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Recht am Foto vom Fotografen

******All Frau
10 Beiträge
Themenersteller 
Recht am Foto vom Fotografen
Ich habe als Privat-Person in einem Fotostudio Aufnahmen machen lassen. Dafür habe ich eine Pauschale für das Fotografieren bezahlt (ca. 29,00 Euro für 30 Minuten) und dann für jedes gewünschte Foto einen Betrag ( z.B. 9,00 Euro für 13x18).
Darf ich jetzt von den Fotos selber Kopien anfertigen (geht ja ganz einfach mit den Scannern z.B. bei "DM-Drogerie") und diese Fotos dann in einer Homepage einfügen, oder muss ich alle Fotos bei dem Fotografen nachmachen lassen?
Wer kann mir verbindlich Antwort geben? Danke
...
die Urheberrechte bleiben beim Fotografen.....oder ist mittels Vertrag geregelt....ich denke frage einfach den Urheber..das ist das einfachste...
Ich als Fotografin sage meinen Kunden immer....das sie die Bilder die sie bei mir gemacht haben gerne für Eigenwerbezwecke nutzen dürfen, allerdings ohne Veränderung und ohne diese zu vermarkten.

LG
Claudia
**********_Foto Mann
372 Beiträge
Du solltest mit dem Fotografen einen Vertrag haben, der die Nutzungsrechte regelt. Frage ihn, was du mit den Bildern machen darfst und zu welchen Bedingungen und lass dir das schriftlich geben.
Kann sonst teuer werden.
Buchcover. Das Cover meines Buches
***re Mann
317 Beiträge
Man siehe UrhG


§ 12 Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.

§ 17 Verbreitungsrecht
(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.
(3) 1Vermietung im Sinne der Vorschriften dieses Gesetzes ist die zeitlich begrenzte, unmittelbar oder mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung. 2Als Vermietung gilt jedoch nicht die Überlassung von Originalen oder Vervielfältigungsstücken

1.
von Bauwerken und Werken der angewandten Kunst oder
2.
im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zu dem ausschließlichen Zweck, bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis benutzt zu werden.

§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.


§ 60 Bildnisse
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller des Bildnisses oder seinen Rechtsnachfolger oder bei einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis durch den Abgebildeten oder nach dessen Tod durch seine Angehörigen oder durch einen im Auftrag einer dieser Personen handelnden Dritten. 2Handelt es sich bei dem Bildnis um ein Werk der bildenden Künste, so ist die Verwertung nur durch Lichtbild zulässig.
(2) Angehörige im Sinne von Absatz 1 Satz 1 sind der Ehegatte oder der Lebenspartner und die Kinder oder, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern.


Du darfst die Bilder kopieren und den Freunden geben aber NICHT einfach so ins Internet stellen. Dazu brauchts die Zustimmung des Fotografen. Also da einfach fragen und wenn es geht schriftlich absichern lassen.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
solange es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde (vertrag oder zb AGB) ist eine private nutzung und auch vervielfältigung (endliche) zulässig ... endlich heiß hier eine zahl von kpien im rahmen des üblichen - also kein 10.000 stück ... dieses schließ auch das internt mit ein ... es ist kein unterscheid ob du die bilder deiner oma als kopie gibst oder sie auf deine www seite NICHT-kommerziell verwendest ...

bei fotografen wird dieses in der regel vertraglich vereinbart.

es geht hier übrigend nicht um das urheberrecht, sondern um das nutzungsrecht der bilder ...

die frage ist jetzt was ist eien nicht-kommerzielle nutzung ...

eine normale, private HP oder ein profil hier in joy ,wo du "dich mal zeigen willst", die sind sicher als nicht-kommerzeill zu werten ...

etwas anderes ist es schon, wenn du dein freundliches lächeln als beweis für die gesundheit deiner kanninchen, die du verkaufen willst, veröffendlichst .. da ist ein kommerzeiller zusammengang zu vermuten ...
man habt ihr günstige Shootings in Deutschland ! Absolut Hammer preise, wie soll man davon Leben können ...

Nun , ich habe es so bei meinen Kunden/innen .
Leider weiss ich nicht immer alles was die so treiben mit den gemachten Fotos , ich gebe einfach eine CD ab mit meinem Namen drinn. Und wenn sie was Veröffentlichen wollen , sollten sie BITTE diese Verwenden . Und wenn es für sie Privat ist , mache ich gerne Kopien ohne Logo drinn ...
Funktioniert meistends . Und ich Fotografiere doch erst 30 Jahre , ( in diesem Jahr ) . Und es wäre einfach zu mühsam und zu langweilig immer alle und alles zu Verurteilen . Leben und Leben lassen , so macht das Leben einfach mehr Spass ...

KRIPTON
... man habt ihr günstige Shootings in Deutschland ! Absolut Hammer preise, wie soll man davon Leben können ...

Ich staune ebenfalls.
Mit Preiskampf hatten die Kammern ja immer schon gespielt. Doch seitdem es keinen Meisterzwang mehr gibt und jeder Hansel meint ein Studio eröffnen zu können, stiehlt diese Art der Preispolitik dem Fotografenhandwerk die Butter vom Brot.

Zu den Rechten am Bild.
Ich würde mal mit dem Knipser reden, bzw. die AGBs mir mal zur Brust nehmen.
Die Verwendung für eine "private" Internetseite, also ohne gewerblichem oder nebengewerblichem Zweck, inkl. der Urheberbenennung, dürfte kein weiteres Problem sein ...
@fotothom
Anmerkung:

Beitrag wurde gelöscht.
Themen-Shredderei, zumal in diesem beleidigenden Ton, gehört nicht in dieses Forum.

Bilderkuenstler - JOY-Team

******All Frau
10 Beiträge
Themenersteller 
Danke für die Antworten
@**l

erstmal vielen Dank für die vielen Antworten! Um es nochmal kurz richtigstellen, es war kein "Profi-Shooting" mit großem Aufwand, sondern einfach ein kurzes Fotografieren meiner Kinder, die halt vor einer Leinwand standen und auch einmal auf einem Stuhl saßen. Es wurden ca. 30 Fotos gemacht, wovon ich ca. 20 Stück abgenommen habe. Dauer insgesamt ca. 30 Minuten = Gesamtkosten ca. 130 Euro für mich. Denke mal, das ist nicht besonders teuer, aber als Schnäppchen würde ich es jetzt auch nicht nennen, oder liege ich da falsch. Es wurde ja auch nichts außergewöhnliches veranstaltet und war noch Analog-Fotografie, also keine aufwendige Nachbearbeitung am PC.
******All Frau
10 Beiträge
Themenersteller 
kleiner Nachtrag
...

ach ja....einen Vertrag hab ich nicht unterschrieben und AGB nicht gelesen ....aber ich habe ja auch nicht vor es professionell zu nutzen, sondern habe die Fotos halt nur auf meine private Homepage gestellt. Und die Vervielfältigung ist halt mal schnell ein 10x15 Abzug für die Oma oder Tante!

Liebe Grüße aus dem Allgäu
Birgit
echt lecker
*****123 Mann
2.053 Beiträge
Normalerweise hängen beim Fotografen "an der Ecke" die AGBs im Laden aus und gelten durch den Vertrag " Fotos - Geld - Quittung" als akzeptiert.


Normalerweise darfst Du danach die Fotos nicht selber kopieren sondern sie nur bei ihn nachmachen lassen .... wenn nicht anders vereinbart

so kenne ich das von Fotogschäften mit angeschlossenem Studio
Kindergarten- und Schulfotografen ....
echt lecker
*****123 Mann
2.053 Beiträge
eine normale, private HP oder ein profil hier in joy ,wo du "dich mal zeigen willst", die sind sicher als nicht-kommerzeill zu werten ...

spätestens wenn Du hier oder auf Deiner privaten HP als Model auftrittst wird strittig *zwinker*

..... aber es kommt immer drauf an wie man was auslegt und wie gesprächsbereit man ist .....

Es gibt leider viele "Kollegen" die warten nur auf sowas um daraus Kapital zu schlagen ... ähnlich wie Abmahnvereine oder so arbeiten diese.

Ich denke, man kann über alles reden und sich einigen... mit dieser Devise bin ich immer gut gefahren.
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