the dark side of the moon
****ide:
Es gibt kein Anrecht darauf, einen anderen Menschen zu seinem persönlichen Vergnügen gegen dessen Willen benutzen zu dürfen. Wer das als persönliche Kränkung auffasst und dem anderen ohne 'Attest' seinen Willen aufzwingen möchte hat ein anderes Problem. Es steht dir frei, für dich aus diesem Umstand Konsequenzen zu ziehen. Was dir nicht frei steht ist, gegen ihren Willen Sex von ihr zu erwarten. Da reicht es völlig wenn sie (oder im umgekehrten Falle er) das nicht möchte. Eine weitere Begründung dafür ist nicht erforderlich.
Jedes Ding hat zwei Seiten.
So verstehe ich durchaus, dass es kein Recht gibt, wesentliche Teile einer partnerschaftlichen Vereinbarung außer Kraft zu setzen (vulgo: fremd zu gehen), nur weil man das für sich so entschieden hat.
Vorher kommt aber doch das: Es gibt ebenso kein Anrecht darauf, einen anderen Menschen zum persönlichen Vergnügen und gegen dessen Willen NICHT zu benutzen.
Soll sagen: wenn Teil der partnerschaftlichen Vereinbarung der gemeinsame Sex war und ein Partner kündigt diese Vereinbarung durch sexuelle Verweigerung einseitig ohne jede weitere Erklärung, ja sogar eine Diskussion darüber aktiv verweigernd, auf, wie soll man das dann werten?
Die Heimlichkeit ist sicher ein Knackpunkt dabei - keinen Sex mehr zu wollen, weil man verheimlicht, dass man den Partner nicht mehr attraktiv findet, dass der Sex immer langweilig war, dass man eigentlich immer etwas anderes vom Partner wollte als Sex, dass man noch nie Lust beim Sex empfunden hat, dass man sich plötzlich für unattraktiv hält, ja was eigentlich?
Ich lese das hier sehr oft: ein Partner hat keine Lust mehr auf Sex. Das sei gut so, er müsse sich dafür nicht rechtfertigen. Das stelle ich durchaus in Frage.
Was ich so gut wie nie lese ist, was denn nun wirklich die Beweggründe für so einen Sinneswandel sind und wie kritisch die wohl sein mögen, dass man sie nicht offen kommunizieren kann.