Grundbedürfnis = ja
Grundrecht = ja
einklagbar = ja (aber anders als ihr denkt)
Für mich gehört Selbstbefriedigung mit zum Begriff "Sex", das hatte Carmen_Berlin auch schon so gesehen. Insofern ist für mich das Recht auf Sex ein Recht auf Selbstbefriedigung - und in dieser Form sollte es auch einklagbar sein. Z.B. sollte dies im Gefängnis möglich sein, unbeobachtet von irgendwelchen Kameras.
Sobald zum Sex eine weitere Person hinzukommen soll, gilt es auch die Rechte dieser Person zu berücksichtigen. Und damit kann eben ein Recht auf Sex nicht mehr eingeklagt werden. Und das Recht auf Selbstbefriedigung hat da ein Ende, wo Andere davon belästigt werden - auch das ist gängige Praxis in diesem Land.
Der Unterschied zu Hungerbekämpfung oder Altenpflege liegt darin, dass da dem Unterstützer kein "intimes Opfer" abverlangt wird bzw. die Unterstützer sich diesen Beruf sogar ausgesucht haben. Insofern spricht nichts dagegen, einen entsprechenden Service freiwillig anzubieten.
Da für mich das recht auf Sex mit dem Recht auf Selbstbefriedigung abgegolten ist, stellt sich auch die Frage "auf Krankenschein" nicht.
Der Wunsch des schwächeren ist eben immer der gerechtfertigtere.
Nein, das sehe ich anders! Die Wünsche von beiden Partnern müssen berücksichtigt werden. Es kann nicht angehen, dass nur ein Partner bestimmt, was geht und der andere in die Röhre schauen muss.
Insofern stimme ich Sina zu, die die Freigabe des Partners für sinnvoll hält, wenn der Andere nicht mehr bereit ist, seine Wünsche zu erfüllen.