@Sir_Parzival
@********ival
......ich bin nur bedingt streitsüchtig.......eigentlich vielehr wohlfühlorientiert,
ABER......(mein Lieblingswort.....
)........
a.) das älteste Gewerbe ist nach herrschender Meinung entgegen dem Wortlaut kein Gewerbe im Sinne des Rechts, sondern sondern eine Dienstleistung.
....also ich hatte gedacht, dass die Damen der käufliche Liebe eine Gewerbeschein brauchen...... muss ich doch glatt mal googeln........
Bei Wikipedia finde ich nur:
Eine Existenzgründung in Rahmen einer Ich-AG ist möglich (Stand 2005) und wird beim Vorliegen der festgelegten Voraussetzungen von den ortszuständigen Arbeitsagenturen unterstützt.
....mhm....die Richtung Gewerbe stimmt schon mal, aber ein Durchbruch schaut anders aus.....
......ahja, jetzt hab ichs......
Wenn du dich als prostituierte in brd selbstständig machen möchtest , und das alleine machen möchtest brauchst du nicht mal einen gewerbeschein.
Quelle: sila.or.at................Beratungszentrum für Prostituierte......
und bei busd.de steht das auch...das selbständige Prostitution kein Gewerbe gemäß Gewerbeordnung ist....(zumindest in Berlin)
.....allerdings muss sich der Bordellbetreiber als Gewerbetreibender anmelden.
1:0 für dich
b.) Du nennst es Dienstverhältnis (BGB), richtig heisst es im BGB Dienstvertrag..
Da hast du ganz eindeutig Recht........
macht dann 2:0 für dich
Im EStG heißt es aber wirklich Dienstverhältnis....war auch ne super Vorlage für ein Wortspiel....
..........Ich glaube mit der Performance kannst du dich im Team um Herrn Jürgen gut blicken lassen...........nachher klappts Dank dir mit dem WM-Titel.....
.....oder ist das schon ein geschützter Ausdruck???
Hannah