Hi,
erstmal ... Rechtsberatung ist Nicht-Juristen verboten ... wenn du sicher sein willst, dann besuche einen Rechtsanwalt.
Beim Veröffentlichen von Bildern von Menschen (auch Verstorbener, da kommt das historisch her ->
https://de.wikipedia.org/wiki/Bismarck_auf_dem_Sterbebett) gilt erst einmal grundsätzlich das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie", hier § 22:
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten."
TfP bedeutet Time for Prints ... zu analogen Zeiten bedeutete dies, dass das Model mit Bildern/Abzügen bezahlt wurde. Damals waren Abzüge noch etwas wert ... heute hat sich der Sinn von TfP mehr Richung "beide Seite dürfen die Aufnahmen verwenden", meist eingeschränkt auf Eigenwerbung und nicht-kommerzielle Nutzung. Bei vielen Shootings wage ich zu bezweifeln, ob der Gegenwert der CD, die die Models mit den Bildern erhalten, einer Entlohnung nach Kunsturheberrecht entspricht ... das ist aber die Meinung eines Amateurs sowohl der Juristerei als auch der Fotografie.
Wenn du sicher gehen willst, dann lass dir einfach von deinen Models schriftlich geben, dass sie mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen auf deiner Homepage einverstanden sind. Es schadet nix, wenn in der Vereinbarung etwas mit Akt steht.
Mündliche Verträge sind grundsätzlich verbindlich und daher möglich, das Problem ist hier die Beweisbarkeit der Inhalte nach einiger Zeit.
Die Frage auf einer Webseite, ob der Besucher 18 Jahre oder älter ist, ist eher ein Joke ... was hindert einen 14jährigen, da auf ja zu klicken? Du könntest es evtl so machen, dass deine Webseite nur nach 20 oder 22 Uhr sichtbar ist ... hm ... so machen es die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender. Willst du das?
Aktaufnahmen, außer im pornographischen Sektor, sollten auf einer Homepage kein Problem sein ... bin aber kein Jurist.
Viel Spass
euroro