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Ehevertrag - das Ende der Romantik?

*******elle Frau
35.887 Beiträge
Ja das geht heute auch noch, wir ziehen das seit über 30 Jahren gnadenlos durch *zwinker*

Wobei wir unser Hab und Gut gemeinsam erarbeitet und erspart haben.
Bis auf ein kleines Erbe, was ich allein erhielt.

Das haben wir, weil ich das so wollte, ZUSAMMEN , angelegt.
Am Ende wird eh alles unser Sohn erhalten .
Diese Verbindlichkeit kommt aus Zeiten, wo es keinerlei Sozialsysteme gab. Und sie hat ihre Wurzel in Zeiten, in dem es keine Wertaufbewahrungsmöglichkeiten (Geld als Tauschmittel) gab

War man krank, gabs kein Lohn. Hunger und Tod war die Folge.

Oder noch früher: Wenn man alleine lebt und Krank ist- keiner geht für einen Beeren sammeln- Tod.

Verbindlichkeiten einzugehen war der Grundstock aller sozialer Systeme und Einheiten. Das mag unmodisch und nicht aktuell scheinen. Aber diese Verbindlichkeiten gibt es noch heute. Nur erkennen wir diese nicht mehr so. Heute werden Steuern dafür verwendet um Sozialität zu gewährleisten. ALG und Rente
waren vor zwei Jahrhunderten noch Aufgabe des Partners und der Kinder, die aus dieser Verbindung hervorgingen (wer sonst?). So Einiges was heute als heilig verschmäht wird hat pragmatische und auch soziale Gesichtspunkte. Und es gibt auch einen guten Grund, warum sich die Zugewinngemeinschaft etabliert hat, als auch das Eheverträge gesellschaftlich eine recht junge Erscheinung sind. Sovieles "altbackenes" war einmal eine soziale Errungenschaft als Zugeständnis gegenüber dem Schwächeren.
**C Mann
12.739 Beiträge
*********rand:
Heißt es immer und ewig, wie im Sakrament, zu seinem Wort zu stehen, trotz aller Widrigkeiten, Heimsuchungen und Widernissen des Lebens? Sprich zum Partner zu stehen, komme, was da wolle?
Ist solche Standfestigkeit in unserer heutigen Zeit überhaupt noch en vogue?

....in einer Beziehung. Partnerschaft oder Ehe herrscht nicht immer nur "Schönwetter". Es gibt Widrigkeiten, Heimsuchungen, Krisen. Ich finde es erbärmlich, wenn man bem kleinsten Unbill gleich das Handtuch schmeisst, den Partner entsorgt und sich etwas "weniger Anstrengendes" sucht, anstatt zu versuchen, die Situation wieder ins Lot zu bekommen. Es geht nicht um "komme was wolle", aber etwas Energie sollte man schon bereit sein, zu investieren. Es geht ja nicht um einen Kühlschrank, der nicht mehr richtig funktioniert, sondern um einen Menschen, der einem etwas bedeuten sollte. Ja, Du hast Recht, Standfestigkeit scheint heute wirklich nicht mehr "en vogue" zu sein.....
********s_63 Frau
2.973 Beiträge
Diese Verbindlichkeit kommt aus Zeiten, wo es keinerlei Sozialsysteme gab.

Immer noch aktuell...da auch heute die vorhanden "Sozialsysteme" immer erst "nachrangig" einspringen...deshalb auch die gesetzliche Regelungen..auch ein Ehevertrag kann diese wohl kaum aushebeln.. *zwinker*
********s_63:
deshalb auch gesetzliche Regelungen, auch ein Ehevertrag kann diese wohl kaum aushebeln.. *zwinker*

Der Ehevertrag hat heute mehr Möglichkeiten Dinge auszuhebeln, als es in der Vergangenheit möglich gewesen ist. Eine Scheidung, selbst mit Zugewinngemeinschaft ist für den wohlhabenderen heute günstiger als noch vor 400-500 Jahren. Zuweilen sogar wesentlich günstiger. Die Kirchengerichte in dieser Zeit waren bemüht die Frau gut versorgt zu wissen (kein Scherz). Wen wundert es dann, das ein großer Teil der Scheidungen von Frauen beantragt wurden (auch das ist kein Scherz).

Der Ehevertrag wird heutzutage gern angewendet um die Ungleichstellung zu zementieren. Weil dieses Ungleichgewicht fixiert wird. (Es sei denn, der Vertrag enthält lediglich testamentarische Züge).
Deshalb waren Eheverträge auch damals nicht so möglich. Denn diese hätten die Frau noch mehr geschwächt.
********s_63:
deshalb auch die gesetzliche Regelungen..auch ein Ehevertrag kann diese wohl kaum aushebeln.. *zwinker*

Sag´ das nicht ... per Ehevertrag kann z. B. auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden; und wehe, jemand hat aus welchen Gründen auch immer nicht in die Rentenversicherung einbezahlt ... (deshalb der Tipp an dieser Stelle an die Partei, die dazu genötigt werden sollte: Nie auf den Versorgungsausgleich verzichten! Denn Armut im Alter ist schlimmer als Pest und Cholera).
Romantik...
...hat für mich nichts mit einem Ehevertrag zu tun.
Bei unterschiedlichen Vermögen, Jobs ob selbständig oder im Angestelltenverhältniss macht ein Ehevertrag durchaus Sinn.
********e_82 Frau
2.126 Beiträge
Verbindlichkeiten eingehen, eine Herde bilden zum Schutz gegen Feinde - ja klar ist das natürlich.
Ich bleibe aber dabei: das hat nichts mit Ehe in unserem heutigen Verständnis zu tun oder gar mit Monogamie.
********e_82:
Verbindlichkeiten eingehen, eine Herde bilden zum Schutz gegen Feinde - ja klar ist das natürlich.
Ich bleibe aber dabei: das hat nichts mit Ehe in unserem heutigen Verständnis zu tun oder gar mit Monogamie.

Wenn du "Verbindlichkeit" mit Versprechen, Absichtserklärung, Gelöbnis, Gelübde, ersetzt, dann dürfte klar sein, dass es sich dabei sogar um die Grundlage der Monogamie handelt.

Prominentes Beispiel einer solchen Verbindlichkeit in unserem heutigen Verständnis vor gar nicht allzu langer Zeit:

"Harry, willst du Meghan zu Deiner Frau nehmen? Willst Du sie lieben, sie trösten, sie ehren und sie beschützen, alle anderen für sie aufgeben, ihr treu sein, solange wie Ihr beide lebt?"
Wurde leider unterbrochen ...

Harry dann:

«Ich, Harry, nehme Dich, Meghan, zu meiner Ehefrau, um Dich zu haben und zu halten von diesem Tag an; im Guten, im Schlechten, in Reichtum und in Armut, in Krankheit und in Gesundheit, um Dich zu lieben und zu ehren, bis dass der Tod uns scheidet; dem Heiligen Gebot Gottes folgend. In Anwesenheit Gottes leiste ich dieses Gelöbnis.»

Meghans Gelöbnis folgte darauf im gleichen Wortlaut.
**C Mann
12.739 Beiträge
*********rand:
Prominentes Beispiel einer solchen Verbindlichkeit in unserem heutigen Verständnis vor gar nicht allzu langer Zeit:

...Du magst das bescheuert finden. Für andere hat es eine Bedeutung.... Wer hat jetzt Recht?
**C:
flaechenbrand:Prominentes Beispiel einer solchen Verbindlichkeit in unserem heutigen Verständnis vor gar nicht allzu langer Zeit:

...Du magst das bescheuert finden. Für andere hat es eine Bedeutung.... Wer hat jetzt Recht?


Was anderen wichtig ist, ziehe ich bestimmt nicht in den Dreck ...

Mein Kommentar sollte lediglich ein Hinweis darauf sein, wie "Verbindlichkeit" und Monogamie zusammengehören und auch heutzutage ihren Stellenwert nicht eingebüßt haben.
**C Mann
12.739 Beiträge
*********rand:
Mein Kommentar sollte lediglich ein Hinweis darauf sein, wie "Verbindlichkeit" und Monogamie zusammengehören und auch heutzutage ihren Stellenwert nicht eingebüßt haben.

...Verbindlichkeit? Monogamie? Auch gekrönte Häupter sind nur Menschen und die "Yellow Press" verdient sehr gut an den menschlichen Schwächen dieser Leute... *zwinker*
********s_63 Frau
2.973 Beiträge
@****NUM
supermaus_63:
deshalb auch die gesetzliche Regelungen..auch ein Ehevertrag kann diese wohl kaum aushebeln.. *zwinker*

Sag´ das nicht ... per Ehevertrag kann z. B. auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden; und wehe, jemand hat aus welchen Gründen auch immer nicht in die Rentenversicherung einbezahlt ... (deshalb der Tipp an dieser Stelle an die Partei, die dazu genötigt werden sollte: Nie auf den Versorgungsausgleich verzichten! Denn Armut im Alter ist schlimmer als Pest und Cholera).

Sicher nur, wenn man sich auch selbst versorgen kann...also keiner von beiden auf öffentliche Mittel angewiesen ist oder sein wird.. *zwinker*
********e_82 Frau
2.126 Beiträge
Wenn du "Verbindlichkeit" mit Versprechen, Absichtserklärung, Gelöbnis, Gelübde, ersetzt,

dann erhältst du eine völlig neue Aussage, weil die Wörter nicht alle genau das Gleiche bedeuten und auch nicht alle den gleichen emotionalen Hintergrund haben...womit wir wieder off topic sind...
**C:
...Verbindlichkeit? Monogamie? Auch gekrönte Häupter sind nur Menschen und die "Yellow Press" verdient sehr gut an den menschlichen Schwächen dieser Leute... *zwinker*

Und eben darum sind Harry und Meghan nicht nur offiziell und in glänzendem Prunk und medienwirksam die gegenseitige Eheverpflichtung eingegangen, sie haben zusätzlich einen Ehevertrag.
So darf Meghan zwar königlichen Schmuck anlegen, darf ihn aber nicht behalten (selbst dann nicht, wenn sie etwas von Harry geschenkt bekommen sollte!?).
Ebenso wurde vereinbart, dass sie im Falle der Scheidung nur so viel Geld mitnehmen darf, wie sie in die Ehe eingebracht hat.
Sogar Maßregeln für den gemeinsamen Nachwuchs wurden getroffen - in einem Wort: Es wurde vereinbart, dass sie nichts zu melden hat usw. usf.
(Das stand freilich nicht in der Yellow Press, denn mit purer Romantik lässt sich viel mehr Geld verdienen;):)
Wenn ich einem Menschen traue, dann reichen mir mit ihm ganz einfach gestrickte Vereinbarungen....

"Handschlag"
oder
"Ja".

Verklausulierte Verträge mit viel Kleingedrucktem zeugen doch eher von einem generellen Misstrauen der Partner. Dann sollte man es doch lieber sein lassen.


p.s.
...und... mit jedem Rückgriff auf einen Juristen, entmündigt man sich ja auch eigentlich selber.

p.p.s.
NIE würde ich Zwischenmenschliches durch das Hinzuziehen von Anwälten für irgendwelches Kleingedruckte entweihen.

p.p.p.s.
Mich schüttelt es regelrecht, wenn ich sehe, dass Juristen sogar im Bereich von "Beziehungen" mitverdienen wollen...***würg*** .... um bei Scheidungen dann auch nochmal die Hand aufhalten zu wollen...
***bbrrrrrrr***
**********hen70 Frau
14.430 Beiträge
Die Eheschließung an sich ist auch nichts weiter als ein juristischer Vertrag, dem gesetzliche Regelungen zugrunde liegen. Mit einem Ehevertrag gestaltet man die lediglich individueller als es Vater Staat für uns alle in seiner unendlichen Güte vorgesehen hat *zwinker*
**********hen70:
Die Eheschließung an sich ist auch nichts weiter als ein juristischer Vertrag, dem gesetzliche Regelungen zugrunde liegen.

Klar, wo keine Romantik da ist, kann sie auch durch einen Ehevertrag nicht enden ...;):)
******eep Mann
902 Beiträge
Man kann Gefühle nicht kontrollieren ....
Verträge sind gut für unbekannte und Menschen denen man nicht traut. Solche Menschen heiratet wohl kaum jemand.

Schreiben kann man in solche Verträge viel. Vieles ist ebenso sinnlos wie unwirksam.

Natürlich kann man sich gegen ein Scheitern der Beziehung absichern. Das befreit aber nicht davon sich Mühe zu geben *zwinker*
**********hen70 Frau
14.430 Beiträge
@*********rand:
Andersherum wird ein Schuh drauß! Vor lauter romantischer Verblendung durch eigene Erwartung und hübsche Bilder sind sich viele bei der Eheschließung über die juristischen Grundlagen überhaupt nicht im Klaren.
In den Hochglanz-Hochzeitsmagazinen wird in den checklisten auf ein Ersatzpaar Strumpfhosen hingewiesen. Das die Eheleuter an dem Tag eigentlich sämtliche Kontoauszüge (sowohl von Guthaben als auch Schulden) ziehen und gut wegheften sollten - das wird einem erst klar wenn vor Gericht Jahre später danach gefragt wird *zwinker*

Ein Ehevertrag ist lediglich eine Individualisierung des Vertrages, der durch die Eheschließung juristisch auf Basis gesetzlicher Vorgaben geschlossen wird.

Die Ehe wird als Form der Verbindung zweier Menschen definiert, die gesetzlich geregelt ist.

Die Ehe vor dem Gesetz – eine Zugewinngemeinschaft

Eine Ehe wird vom Gesetz her als Zugewinngemeinschaft betrachtet. Das BGB unterscheidet in gesetzliche und vertragliche Güterstände. Vertragliche Güterstände, zum Beispiel Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, müssen in einem Ehevertrag gesondert vereinbart werden. Wird eine Eheverbindung aufgelöst, so nennt sich die Auflösung „Scheidung“. Bei Vorliegen der in § 1314 BGB genannten Gründe bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen kann eine staatlich geschlossene Ehe geschieden werden. Nahezu jede dritte Ehe in Deutschland wird wieder geschieden.

Die Trauung

Lebt ein Paar in dauerhafter Gemeinschaft, erfolgt in der Regel die gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung mittels einer Trauung. Zum Prozess der Trauung gehört die Aushändigung der Trauungsurkunde durch eine beauftragte Institution. In Deutschland und den meisten westlichen Staaten erfolgt die rechtlich verbindliche Ausstellung der Trauungsurkunden durch die Standesämter. In Deutschland erlangen nur vor einem Standesbeamten geschlossene Trauungen eine allgemein rechtliche Wirkung. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Eheschließung und die sich daraus ergebenen Rechte und Pflichten sind in den §§ 1303 ff. BGB geregelt. Auswirkungen auf vermögensrechtliche Beziehungen der Eheschließung regelt das eheliche Güterrecht für die Ehegatten. Gleichgeschlechtliche Partner können in Deutschland eine Lebenspartnerschaft begründen.
Auszüge aus https://www.juraforum.de/lexikon/ehe

******eep:
Verträge sind gut für unbekannte und Menschen denen man nicht traut. Solche Menschen heiratet wohl kaum jemand.
Die Eheschließung IST ein Vertrag (und zwar ein gesetzlich bindender!, beidseitig geschlossener vor Zeugen) Deine Aussage ist somit widersprüchlich.
**********hen70:
Die Eheschließung IST ein Vertrag (und zwar ein gesetzlich bindender!,

Yep - Und Treuebruch wird mit Gefängnisstrafe nicht unter drei Jahren bestraft. Im Wiederholungsfall droht im Justizvollzugskrankenhaus beim männlichen Part die Amputation .... s. §6666 BGB, Absatz 70, Satz RK; sog. "Raubkätzchenparagraph";):)

Ist das nicht romantisch?;):)
**C Mann
12.739 Beiträge
*********rand:
Im Wiederholungsfall droht im Justizvollzugskrankenhaus beim männlichen Part die Amputation ....

...und was passiert bei weiblichen Mehrfachtätern? Wir das entsprechend Teil zugenäht...? *zwinker*
*********illed Mann
31 Beiträge
Ein Schutzschirm
Ich plädiere klar für einen Ehevertrag. Er ist nicht etwa unromantisch, sondern Zeichen für verantwortungsvolles Handeln und Wertschätzung. Wenn er ausgewogen ist. Man macht sich in Zeiten, in denen man sich liebt und gut versteht, Gedanken, wie möchte man miteinander umgegeben, wenn man sich vielleicht einmal nicht mehr versteht. Ich habe selbst eine Trennung hinter mir und unser Ehevertrag, der ausgewogen und fair war, hat uns, bei aller Emotion, die eine Trennung mit sich bringt, nicht auf dumme Gedanken kommen lassen. Es liegt einige Jahre zurück und wir verstehen und heute nach wie vor gut und waren nie respektlos zueinander.
Man könnte es sagen, wenn man den Regenschirm dabei hat, regnet es ganz oft gar nicht. Und wenn doch, dann hat man ihn.
**********hen70 Frau
14.430 Beiträge
@classy_chilled

Danke - endlich mal ein Mann, der hier schreibt, und Sinn und Verstand zeigt *hutab*
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