@********chaf: Was Du beschreibst, also das Blockieren ihrerseits, ist kein Ghosting im Begriffssinne, da zwischen euch beiden eine Aussprache stattfand. Soll heißen: die Beziehung wurde von euch auf Augenhöhe besprochen und das Ende war euch beidseitig klar. Ghosting dagegen kommt aus heiterem Himmel und für den Betroffnenen OHNE Vorwarnung. Der Akt des Ghostings wird nicht fair erklärt und wirkt schmerzhaft unerklärlich: Der sog. Partner, bzw. das "vielversprechende" Date löst sich einfach in Luft auf, anstatt sich verantwortungsbewusst zu verabschieden. Deshalb hat Ghosting, insbesondere in längeren Beziehungen, eine völlig andere "Qualität" als eine normale Trennung.
Wie Du dann nach der Aussprache mit der frischen Trennung umgehst und wie Du den Zustand empfindest, ist damit natürlich leider noch nicht gelöst. Aber es ist Deine Verantwortung Dir selbst gegenüber, damit alleine (also ohne Deinen Ex-Partner) klarzukommen. Letztendlich sollte das Ziel sein, den Zustand der Trennung voll zu akzeptieren. Was mit weiterem Kontakt und "Nachsorge" natürlich nicht erreicht wird. Das fördert nur die bewusste oder unbewusste Abhängigkeit und verhindert einen wichtigen Abnabelungs-, Lern- bzw. Heilungsprozess. Was Deine Ex-Freundin wohl ebenso empfunden hat und deswegen hat sie Dich schlicht blockiert. Was zwar für Dich unangenehm, aber für Sie im Sinne des gewünschten, besprochenen Abstands als legitim zu bewerten ist. Von ihr also kein Ghosting, sondern schlicht No-Contact, wie man auf deutsch sagen würde.
Wie Du dann nach der Aussprache mit der frischen Trennung umgehst und wie Du den Zustand empfindest, ist damit natürlich leider noch nicht gelöst. Aber es ist Deine Verantwortung Dir selbst gegenüber, damit alleine (also ohne Deinen Ex-Partner) klarzukommen. Letztendlich sollte das Ziel sein, den Zustand der Trennung voll zu akzeptieren. Was mit weiterem Kontakt und "Nachsorge" natürlich nicht erreicht wird. Das fördert nur die bewusste oder unbewusste Abhängigkeit und verhindert einen wichtigen Abnabelungs-, Lern- bzw. Heilungsprozess. Was Deine Ex-Freundin wohl ebenso empfunden hat und deswegen hat sie Dich schlicht blockiert. Was zwar für Dich unangenehm, aber für Sie im Sinne des gewünschten, besprochenen Abstands als legitim zu bewerten ist. Von ihr also kein Ghosting, sondern schlicht No-Contact, wie man auf deutsch sagen würde.