@*********rand:
Andersherum wird ein Schuh drauß! Vor lauter romantischer Verblendung durch eigene Erwartung und hübsche Bilder sind sich viele bei der Eheschließung über die juristischen Grundlagen überhaupt nicht im Klaren.
In den Hochglanz-Hochzeitsmagazinen wird in den checklisten auf ein Ersatzpaar Strumpfhosen hingewiesen. Das die Eheleuter an dem Tag eigentlich sämtliche Kontoauszüge (sowohl von Guthaben als auch Schulden) ziehen und gut wegheften sollten - das wird einem erst klar wenn vor Gericht Jahre später danach gefragt wird
Ein Ehevertrag ist lediglich eine Individualisierung des Vertrages, der durch die Eheschließung juristisch auf Basis gesetzlicher Vorgaben geschlossen wird.
Die Ehe wird als Form der Verbindung zweier Menschen definiert, die gesetzlich geregelt ist.
Die Ehe vor dem Gesetz – eine Zugewinngemeinschaft
Eine Ehe wird vom Gesetz her als Zugewinngemeinschaft betrachtet. Das BGB unterscheidet in gesetzliche und vertragliche Güterstände. Vertragliche Güterstände, zum Beispiel Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, müssen in einem Ehevertrag gesondert vereinbart werden. Wird eine Eheverbindung aufgelöst, so nennt sich die Auflösung „Scheidung“. Bei Vorliegen der in § 1314 BGB genannten Gründe bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen kann eine staatlich geschlossene Ehe geschieden werden. Nahezu jede dritte Ehe in Deutschland wird wieder geschieden.
Die Trauung
Lebt ein Paar in dauerhafter Gemeinschaft, erfolgt in der Regel die gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung mittels einer Trauung. Zum Prozess der Trauung gehört die Aushändigung der Trauungsurkunde durch eine beauftragte Institution. In Deutschland und den meisten westlichen Staaten erfolgt die rechtlich verbindliche Ausstellung der Trauungsurkunden durch die Standesämter. In Deutschland erlangen nur vor einem Standesbeamten geschlossene Trauungen eine allgemein rechtliche Wirkung. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Eheschließung und die sich daraus ergebenen Rechte und Pflichten sind in den §§ 1303 ff. BGB geregelt. Auswirkungen auf vermögensrechtliche Beziehungen der Eheschließung regelt das eheliche Güterrecht für die Ehegatten. Gleichgeschlechtliche Partner können in Deutschland eine Lebenspartnerschaft begründen.
Auszüge aus
https://www.juraforum.de/lexikon/ehe
******eep:
Verträge sind gut für unbekannte und Menschen denen man nicht traut. Solche Menschen heiratet wohl kaum jemand.
Die Eheschließung IST ein Vertrag (und zwar ein gesetzlich bindender!, beidseitig geschlossener vor Zeugen) Deine Aussage ist somit widersprüchlich.