Ist eindeutig Stalking
gem § 238 StGB: Nachstellung (Auszug)
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"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich
1. die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht, ..."
Meine Empfehlung, wie hier schon mehrfach geschrieben:
1. Letzte klare Ansage, dass du keinen Kontakt mehr wünscht mit der Androhung einer Strafanzeige gem. §238 StGB
2. Alle Kommunikationskanäle kappen
3. Bei weiterem Stalking Strafanzeige
Bevor ich mir eine neue Handynummer besorgen und alle Kontakte darüber informieren muss, würde ich Strafanzeige stellen. Am besten dafür die Anrufe mit dem Handy aufnehmen. In einem solchen Fall ist auch eine Erlaubnis dafür von ihm nicht erforderlich, um als Beweismittel zugelassen zu werden.
Wehr dich und das heftig.
Wünsche dir viel Erfolg.
Der ER