Durchaus kann ich mir diesen Fetisch rein theoretisch sehr gut vorstellen und immerhin dürfte sich der TE unter diesen Bedingungen noch frei bewegen, sogar in einer eigenen kleinen Wohnung leben, einer Arbeit bzw. Verdienstmöglichkeit(en) nachgehen, selbst wenn er von dem Zugewinn nichts haben wird, um der "allmächtigen" Geldherrin finanziell bedingungslos dienen zu wollen und ihn diese Geldherrin sicherlich schnell an die Grenze seines finanziellen Bedarfs bringen wird, jedenfalls so, wie ich es herausgelesen habe und genau der Kick für den TE ist - es soll offenbar ein freier Fall ins Ungewisse werden.
Wie gesagt, der Fetisch selbst ist für mich durchaus nachvollziehbar und nicht der ausschlaggebende Punkt, der mich skeptisch macht, sondern eher diese mysteriöse, angeblich passionierte Geldherrin:
Wie andere vor mir habe ich bei der Dame ein ungutes Gefühl, die in kürzester Zeit geschickt manipuliert und zu ihren Gunsten bereits äußerst beeinflussend einwirkte, in dem sie zudem mit Zuwendungen lockte, weshalb wohl auch der Fußfetisch zur Sprache kam. ...
Wie es den Anschein hat, gab es noch kein reales Treffen und dennoch will sie jetzt schon umgehend den Vertrag unter (ihr) Dach und Fach bringen und ausgehändigt haben?:
Der "rechtsverbindliche" Schuldschein deutet darauf hin, dass sie womöglich selbst einen Rechtsbeistand an ihrer Seite hat, um sich abzusichern und so wäre es dringend angebracht (trotz dem Bedürfnis nach freiem Fall ins Bodenlose) ebenso einen Rechtsbeistand hinzuziehen und zwar bevor der Sprung ins Nichts getan wird, ansonsten könnte es womöglich bitterböse enden!
Aber genau diese rechtliche Absicherung (noch vor Antritt der finanziellen Abhängigkeit!) scheint mir das Hemmnis Nr.1 des TE zu sein, den angestrebten freien Fall mittels rechtlicher Grundlage von sich aus mit einem Notfallschirm zu versehen, der innerlich genau dadurch nicht mehr der risikoreichen Kick wäre, sondern nur als ausgebremste Variante empfunden wird. ... Dennoch, niemals blind unterschreiben!!!
Lieber TE, sichere dich unbedingt bzgl. der finanziellen Mittel für Wohnraum+Nebenkosten, ausreichende Ernährung, Gesundheitsvorsorge, Hygiene/Körperpflege (so z.B. Frisör) und notwendigen Aufwendungen für die Arbeit (z.B. angemessene (Job-) Bekleidung, Hin-Rückfahrten zur Arbeitstelle/Nebenjobsstellen) ab, sofern du nicht irgendwann tatsächlich aufgrund eines Mangels in akute finanzielle Schwierigkeiten geraten willst. ...
Denn was genau bedeutet eigentlich für diese Geldherrin "Taschengeld für das Nötigste"?
Wie gesagt, der Fetisch selbst ist für mich durchaus nachvollziehbar und nicht der ausschlaggebende Punkt, der mich skeptisch macht, sondern eher diese mysteriöse, angeblich passionierte Geldherrin:
habe ich vor kurzen eine reife und sehr passionierte Geldherrin angeschrieben, kurz um die Frau weiß ganz genau wie sie meine Knöpfe zu drücken hat, schnell verführte sie mich und führte mich an eine sehr extreme Form des Geldfetisch heran,
Wie andere vor mir habe ich bei der Dame ein ungutes Gefühl, die in kürzester Zeit geschickt manipuliert und zu ihren Gunsten bereits äußerst beeinflussend einwirkte, in dem sie zudem mit Zuwendungen lockte, weshalb wohl auch der Fußfetisch zur Sprache kam. ...
würde mir ein kleines Taschengeld für das nötigste überlassen, Fußfetisch spielt auch eine Rolle
Wie es den Anschein hat, gab es noch kein reales Treffen und dennoch will sie jetzt schon umgehend den Vertrag unter (ihr) Dach und Fach bringen und ausgehändigt haben?:
der einen rechtsverbindlichen Schuldschein und einen zusätzlichen Sklavenvertrag beinhaltet, der Schuldschein ist die eine Sache der Sklavenvertrag ist deutlich extremer, leben am Existenzminimum, aufnehmen von einem Zweitjob, reduzierung aller Ausgaben, sogar Umzug in eine billige kleine Wohnung und nach einem Jahr überschreiben aller Konten und aushändigen von allen Zahlungsmitteln Kreditkarte, Ec Karte usw.
Der "rechtsverbindliche" Schuldschein deutet darauf hin, dass sie womöglich selbst einen Rechtsbeistand an ihrer Seite hat, um sich abzusichern und so wäre es dringend angebracht (trotz dem Bedürfnis nach freiem Fall ins Bodenlose) ebenso einen Rechtsbeistand hinzuziehen und zwar bevor der Sprung ins Nichts getan wird, ansonsten könnte es womöglich bitterböse enden!
Aber genau diese rechtliche Absicherung (noch vor Antritt der finanziellen Abhängigkeit!) scheint mir das Hemmnis Nr.1 des TE zu sein, den angestrebten freien Fall mittels rechtlicher Grundlage von sich aus mit einem Notfallschirm zu versehen, der innerlich genau dadurch nicht mehr der risikoreichen Kick wäre, sondern nur als ausgebremste Variante empfunden wird. ... Dennoch, niemals blind unterschreiben!!!
Lieber TE, sichere dich unbedingt bzgl. der finanziellen Mittel für Wohnraum+Nebenkosten, ausreichende Ernährung, Gesundheitsvorsorge, Hygiene/Körperpflege (so z.B. Frisör) und notwendigen Aufwendungen für die Arbeit (z.B. angemessene (Job-) Bekleidung, Hin-Rückfahrten zur Arbeitstelle/Nebenjobsstellen) ab, sofern du nicht irgendwann tatsächlich aufgrund eines Mangels in akute finanzielle Schwierigkeiten geraten willst. ...
Denn was genau bedeutet eigentlich für diese Geldherrin "Taschengeld für das Nötigste"?