„Die Aussage ist einfach faktisch falsch. Da kannst sie noch so oft wie ein trotziges Kind wiederholen, es wird dadurch nicht wahrer.
Der Staat als Arbeitergeber darf seinen Beamten nämlich sehr wohl vorschreiben, wie sie sich (auch in ihrer Freizeit) nicht verhalten dürfen. Auch die Meinungsfreiheit von Beamten ist gesetzlich eingeschränkt und Beamte dürfen öffentlich nicht alles sagen.
Im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung darf/kann ein Bea alles machen, was er will - erst recht und allem voran seine Persönlichkeit frei entfalten; dazu gehört die Sexualität und bekanntlich darf wegen welcher Ausrichtung auch immer niemand benachteiligt oder gar diskrimiiert werden - ein Grundrecht.
Es steht ja wohl außer Frage, dass eine Mitgliedschaft im JC mit welchen Vorlieben auch immer, nicht unter Strafe steht.
Mal abgesehen von juristischen Fragen, mal was ganz anderes:
Stünde es Joylern nicht gut zu Gesicht, für eine freie Entfaltung der Sexualität jedweder Spielart zu kämpfen, um einer weiteren lächerlichen Tabuisierung den Riegel vorzuschieben?
Denn wäre das Ausleben und Bekennen zur jeweiligen Sexualität nicht immer noch mit Tabus behaftet, zumindest mit Überempflindlichkeiten und Verurteilungen im sozialen Rahmen, dann ginge es wesentlich freier und entspannter zu.
Einer muss mal anfangen, warum nicht wir?
Joschka, der Grüne, war auch der erste Minister in Jeans und Turnschuhen ...