Einsteins Weltall, die Unendlichkeit und Dummheit
Um anständig diskutieren zu können fände ich es hilfreicher,
Dazu bedarf es keiner Tiraden auf Staat, Sozialgesetzgebung und Furz und Feuerstein, Tatsache ist:
Dr_Zyklothymus, ab diesen Punkt hatte sich bereits dein Anstand tief im Keller versteckt! Anständig diskutieren?
daraus lernen wir nur: wenn jemand etwas (fehl)interpretieren will, dann tut er das auch, das ist einkommensunabhängige Unabhängigkeit!
ohne Einkommen, gerne fremdbestimmt und ohne andere Fähigkeiten und deshalb offen für alles
Hier jedesmal eine Diskriminierung zu unterstellen ist absolut realistisch und gerecht.
Diskriminierung ist zunächst ein wertneutraler Begriff und bedeutet Unterscheidung und Auswahl nach Kriterien.
Das mag ich:schlaue Leute
Das mag ich nicht:Schlaumeier
Spüre ich da ein gewissen Anflug von Schizophrenie?
Wenn du noch im 16.- 19. Jahrhundert lebst ist der Begriffsursprung Diskriminierung, durch aus wertneutral.
https://de.wikipedia.org/wiki/Diskriminierung
Ungleichbehandlung, Ungleichstellung, ungleiche Rechte, Diskriminator
Soziale Ungleichheiten bzw. soziale Diskriminierungen aufgrund von Faktoren, welche vom Betroffenen beeinflussbar sind (Zugangsberechtigung zu Bildungseinrichtungen, Einkommenshöhe, soziales Verhalten), werden tendenziell eher akzeptiert bzw. toleriert als individuell nicht veränderbare Faktoren und Auslöser von Diskriminierungen (Ethnie, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexuelle Präferenzen).[5] Eine hohe Akzeptanz gibt es auch für Bevorzugungen, die die Position anderer nicht verschlechtern (Beispiel: Erwachsene ohne Kinder werden nicht dadurch benachteiligt, dass Kinder ermäßigten oder freien Eintritt zu einer Einrichtung erhalten).
Generell gilt aber das, was etwa der Leitsatz des deutschen Bundesverfassungsgerichts über den Umgang mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG ausdrückt: „Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln.“[6] Die Gesetzgeber verwenden dazu die Begriffe Gleichbehandlung, Gleichstellung und Gleichberechtigung. So drückt das etwa der Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes Österreichs aus, der besagt, dass alle Staatsbürger „vor dem Gesetz gleich“ seien und dass sich die öffentlichen Körperschaften „zur Gleichstellung von Mann und Frau“ zu bekennen haben und dazu, „Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen […] zu gewährleisten.“
Zu klären ist also immer, ob eine Ungleichheit „in der Natur der Sache liegt“ und folglich verschiedene rechtliche Regelungen erlaubt oder gar gebietet oder ob eine Regelung wesentlich Gleiches ungleich behandelt. Nicht jede Form von Ungleichbehandlung erfüllt das Begriffprofil der sozialen Diskriminierung. Einige Formen von Ungleichbehandlung sind nicht nur rechtlich geboten, sondern auch legitim.
Willkommen im 21. Jahundert
Wie war das nochmal?...Tiraden auf Staat, Sozialgesetzgebung und Furz und Feuerstein
Nuhr ,,Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!" im Umkehrschluss, wenn man die fresse aufmacht, sollte man schon davon Ahnung haben.
Selbstverständlich kann man es auch wie Sarrazin halten ,, Man wird es ja mal sagen dürfen"
dazu Google Szarazin Rassismus UN
Er selber sieht sich als Demokrat und die UN Antirassismus-Kommission als Spinner
Es sind immer die Anderen?