Habt ihr eure digitalen Hinterlassenschaften geregelt?
„Aber noch mal meine Frage:
Joy oder FB wissen dann doch nicht, dass ich verstorben bin.
Im Testament und meinen Erben gegenüber habe ich nichts erwähnt.
Wie sollen die Erben von dem Account denn erfahren?
Ist also doch eher unmöglich.
Ok FB, ist meinem Sohn bekannt.
Aber wie ich erfahren habe, haben Erben es schwer schwer einen fremden Account löschen zu lassen.
Wobei es mir sogar online möglich war, Miete, Gas, Wasser, Telefon , GEZ,nach dem Tod meiner Oma kündigen zu
lassen . Email geschrieben, Todesurkunde eingereicht, fertig.
Wie die Erben von dem Account erfahren könnten? Möglicherweise darüber, dass über den JC geknüpfte Kontakte auch im Realen bestehen, deren Kontaktdaten außerhalb des JC, wie die Telefonnummer und/oder Adressen im persönlichen Adressbuch dokumentiert sind. Erben könnten auf die Idee verfallen, dass es sich bei diesen Kontakten um für den Verstorbenen/die Verstorbene wichtige Menschen handelt, diese kontaktieren und ggf. die Frage stellen, wie man sich kennengelernt hat.
Absolut unmöglich? Aus meiner Sicht nicht.
Was Facebook angeht, da wurde hier im Thread schon das Grundsatzurteil des BGH vom 21. Juni 2018, Az. III ZR 183/17 erwähnt, das im Kern aussagt, dass Erben auf das Facebook-Konto von Verstorbenen zugreifen dürfen.
Die Kündigung von Verträgen Verstorbener durch Vorlage der Sterbeurkunde ist nicht nur möglich, sondern eben auch nötig, um aus finanziellen Verpflichtungen als Erbe/Erbin herauszukommen.