GRRRAAAAAHHHHHHHHHH!!!!!!!!
Ich habe gerade einen ellenlangen Post getippt, der jetzt futsch ist, weil diese blöde Seite abgeschmiert ist.
Also auf ein Neues!
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Ich habe eben gesagt, dass Kants Ethik sehr wohl auf einem sicheren Fundament steht. Dazu scheint es mir allerdings sinnvoll zu sein, Kants Gedanken hier kurz zu skizzieren, damit alle wissen, wovon überhaupt die Rede ist.
1. Es beginnt ganz einfach mit der Frage nach dem ethischen Handeln: Was darf ich tun? An welchen Regeln soll ich mein Handeln ausrichten?
2. Indem ich mir diese Frage stelle, habe ich schon vorausgesetzt, dass ich ein Rechtswesen bin. Ein Rechtswesen ist ein Wesen, das dazu in der Lage ist, zwischen Handlungen aus NEIGUNG und Handlungen gemäß ETHISCHEN MAßSTÄBEN zu unterscheiden. Wenn ich nur dazu in der Lage wäre, nach meinen eigenen Neigungen zu handeln, dann wäre meine anfängliche Frage nach dem ethischen Handeln völlig sinnlos. Ich muss also mindestens zwei verschiedene Handlungsmodi voraussetzen.
3. Rechte und Pflichten gehen notwendigerweise Hand in Hand. Ich kann keine Rechte geltend machen, ohne mich im Gegenzug auch zur Einhaltung von Pflichten zu bekennen. (Es ist hier wohl gemerkt im ethischen Sinne von Pflichten die Rede, nicht im juristischen. Wobei sich Kant durchaus an der römischen Rechtsprechung orientiert hat.)
4. Als Rechtswesen unterscheide ich mich von Nicht-Rechtswesen, also Gegenständen/Objekten, die keine Rechte geltend machen und keine Pflichten einhalten können. Dies gilt für leblose Objekte ebenso wie für Tiere, denn man kann sich mit einem Tier nicht über Ethik unterhalten. Daher ist es auch sehr schwer, mit Kant irgendeine Tierethik zu begründen.
5. Die Differenzierung zwischen Rechtswesen und Nicht-Rechtswesen macht es logisch notwendig, ein metaphysisches Prinzip anzunehmen, das beides voneinander unterscheidet. Kant nennt dieses Prinzip (irreführenderweise) die Menschheit. Die Menschheit ist also für Kant nicht die Summe aller Menschen, sondern eine Denknotwendigkeit, die das Rechtswesen zu einem Rechtswesen macht.
6. Von diesem metaphysischen Prinzip der Menschheit geht nun eine Rechtsverbindlichkeit aus, die Kant als INNERE RECHTSPFLICHT bezeichnet. Diese besagt, dass man ein Rechtswesen als Rechtswesen achten muss und es nicht wie einen Sachgegenstand behandeln darf. Ich darf niemanden instrumentalisieren, weil ich dadurch seinen Status als Rechtswesen missachte.
7. Ich darf aber auch mich selber nicht wie eine Sache behandeln und ich kann mich auch nicht von dieser Rechtspflicht befreien, weil ich selber gar nicht der Inhaber dieser Rechtspflicht bin. Man hat diese Rechtspflicht nämlich gegenüber jenem übergeordneten Prinzip der Menschheit. Das heißt: Weil das Menschheitsprinzip mich zu einem Rechtswesen macht, darf ich mich selber nicht wie ein Ding behandeln.
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Soweit ich es erkennen kann, ist dieser Gedankengang vollkommen stringent und steht auf einem sicheren Fundament. Falls ihr dort irgendwo logische Fehler aufzeigen könnt, würde mich dies natürlich SEHR interessieren, aber ich fürchte dass ihr euch daran die Zähne ausbeissen würdet. Man könnte höchstens versuchen, die Begrifflichkeiten in Zweifel zu ziehen, mit denen Kant hantiert, aber auch das dürfte schwierig werden, da er von recht grundlegenden Bedeutungen ausgeht, die auf andere Weise wahrscheinlich gar keinen Sinn ergeben würden.
Übrigens habe ich auch noch einen philosophischen Gag auf Lager, aber den bringe ich später, weil ich jetzt keine Lust mehr habe, nachdem ich diesen Text nun schon zum zweiten Mal schreibe.