Ich mag es auch ...
... wenn eine Frau stöhnt ... allerdings gibt es Leute,
die das nicht so doll finden!
Nur mal so:
Az.: 18(11) C 766/94:
Lautes Streiten, dröhnende Musik und heftiges Stöhnen
beim Sexualverkehr muss kein Nachbar dulden.
Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.
Der Geschlechtsverkehr könne nicht mehr zum
"normalen Mietgebrauch" gerechnet werden,
wenn das Paar dabei so laut ist, dass die Mitbewohner
des Hauses nachts aufwachen. Das geht aus einem Urteil
des Amtsgerichts Rendsburg hervor.
Az.: 5 C 414/97:
Einem jungen Mieterpaar wurde gegen Androhung
eines Ordnungsgeldes von bis zu 500 000 Mark
(rund 255 000 Euro) oder Ordnungshaft von bis zu
sechs Monaten verboten, nach 22.00 und vor 6.00 Uhr
die Nachtruhe im Mietshaus zu stören,
"insbesondere durch lautes Gestöhne, Geschreie und Gerede",
zitiert der Mieterbund das Urteil.
In einem anderen Fall sahen die Richter des Amtsgerichts
Warendorf im lauten "Stöhnen beim Sexualverkehr und durch
dabei laut ausgestoßene Jippie-Rufe"
eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn.