„Und es ist natürlich verboten,
Nein, ist es nicht. Solange der Besitzer des Grundstücks auf dem du das tust nichts dagegen hat, ist das absolut erlaubt. Und falls er was dagegen hat, ist es Hausfriendesbruch - und auch nicht mehr als das.
„ es se denn man hat ein uneinnehmbares Grundstück.
Das ist absolut nicht erforderlich. Es darf sich nur niemand gestört fühlen. Wenn sich jemand gestört fühlt, dann hast du halt Pech - also versucht man, in machbarem Rahmen, dass zu vermeiden. Tut man das, wirft einem auch niemand was vor.
„Ich möchte nicht ins Gefängnis wegen öffentlichem Ärger landen .
"Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Das kostet Bußgeld, mehr nicht. Normalerweise aber, wenn man kooperativ ist und es nicht auf's entdeckt werden angelegt hat, sondern es eben einfach passiert ist obwohl man versucht hat das zu vermeiden, gibt's einen Platzverweis, eine Ermahnung und das war's dann auch.