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Vermögen was geschützt gehört... darf Ehevertraglich festgehalten werden.
Vermögen, was außerhalb der Ehe erworben wurde, wird nicht in die Ehe miteingebracht. Auch nach der Scheidung nicht. lediglich der zugewinn.
Dieses „lediglich“ bedeutet, zum Beispiel bei einer Firma:
„Wert der Firma zum Ende der Ehe - Wert der Firma am Tag der Eheschließung“.
Und der betrag wird ann durch 2 geteilt und die eine Hälfte ist dann an den Expartner auszuzahlen.
Bei entsprechend glücklichem Händchen in der Firmengestaltung kann der Zugewinn ziemlich viel sein - und die Auszahlungsverpflichtung die Insolvenz der Firma bedeuten.
Bei „Kleinselbständigen“ ein echtes Problem (Architekten, Rechtsanwälte, Ärzte)!
Das kann man besser gestalten - indem man verpflichtend dem Partner Vermögen schafft und im Gegenzug auf die Zugewinnsauszahlung verzichtet wird. Im Normalfall wird dieser nämlich“sofort“ fällig.
Es sei denn, es wird gerichtlich anders festgelegt (oder im Ehevertrag....)
Wenn man nicht weiß, was bestimmtes in der Realität bedeutet, sollte man es nicht anderen zu erklären suchen!