Eheverträge (nicht Sexverträge, dazu s.u.) halte ich für sehr sinnvoll.
So jemand überhaupt den Fehler macht und heiratet, dann bitte mit Ehevertrag und entsprechender anwaltlicher Beratung vorher.
Der gesetzliche Güterstand (also der Güterstand, der eintritt, wenn kein Ehevertrag vorliegt) ist übrigens - entgegen dem weitverbreiteten Irrglauben - weitgehend Gütertrennung. (ergänzt durch Zugewinnausgleich, Verfügungsbeschränkungen und erbrechtliche Besonderheiten)
Zu den "Sexverträgen":
Hier kann es sich doch wohl nur um einen Scherz handeln. Ein lustiges "Kuriosum" in der Beziehung.
Je nach Inhalt dürfte so ein Vertrag wohl kaum wirksam sein. (§§ 134 i.V.m. Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, 138 BGB)
Selbst wenn man die Wirksamkeit mal unterstellen würde, wäre es höchst lustig, wenn der Eine den anderen Vertragspartner auf Erfüllung verklagt. Viel Spaß Herr Amtsrichter bei der Beweisaufnahme.
Gesetzt den Fall, es erginge ein entsprechendes Urteil: Wie soll das bitteschön zwangsvollstreckt werden? Kommt dann der Gerichtsvollzieher und überwacht, dass der Vollstreckungsschuldner seiner Pflicht nachkommt???
(Das geht ja aus naheliegenden Gründen schon bei entsprechenden Klagen auf "Vollzug der ehelichen Lebensgemeinschaft" nicht, § 888 III ZPO. )
Wie stünde es mit Sekundäransprüchen bei Leistungsstörungen?
Nene, solche Verträge dürften zumindest bei uns hierzulande nicht wirklich eine ernsthafte Rolle spielen.
Selbst wenn es ginge, würden mir die Leute ernsthaft leid tun, die ihr Liebesleben per Vertrag regeln müssen.
Liebe Grüße