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Habt ihr eure digitalen Hinterlassenschaften geregelt?

*****ina Frau
9.860 Beiträge
@******eel

Du musdt schon alles lesen und dir nicht nur eins rauspicken......
das andere besitze ich nicht deswegen ist es eh uninteressant
Zitat von *****ina:
Liebe @*******mlos,

Ich bin ueberrascht.

Du hast kein Onlinebanking,
kaufst nicht bei Amazon oder ebay oder sonstwo online,
hast auch keine emailadresse,( komisch: wie konntest du dich bloss bei joy anmelden?)
schreibst keine mails mit wem auch immer,
buchst keine Fluege, Hotels oder Reisen online, hast keine Kreditkarte mit onlinezugang
usw.

Ich habe zum Beispiel weder ein Handy, noch ein Smartphone. Nur Festnetz.
Ich mache auch kein Online-Banking. Es gibt Automaten in der Bank.
Ich kaufe nirgendwo online, außer bei Amazon.
Ich besitze keine Kreditkarte.

Ich lebe trotzdem. *g*
@*****ina
Ich verstehe auch nicht warum die von dir aufgelisteten Sachen ein Problem für die Erben darstellen sollen. Kannst du das erklären?
*****ina Frau
9.860 Beiträge
Das Thema hier heisst doch " digitale Hinterlassenschaften".
Und das sind all diese Dinge.

Ganz losgeloest davon, ob sie ein wie auch imner geartetes subjektives Problem darstellen oder nicht.
*****ium Mann
770 Beiträge
Für den Toten würde nichtmal eine zu vererbende Immobilie ein Problem darstellen. Und dennoch wird es geregelt. Entweder per Testament, oder per Erbrecht. Sehr unangenehm kann es werden, wenn Fristen nicht eingehalten werden, wie ich selbst erfahren durfte...

... wie gesagt. Den Verstorbenen kümmert das dann nicht mehr die Bohne. Trotzdem regle ich das lieber.
@*****ina
Was du aufgezählt hat sind keine Hinterlassenschaften, Internet-Accounts werden nicht an die Erben weiter gegeben.
*****ina Frau
9.860 Beiträge
Doch!!!!!
@*****ina
Nein, gar nicht. Internet-Accounts gehören nicht zum Nachlass.
*****ina Frau
9.860 Beiträge
Ich zitiere;

Das deutsche Erbrecht macht auch für den von einem Erblasser hinterlassenen digitalen Nachlass keine Sonderregel. Mit dem Tod eines facebook- oder Twitter-Nutzers geht dessen Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über, § 1922 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Der Erbe wird Gesamtrechtsnachfolger. Zum Nachlass gehören im Erbfall nicht nur sämtliche geldwerten Vermögensgegenstände des Erblassers, sondern eben auch seine mail-accounts und die facebook- und Twitter-Konten.
@*****ina
Intenet-Accounts gehören gar nicht zum Vermögen. *lol*
*******enna Frau
200 Beiträge
Meine Tochter - und mein Mann- wissen wie ich lebe. In der SZ ist alles geregelt. JY wird schlicht einschlafen. Bei FB habe ich ohnehin nur meine allerengsten Freunde, die auch so informiert werden.
*****ina Frau
9.860 Beiträge
Ich zitiete erneut:

Die Differenzierung zwischen höchstpersönlichen und damit unvererblichen sowie vermögensrechtlichen und damit vererblichen Teilen des digitalen Nachlasses dürfte in der Praxis allerdings eher schwierig zu führen sein. So kann auch eine höchstpersönliche Mail durchaus einen vermögensrechtlichen Bezug haben.

In der Regel wird man vor diesem Hintergrund davon ausgehen müssen, dass auch der digitale Nachlass zu den Vermögenspositionen gehört, der via Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben übergeht.
@*****ina
Internet-Accounts gehören nicht zum Vermögen, es ist ja kein Geld oder Eigentum. Deswegen muss man die Accounts und die Passwörter hinterlassen, wenn man will, dass die Hinterbliebenen evtl. Internet-Kontakte des Benutzers informieren. Die Internet-Accounts eines Verstorbenen gehören nicht den Erben, man kann ein Internet-Account nicht vererben.
*****ina Frau
9.860 Beiträge
@****pa

Das sehen die Juristen inzwischen anders......
*****ium Mann
770 Beiträge
@****upa

Dann lies mal dieses Urteil: Urt. v. 21. Juni 2018, Az. III ZR 183/17
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.678 Beiträge
Zitat von ****upa:
@*****ina
Internet-Accounts gehören nicht zum Vermögen, es ist ja kein Geld oder Eigentum. Deswegen muss man die Accounts und die Passwörter hinterlassen, wenn man will, dass die Hinterbliebenen evtl. Internet-Kontakte des Benutzers informieren. Die Internet-Accounts eines Verstorbenen gehören nicht den Erben, man kann ein Internet-Account nicht vererben.

Vielleicht sind ja damit Menschen gemeint, die mit irgendwelchen Kryptowährungen spekulieren. Deren Nachlass würde ja tatsächlich ein virtuelles Vermögen
umfassen.

Allerdings glaube ich nicht, dass das das Problem war, dass den TE umtreibt.
*****ina Frau
9.860 Beiträge
@******ool

Liebe Bjuti,
nicht alles, was hier gepostet wird muss stimmen.
Und wenn noch so viel Leidenschaft im Beitrag durchkommt....
@*******Mind
Ja, habe ich gelesen. Es ist ein Urteil und kein Gesetz.
Die Situation ist hier am Besten geschildert: https://www.bundesregierung. … ss-rechtzeitig-regeln-842050
*****ium Mann
770 Beiträge
Zitat von ****upa:
@*******Mind
Ja, habe ich gelesen. Es ist ein Urteil und kein Gesetz.
Die Situation ist hier am Besten geschildert: https://www.bundesregierung. … ss-rechtzeitig-regeln-842050

Ja und? Das ändert nichts daran, dass sogar den Behörden und dem Gesetzgeber langsam ins Bewußtsein rückt, dass sich das Leben vieler Menschen eben nicht mehr nur im physischen Raum, sondern auch im virtuellen Bereich abspielt und dass sie dort mitunter etwas hinterlassen.
*******elle Frau
35.808 Beiträge
Wenn ich doch niemandem sage, dass ich hier gemeldet bin, keinem meiner möglichen Erben, keinem Anwalt, nicht im Testament erwähnt,wie sollten diese denn von dem Account hier erfahren?
@*******Mind
Das war schon klar von Seite 1 des Threads.
*****ina Frau
9.860 Beiträge
@****upa

Ok, dann mal kurz eine Ausfuehrung zu den Themen Gesetz und Recht.
Damit es dann mal klar ist und mit dem.leidenschaftlich vorgetragenen Irrglauben hier gut ist.


Ich zitiete erneut:

Was ist Recht, insbesondere im Unterschied zum Gesetz? Recht ist „ungesetzte“, also nicht von oben oktroyierte Rechtsquelle, sondern die auf dem Willen einer Gemeinschaft beruhende Ordnung des äußeren menschlichen Zusammenlebens durch Gebote und Gewährungen. Die Geltung einer solchen Rechtsordnung beruht darauf, dass sie als moralische Grundlage, lebendiger Ausdruck und Integration der Rechtsgemeinschaft anerkannt und von der Überzeugung der Angehörigen der Gemeinschaft getragen wird. Der Wille, dass ein bestimmtes Recht gelten soll, wird durch entsprechende Übung im alltäglichen Leben geäußert und betätigt (vgl. dazu: Staudinger-Brändl, a.a.O., Einl. Rdnr.34).
Zitat von *****ina:
Liebe @*******mlos,

Ich bin ueberrascht.

Du hast kein Onlinebanking,
kaufst nicht bei Amazon oder ebay oder sonstwo online,
hast auch keine emailadresse,( komisch: wie konntest du dich bloss bei joy anmelden?)
schreibst keine mails mit wem auch immer,
buchst keine Fluege, Hotels oder Reisen online, hast keine Kreditkarte mit onlinezugang
usw.

Na, ... sie lebt dann "einfach". Konsumieren war gestern...
@*****ina
Das ist jetzt OT und hat mit dem Thread-Thema nichts zu tun.
*zumthema*
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