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Der Reiz - Vorführen

*******_83 Mann
929 Beiträge
Ich habe den text inzwischen gegoogelt - Der Autor hat auch seinen eigenen Blog... und ist doch mit der Materie bewandert aber in seiner sehr engen Sichtweise.

Letztendlich ist Vorführung sehr vielfältig und ja, Sub tut es nur für ihren Dom, das sehe ich genauso, nur in welchem Rahmen und dazu gehört nicht unbedingt die sexuelle Komponente legen Dom und Sub vorher gemeinsam fest - zumindest eben die Grenzen der Sub - wie sich der Dom darin bewegt bleibt natürlich ihm überlassen.

Unter Zuführung verstehe ich per se auch die reine sexuelle Komponente passt aber in dem Zusammenhang wie es genannt wird nicht zu dem Begriff Masochistin.
Zitat von *****ana:

Denkbar ist auch, dass die Sub als Prostituierte unterwegs ist und damit der Dom den Zuhälter spielt. Das scheint sogar recht weit verbreitet zu sein, denn der Wert der Sub steigt durchaus, wenn andere bereit sind für Sex mit ihr Geld zu bezahlen.

Die Krönung ist, wenn der Dom seine Sub auch über Nacht oder länger an einen anderen Mann „verkauft“.

Nichts anderes als Prostitution bzw. Zuhälterei.

§ 181a
Zuhälterei
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder
2. seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben,
und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die persönliche oder wirtschaftliche Unabhängigkeit einer anderen Person dadurch beeinträchtigt, dass er gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung der anderen Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.
(3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird auch bestraft, wer die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Handlungen oder die in Absatz 2 bezeichnete Förderung gegenüber seinem Ehegatten oder Lebenspartner vornimmt.

Zitat aus dem Gesetzestext.

Zum Rest des Textes von diesem Autor sage ich besser nichts, sonst bekomme ich von den Moderatoren hier auf den Deckel.

Jeder hat seine eigenen Vorstellungen, aber die von dem Herren sind einfach nur unterste Schublade.
Zitat von *******uby:
... und lebe mit der Gewissheit, dass ich einfach komisch bin.

Du bist nicht komisch, du hast eben deine Vorlieben und deine Vorstellungen wie genau etwas zu passieren hat.

Also bleibt für die Auslebung meiner "Zeigegeilheit" (wenn man das so ausdrücken kann) nur Partys, wo ich auf tollerante Menschen hoffe, bzw. ich zumindest niemanden überfordere oder schockiere.

Schon mal darüber nachgedacht das diese Menschen genau wissen was sie erwartet wenn sie in einen Club gehen bzw. genau das von einer Vorführung erwarten? Einen "zeigegeilen" Menschen der Spass daran hat, vorgeführt zu werden.

Ich denke ins Publikum bzw. zum zusehen wird kaum jemand gezwungen der damit überfordert oder gar schockiert wäre.
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