*****lnd:
Eines wird bei solchen Klagen oft außer Acht gelassen, dass früher FKK nur eingezäunt an bestimmten Orten stattfand.....
ich würde es deutlicher sagen, es war zu der Zeit in der BRD schlicht verboten, sich nackt in der Öffentlichkeit (auch am Strand) zu zeigen, wegen "Erregung öffentlichen Ärgernis", selbstverständlich wurde es auch angezeigt und bestraft.Diese Möglichkeit, die Freiheit zu haben, sich nackt am Strand zu sonnen und zu baden,
an abgegrenzten Strandabschnitten (damit sich andere die sich von dem Anblick gestört fühlen, unbeschwert mit Badebekleidung sonnen können)
diese Regelung musste sich in der BRD erst langsam entwickeln, gegen die damals geltende Norm
heute ist es eine Normalität, wer FKK ausüben möchte findet Gelegenheiten dazu, wer es nicht mag oder wem es an dem Tag zu kalt ist geht an den Textilstrand
ohne Strafe...