uns der Beitrag geboten, da sich mal wieder die Doppelmoral und Scheintoleranz hier im JC durch einige Nutzer geradezu parabeispielhaft präsentiert hat.
Leben und leben lassen. Auch wenn für uns genannte Dinge lieber in die Toilette gehören.
Liebe Grüße