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Bedingungsloses Grundeinkommen - was würdet ihr tun?66
Angeregt durch eine Diskussion über das bedingungslose Grundeinkommen…
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Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)

Soll das BGE in Deutschland eingeführt werden?

Dauerhafte Umfrage
Aber grds. ist Lobbyarbeit nichts schlechtes und die Enscheidung treffen immer noch die Abgeordneten und die Wähler wiederum diese. Aber das hat nichts mit dem Theam zu tun.
Oh doch - ich denke, es hat sehr wohl etwas mit dem Thema zu tun.

"Wer bezahlt, bestimmt die Musik" gilt auch für die in ihrem Handeln ach so freien Volksvertreter. Und ich meine nicht den Fraktionszwang. Der ist ein Witz gegen den Druck aus dem Wahlkreis und die Versuchungen aus der Wirtschaft. (Du willst nach Deiner Amtszeit den lukrativen Job im Vorstand? Dann tu' etwas dafür!)

Eine radikale Vereinfachung des Steuer- und Transferleistungssystems (nämlich z.B. durch die Einführung eines BGE) würde auch für mehr Transparenz in der Lobbyistenszene sorgen.

Doch solange immer mehr nur noch Spezialisten den Durchblick bezügl. Abhängigkeiten und anderen Verhältnissen behalten, braucht sich niemand zu sorgen das es in absehbarer Zeit irgendwelche Systemveränderungen mit signifikanten Verbesserungen für alle geben wird.

Wir werden weiterhin mit unserem Geld politische Stiftungen, ständische Vertretungen und Interessenverbände mästen.
Wohl bekomm's.
HI @ bunch

dein letztes statement..absolute klasse.....!!

@****sum....ich glaube auch, von hartz 4 hast du eine ahnung wie eine ...... vom sonntag...sorry

....diese €/mtl. 327,- gibst du für ein nettes abendessen aus....also ,dass sich einer mit dieser summe auf die faule haut legt, wenn ers nicht muss, ist zumindest kaum glaubhaft.......
diese €/mtl. 327,- gibst du für ein nettes abendessen aus

Mit dem kleinen, aber feinen Unterschied, das diese 327 Euro selber durch Arbeit bzw. Leistung verdient wurden.

also ,dass sich einer mit dieser summe auf die faule haut legt, wenn ers nicht muss, ist zumindest kaum glaubhaft.......

Wenn es denn nur diese Summe wäre.

Warum wird denn immer vergessen zu erwähnen, das zu besagten 327 Euro weiterhin monatliche Leistungen kommen, wie z.B. Mietzahlungen, Krankenkassenbeiträge, Ermäßigungen, Erstattungen usw. usw...

Und ja, auch wenn Du es nicht wahrhaben willst: Ich kenne eine ganze Reihe von Menschen, die sich über Jahre hinweg auf die faule Haut legen und keinen Grund sehen, einen Finger zu rühren, denn die Grundabsicherung ist ja da.
Man sollte ...
... „die Kirche im Dorf lassen“.

Eine radikale Vereinfachung des Steuer- und Transferleistungssystems (nämlich z.B. durch die Einführung eines BGE) würde auch für mehr Transparenz in der Lobbyistenszene sorgen.

Meinst du wirklich, die Lobbyisten stellen ihre Tätigkeit auch ein, und zwar nur, weil sie auch ein BGE erhalten. Diese Vorstellung ordne ich einmal der Rubrik Illusionen zu.

Warum wird denn immer vergessen zu erwähnen, das zu besagten 327 Euro weiterhin monatliche Leistungen kommen, wie

Weil die Wahrheit in sachlichen Diskussionen relativ zu sein scheint und einem zur Begründung eines BGE „die Puste ausgeht“, wenn eine ordnungsgemäße Aufstellung der Leistungen vorangestellt werden müsste.

Wir werden weiterhin mit unserem Geld politische Stiftungen, ständische Vertretungen und Interessenverbände mästen.

Nun nähern wir uns einem „Wünsch dir was“. So bin ich mir relativ sicher, dass du mit deinem Geld keine ständische Vertretung mästen wirst noch kannst. Als personalrechtlich strukturierte Körperschaften finanzieren sie sich nämlich durch Beiträge ihrer Mitglieder und grundsätzlich nicht durch Dritte. Außer sinnloser Polemik fehlt auch hier wiederum eine tatsächliche Aufstellung darüber, wie, wann, wo, konkret u. a. die Körperschaften dann von wem gemästet werden.

Im übrigen werden sich die Handelnden dieser Einrichtung nicht von dir mästen, also aufziehen, füttern und schlachten lassen. Aufziehen und füttern könnte jedoch Folge eines BGE sein.
Caballito
du hast noch vergessen, das unsere fusballclubs sog. "Steuerbegünstigt /befreit" operieren und gehälter und ablösen zahlen, dass es dir schwarz wird......
man könnte 100te von punkten nennen die sich alle aus dem gr. topf bedienen.....
@feuerbird
Nun höre einmal. Dies ist eine nationale Aufgabe von besonderem als auch herausragendem Gewicht. Alle haben etwas davon, Wochenende für Wochenende ... manchmal in der Woche ... usw. ... *floet*

Warum sollte mir "schwarz vor Augen" werden. Ich stelle mich einer vermeintlichen Gefahr *omm* und schließe davor nicht die Augen ...

Manchen wird nur "schwarz vor Augen", wenn sie Bubu *zzz* machen. Anderen wäre es vielleicht sogar zu empfehlen.

"Wennze Bubu machs, machs kein Kokolores.")
du hast noch vergessen, das unsere fusballclubs sog. "Steuerbegünstigt /befreit" operieren

Sorry, lieber Feuervogel.

Aber jetzt hast Du entgültig den Verstand verloren. Anders kann ich diese Aussage nicht werten.

Wie man von BGE auf Fußballclubs kommt, ist mir schon höchst suspekt, aber ist Dir eigentlich klar, wieviel Steuern und Abgaben, deutsche Fußballclubs pro Jahr leisten?

Welcher Fußballclub ist Steuerbefreit bzw. Steuerbegünstig?

Bitte, nenne mir einen.
Eine radikale Vereinfachung des Steuer- und Transferleistungssystems (nämlich z.B. durch die Einführung eines BGE) würde auch für mehr Transparenz in der Lobbyistenszene sorgen.

Meinst du wirklich, die Lobbyisten stellen ihre Tätigkeit auch ein, und zwar nur, weil sie auch ein BGE erhalten. Diese Vorstellung ordne ich einmal der Rubrik Illusionen zu.

Das habe ich nicht gesagt, aber ich erkläre gerne was ich meine.

Mit der Einführung eines BGE würde eine radikale Verkleinerung und Vereinfachung des Steuer- und Transferleistungssystems einhergehen. Wohngeld, Arbeitslosengeld, Kindergeld u.v.m. würden z.B. ersatzlos wegfallen. Gleichzeitig würden einige Steuern und Abgaben und mit Sicherheit auch etliche Subventionen wegfallen. In Folge würde das steuerliche und abgabenrechtliche Dickicht ausgedünnt, so das Möglichkeiten zur steuerrechtlichen Tarnung schwinden.

Lobbyisten werden immer versuchen, ihren Fuß in die Tür zu bekommen. Aber in einem gelichteten Gesetzes- und Verordnungsdschungel werden Sie leichter beobachtet und kontrolliert werden können.


Warum wird denn immer vergessen zu erwähnen, das zu besagten 327 Euro weiterhin monatliche Leistungen kommen, wie

Weil die Wahrheit in sachlichen Diskussionen relativ zu sein scheint und einem zur Begründung eines BGE „die Puste ausgeht“, wenn eine ordnungsgemäße Aufstellung der Leistungen vorangestellt werden müsste.

Zu den "327 Euro" kommen zwar weitere Leistungen hinzu, aber diese sind zweckgebunden, und deren Verwendung entzieht sich dem Bezieher.

Es gibt wohl regional auf Gemeinden bzw. Städte begrenzte Begünstigungen (ermäßigter Eintritt ins Schwimmbad, Museum o.ä.), auf die aber kein Bezieher einer Rechtsanspruch hat, die der Gewährende jederzeit auch wieder zurückziehen kann. Das ist legitim und mehr als wahrscheinlich, denn solche Betriebe arbeiten ohnehin oft schon defizitär.

Man kann solche räumlich und zeitlich begrenzten Vergünstigungen daher nicht als üppige Geschenke darstellen.

Die "sachlichen Argumente" der Kritiker erschöpfen sich zumeist darin, das die genannten Argumente und Sachinformationen zerredet ("wieviele Hartz4-Familien kennst Du denn?"), ins Lächerliche gezogen ("Illusion", „Wünsch dir was") oder mit Plattitüden zerschlagen werden.

Die Wahrheit ist immer relativ und stellt sich für jeden Menschen anders dar, aber der Weg zu gemeinsamen Feststellungen führt nur über den Austausch von Informationen.

Wir werden weiterhin mit unserem Geld politische Stiftungen, ständische Vertretungen und Interessenverbände mästen.


Nun nähern wir uns einem „Wünsch dir was“. So bin ich mir relativ sicher, dass du mit deinem Geld keine ständische Vertretung mästen wirst noch kannst. Als personalrechtlich strukturierte Körperschaften finanzieren sie sich nämlich durch Beiträge ihrer Mitglieder und grundsätzlich nicht durch Dritte. Außer sinnloser Polemik fehlt auch hier wiederum eine tatsächliche Aufstellung darüber, wie, wann, wo, konkret u. a. die Körperschaften dann von wem gemästet werden.

Im übrigen werden sich die Handelnden dieser Einrichtung nicht von dir mästen, also aufziehen, füttern und schlachten lassen.
Ich schrieb davon, das WIR "weiterhin mit unserem Geld politische Stiftungen, ständische Vertretungen und Interessenverbände mästen". Was glaubst Du denn, was mit den abgeführten Steuern in unserem Land geschieht?

Aufziehen und füttern könnte jedoch Folge eines BGE sein.
Wer schrieb hier was von Polemik?
nightbeat...bevor ich mit dir diskutiere, mache dich erstmal kundig ob bayern münchen..genauso steuerlich veranlagt wird als firma wie z.b. BMW

und dann erst diskutiere ich mit einem völlig arglosen....
Bedingungsloses ...
... Grundeinkommen sagt alles. Ohne Bedingung = ohne Leistung. Es ist und bleibt Unsinn.

Mit der Einführung eines BGE würde eine radikale Verkleinerung und Vereinfachung des Steuer- und Transferleistungssystems einhergehen. Wohngeld, Arbeitslosengeld, Kindergeld u.v.m. würden z.B. ersatzlos wegfallen.

Damit entfällt aber insbesondere eine bedarfsorientierte Leistung. Gelder werden nicht mehr leistungsorientiert und folglich sinnlos verplempert, und zwar auch dann, wenn eine Bedürftigkeit nicht vorliegt.

Gleichzeitig würden einige Steuern und Abgaben und mit Sicherheit auch etliche Subventionen wegfallen.

Ob nun Sozialleistungen, Steuern und Abgaben als auch Subventionen. Das „Ob“ gezahlt / eingenommen wird und „wie“ dies geschieht, folgt einer politischen Werteentscheidung und kennzeichnet sich durch eine gewisse Flexibilität. Das BGE wird die Systematik erstarren und keinen Spielraum mehr gestatten, wenn Maßnahmen zwingend erforderlich werden.

Persönlich favorisiere ich das Leistungssystem unter Beachtung sozialer Belange derjenigen, die in Not geraten sind. Das BGE fördert das Nichtleistungssystem und stützt die Verschwendungssucht, ob nun tatsächlich Bedarf besteht oder aber nicht.

Zu den "327 Euro" kommen zwar weitere Leistungen hinzu, aber diese sind zweckgebunden, und deren Verwendung entzieht sich dem Bezieher.

¿Was spricht dagegen? Außerdem sind die Leistungen nicht so einfach zweckgebunden sondern orientieren sich am zweckgebundenen „Bedarf“. Kein Bedarf = keine Leistung. So einfach ist dies. Ein darüber hinausgehender Anspruch besteht nicht und dies ist auch gut so. Die Grenzen eines Sozialstaates sollten dort gezogen werden, wo eine Bedürftigkeit die Ausschüttung anvertrauter Staatsgelder nicht notwendig erscheinen lässt. Derartige Zahlungen sind weder geeignet, etwas zu verändern noch sind sie erforderlich, einen sozialen Missstand auszugleichen.

Ich schrieb davon, das WIR "weiterhin mit unserem Geld politische Stiftungen, ständische Vertretungen und Interessenverbände mästen". Was glaubst Du denn, was mit den abgeführten Steuern in unserem Land geschieht?


Das „Wir“ zweifele ich einfach einmal an. Es sind weniger, als hier behauptet wird. Das Mästen zweifele ich ebenso an.
Auf deine Frage zurückkommend, werden viel zu viel Gelder in den Sozialleistungsapparat gesteckt, zumindest versickern sie dort nach meinen Vorstellungen. Leistung wird nicht mehr honoriert sondern mit Steuern und Abgaben sanktioniert. Ferner werden mit Steuergeldern etwa Löcher in den Finanzhaushalten der Sozialversicherung u. a. in Milliardenhöhe gestopft, die durch Schwarzarbeit in die einzelnen System gerissen worden sind und noch werden. Hieran scheinen sich auch zum Teil diejenigen zu beteiligen, die gleichzeitig Sozialleistungen abfassen. Unrechtsbewusstsein ist bei denjenigen jedenfalls nicht vorhanden.
****sum Mann
4.792 Beiträge
Weil die Wahrheit in sachlichen Diskussionen relativ zu sein scheint und einem zur Begründung eines BGE „die Puste ausgeht“, wenn eine ordnungsgemäße Aufstellung der Leistungen vorangestellt werden müsste.

Im Gegenteil, erst dann sieht man ja wie teuer das jetzige System ist.

also ,dass sich einer mit dieser summe auf die faule haut legt, wenn ers nicht muss, ist zumindest kaum glaubhaft.......

Wie schon oben erwähnt ist die Zahl in diesem Zshg. falsch. Aber unabhängig davon, geht es doch darum wieviel Anstrengung es einem Menschen wert ist, wenn es zur (teilweisen) Anrechnung des Zuverdienstes kommt bzw. ob er diese Anstrengung dann nicht lieber schwarz erbringt.
****sum Mann
4.792 Beiträge
... Grundeinkommen sagt alles. Ohne Bedingung = ohne Leistung. Es ist und bleibt Unsinn.

Gelder werden nicht mehr leistungsorientiert und folglich sinnlos verplempert, und zwar auch dann, wenn eine Bedürftigkeit nicht vorliegt.

HartzIV ist auch ohne Leistung.


Das BGE fördert das Nichtleistungssystem und stützt die Verschwendungssucht, ob nun tatsächlich Bedarf besteht oder aber nicht.

Eben genau das Gegenteil ist der Fall. Du hast selber konstatiert dass ein Bürgergeld anreizneutraler ist.


Man wird immer wieder erkennen, dass das Individuum sich durch Sachverhaltsgestaltung der Steuerungsversuche des Staates entziehen und diese zu seinem Voteil nutzen kann. Das gilt für die Steuer- wie für die Bedarfsermittlung. Eigentlich eine Tatsache die jeden liberal denkenden Menschen mit Freude erfüllen sollte und all den Planern einer "Grand Society" zu denken geben sollte.
Richtig, ...
... da stimme ich dir zu.

Hartz IV ist auch ohne Leistung.

Aber nach den Bestimmungen des SGB II wird der tatsächliche Bedarf ermittelt und einzusetzendes Einkommen und anrechnungsfähiges Vermögen berücksichtigt. Dieser Weg ist geeignet, für ein Einkommen – über dessen angemessene Höhe man natürlich streiten kann – zu sorgen. Darüber hinaus fehlt es an der Erforderlichkeit ... auch für ein nicht bedarfsorientiertes BGE.

Du hast selber konstatiert dass ein Bürgergeld anreizneutraler ist.

Es bietet keinerlei Anreiz dafür, eine Beschäftigung zu suchen und fördert womöglich bei Beschäftigung den Umstand, sich nur mit dem Bürgergeld zufrieden zu geben, weil es ja auch so geht.

Man wird immer wieder erkennen, dass das Individuum sich durch Sachverhaltsgestaltung der Steuerungsversuche des Staates entziehen und diese zu seinem Vorteil nutzen kann.

Keine Frage. Ist es Unrecht, muss es etwas auf die Finger geben. Hat man bei den Regelungen gepennt, sollte mit Änderungen hierauf flexibel reagiert werden. All dies ist aber eher eine Frage der Umsetzung.
Leistung, Leistung über alles
Das Leben ist kein Ponyhof...

Es könnte aber fast ein Ponyhof sein. Zumindest in den reichen, westlichen Industrieländern, aber die große Mehrheit steckt wohl noch zu sehr im Leistungs- und Kampfmodus.
****sum Mann
4.792 Beiträge
Es bietet keinerlei Anreiz dafür, eine Beschäftigung zu suchen und fördert womöglich bei Beschäftigung den Umstand, sich nur mit dem Bürgergeld zufrieden zu geben, weil es ja auch so geht.

Das geht es bei HartzIV auch. Da besteht aber ein Negativanreiz.

Hat man bei den Regelungen gepennt, sollte mit Änderungen hierauf flexibel reagiert werden. All dies ist aber eher eine Frage der Umsetzung.

Das hat noch nie geklappt und führt nur zu mehr Bürokratie. Zum Glück ist der Bürger immer so findig sich nicht vom Staat gängeln zu lassen.

Es könnte aber fast ein Ponyhof sein. Zumindest in den reichen, westlichen Industrieländern, aber die große Mehrheit steckt wohl noch zu sehr im Leistungs- und Kampfmodus.

Wenn sich nur weiterhin genügen dumme Ackergäule finden von deren Leistung man leben kann.
Ach ....
Wenn sich nur weiterhin genügen dumme Ackergäule finden von deren Leistung man leben kann.

Nichts anderes fällt mir beim sinnlosen BGE ein. Vielleicht sollte man die Arbeitsstätten langsam auslagern. Mit etwas Glück wandern die BGE-Anhänger mit und hier könnte man dann auf einem vernünftigen Fundament den Sozialstaat wieder aufrichten.
****sum Mann
4.792 Beiträge
Wie schon gesagt, ich glaube du und die meinsten hier reden von einem ganz anderen Niveau des Bürgergeldes als ich.

Aber keine Sorge, spiele seit Jahren bei der GreenCard-Lottery. Wenn das nichts wird, dann doch AUS. Bist mich also bald los...
eines überrascht?

die heftigkeit der standpunkt...

dabei, sind die ausgangslagen gar nicht so weit entfernt...



warum...

das BGE gibt es schon...

früher nannte man das sozialhilfe, heute hartz4 oder steuerbefreiung, kostenpauschale, rente, arbteitslosengeld usw...


der unterschied zum heutigen schemata, wäre der wegfall der beweispflicht, der bedürftigkeit.

im grunde leben wir im alltäglichen auch von zuschüssen, subventionen usw.


allein die diskussion um die kilometerpauschale, zeigt doch auf, das nicht nur bedürftige, geld vom staat erhoffen, damit sie ihrem lebensunterhalt besser bestreiten können.

firmen beantragen EU-Gelder...
und da kann man, wenn man weis wie, richtig absahnen.

man könnte die liste jetzt beliebig weiterführen...



ein gedanke nagt immer zu, bei diesen diskussionen...

marktwirtsachft, soziale marktwirtschaft...

haben wir noch eine???

alles wird mehr und mehr reglementiert, alles wird bestimmungen und beschlüssen unterworfen.

wenn man schon angebote aus ehemaligen ostblockländern bekommt, mit dem sinn, bei uns herrscht jetzt wenigstens freie marktwirtschft, und ihr habt nicht die ddr in die brd übernommen, sondern umgekehrt (welch ein coup, der alten mielkle & honeker führung *zwinker*)


bei nährer betrachtung, fällt in einigen bereichen eine staatliche preisdikatur auf.


wenn dieser weg eingeschlagen worden ist, wieso nicht den dann konsequent zu ende gehen...???


jeder zahlt in die staatskasse ein und alle erhalten einen bestimmten betrag.
die gretchenfrage ist aber die...

durch welches instrument zahlt jeder in die staatskasse, damit alle etwas davon haben...


ähnlich wird es heute schon durch steuern und abgaben geregelt. nur nicht jeder erhält einen teil, von dem geld zurück, was eingezahlt wird...
und mancher erhält, obwohl er nichts in den großen topf einzahlt...


sind wir wirklich so weit von dem BGE entfernt????????
Bedingungsloses ...

... Grundeinkommen sagt alles. Ohne Bedingung = ohne Leistung. Es ist und bleibt Unsinn.
Es kann nicht sein, was nicht sein darf?


Mit der Einführung eines BGE würde eine radikale Verkleinerung und Vereinfachung des Steuer- und Transferleistungssystems einhergehen. Wohngeld, Arbeitslosengeld, Kindergeld u.v.m. würden z.B. ersatzlos wegfallen.

Damit entfällt aber insbesondere eine bedarfsorientierte Leistung. Gelder werden nicht mehr leistungsorientiert und folglich sinnlos verplempert, und zwar auch dann, wenn eine Bedürftigkeit nicht vorliegt.
Nein, damit schrumpft ein riesiger Wasserkopf der Bürokratie. Sinnlos verplempert werden Gelder ganz gewiß. Aber mit für die Handlungsfähigkeit des Staates noch viel fataleren Folgen - z.B. durch massenhafte Verschwendung in systematischen Subventionen an Großunternehmen. Und die sind ganz gewiß nicht bedürftig!


Gleichzeitig würden einige Steuern und Abgaben und mit Sicherheit auch etliche Subventionen wegfallen.

Ob nun Sozialleistungen, Steuern und Abgaben als auch Subventionen. Das „Ob“ gezahlt / eingenommen wird und „wie“ dies geschieht, folgt einer politischen Werteentscheidung und kennzeichnet sich durch eine gewisse Flexibilität. Das BGE wird die Systematik erstarren und keinen Spielraum mehr gestatten, wenn Maßnahmen zwingend erforderlich werden.

Die "gewisse Flexibilität" in diesem Sektor hat dem organisierten Mißbrauch (Korruption!) Tür und Tor geöffnet und hat es den professionellen Schlitzohren erst leicht gemacht den Staat zu plündern.

Wenn Du damit meinst, das durch den Wegfall vieler Budgets keine Defizite mehr zwischen Abschlußberichten und Bilanzen hin- und hergeschoben werden können, bis sie irgendwo bis zur Unsichtbarkeit aufgesogen worden sind - dann hast Du Recht!


Persönlich favorisiere ich das Leistungssystem unter Beachtung sozialer Belange derjenigen, die in Not geraten sind. Das BGE fördert das Nichtleistungssystem und stützt die Verschwendungssucht, ob nun tatsächlich Bedarf besteht oder aber nicht.

Das ist eine These, mit der schon immer politische Werteentscheidungen mit den immer gleichen Scheinargumenten begründet wurden. Kannst du den Schein von diesen Argumenten lüften und mich durch Sachinformationen überzeugen?


Zu den "327 Euro" kommen zwar weitere Leistungen hinzu, aber diese sind zweckgebunden, und deren Verwendung entzieht sich dem Bezieher.


¿Was spricht dagegen? Außerdem sind die Leistungen nicht so einfach zweckgebunden sondern orientieren sich am zweckgebundenen „Bedarf“. Kein Bedarf = keine Leistung. So einfach ist dies. Ein darüber hinausgehender Anspruch besteht nicht und dies ist auch gut so.

Ich bezog mich damit auf ein posting von einem anderen Mitforisten - ich glaube nightbeat war's. Das Problem besteht darin, das der Bedarf sich nicht an den realen Verhältnissen (Bedürfnisse und Preise) orientiert sondern an dem, was der Staat dafür hält.


Die Grenzen eines Sozialstaates sollten dort gezogen werden, wo eine Bedürftigkeit die Ausschüttung anvertrauter Staatsgelder nicht notwendig erscheinen lässt.
Die Grenzen müssen dort gezogen werden, wo keine Bedürftigkeit vorhanden ist. Der Anschein genügt nicht. Oder zahlt Dir der Anschein die Stromrechnung und geht für Dich einkaufen?


Derartige Zahlungen sind weder geeignet, etwas zu verändern noch sind sie erforderlich, einen sozialen Missstand auszugleichen.
Vermute, Du meinst die Zahlungen die über die Überwindung der Bedürftigkeit hinausgehen? Die Bedürftigkeit eines Menschen ist nicht im Schnellverfahren zu prüfen, daher muß jedes System immer mit Fehlentscheidungen rechnen.


Ich schrieb davon, das WIR "weiterhin mit unserem Geld politische Stiftungen, ständische Vertretungen und Interessenverbände mästen". Was glaubst Du denn, was mit den abgeführten Steuern in unserem Land geschieht?


Das „Wir“ zweifele ich einfach einmal an.

Das Du es Dir einfach machst, habe ich schon gemerkt. Versuch bitte trotzdem sachlich zu bleiben.


Es sind weniger, als hier behauptet wird. Das Mästen zweifele ich ebenso an.

Weißt Du das wirklich nicht?


Auf deine Frage zurückkommend, werden viel zu viel Gelder in den Sozialleistungsapparat gesteckt, zumindest versickern sie dort nach meinen Vorstellungen. Leistung wird nicht mehr honoriert sondern mit Steuern und Abgaben sanktioniert.

Jedes System hat Löcher und Schwächen, die Kenner für sich ausnutzen können - sowohl in kleinem Stil (z.B. Sozialleistungen) als auch im Großen (Subventionen). Ich stimme Dir also in dem Punkt zu, das große Summen versickern - überall. Und da bei Einführung eines BGE die Ausdünnung des Steuersystems zur Verringerung der Steuer- und Abgabenlast führt, würde sich Leistung dann doch wieder lohnen.


Ferner werden mit Steuergeldern etwa Löcher in den Finanzhaushalten der Sozialversicherung u. a. in Milliardenhöhe gestopft, die durch Schwarzarbeit in die einzelnen System gerissen worden sind und noch werden.

Die Entstehung der Löcher in den Kassen wurden u.a. durch die von Dir weiter oben so gelobte Handlungsflexibilität im Umgang mit Steuergeldern gefördert. Buchungswerte wurden zwischen Ämtern und Behörden so lange hin- und hergeschoben, bis der Haushalt auf dem Papier wieder stimmte. Umschuldung nennt man sowas, wahrscheinlich waren bzw. sind juristisch betrachtet auch "Scheingeschäfte" zwischen den Ämtern im Spiel.

Die Rentenkassen wurden schon vor über zwanzig Jahren geplündert, als man sich dort bediente um Löcher im Staatshaushalt mal hier, mal dort zu stopfen. Schwarzarbeit ist im Vergleich dagegen eine Marginalie - der wäre übrigens ebenfalls durch eine radikale Senkung der Steuerbelastung der Einkommen schnell die Grundlage entzogen.


Hieran scheinen sich auch zum Teil diejenigen zu beteiligen, die gleichzeitig Sozialleistungen abfassen. Unrechtsbewusstsein ist bei denjenigen jedenfalls nicht vorhanden.

Das ist unnötige Polemik.
Nur Leistung ...
... - soweit man dazu in der Lage ist - sollte belohnt werden.

Es kann nicht sein, was nicht sein darf?

Es sollte zum einen nicht sein, was unsinnig und undurchdacht ist und zum anderen nicht eine Umverteilung von der Leistung zur Nichtleistung erfolgen. Einzige Ausnahme: die Unterstützung aufgrund sozialstaatlicher Grundlage.

Nein, damit schrumpft ein riesiger Wasserkopf der Bürokratie ...

... und alle haben Knete ohne dafür etwas leisten zu müssen. Stellt sich nur noch die Frage, wo dann noch die Produkte herkommen, frei nach dem Motto:. „Lass doch die anderen schuften. Mit meinem BGE geht es mir doch – auf Kosten Dritter – gut.“

Die "gewisse Flexibilität" in diesem Sektor hat dem organisierten Mißbrauch (Korruption!) Tür und Tor geöffnet und hat es den professionellen Schlitzohren erst leicht gemacht den Staat zu plündern.

Es ist doch absurd vernünftige Subventionen – auch wenn hierüber gestritten werden kann – mit Korruptionen in Verbindung zu bringen. Letzteres ist Unrecht und hat nichts mit Förderungen zu tun. Auch beim Erhalt von Sozialleistungen gibt es die Sozialschmarotzer und Betrüger. Dadurch wird jedoch der Grundgedanke, Bedürftigen zu helfen, unter keinerlei plausiblen Gesichtspunkt in Frage gestellt.

Das ist eine These, mit der schon immer politische Werteentscheidungen mit den immer gleichen Scheinargumenten begründet wurden.

Den Begriff „Scheinargumente“ zu verwenden, wenn die Auffassung vertreten wird, sozial schwachen Bürgern zu helfen, wenn der Bedarf belegbar ist, könnte drollig sein, wenn er nicht von einer gewissen Uneinsichtigkeit getragen werden würde. Die Abschaffung von Sozialleistungen zu fordern, die sich aus dem Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip der Verfassung ableiten lassen, vermittelt den Eindruck, dass entsprechende Radikalstrategen noch nicht einmal die Basis eines funktionierenden Sozialstaats verstanden haben. Denken ist nun einmal schwer.

Das Problem besteht darin, das der Bedarf sich nicht an den realen Verhältnissen (Bedürfnisse und Preise) orientiert sondern an dem, was der Staat dafür hält.

Die Angelegenheit wurde vom BSG überprüft und für sachlich richtig befunden. Natürlich sollte man nicht unberücksichtigt lassen, dass Mitarbeiter in den Argen und Jobcenter manchmal „Bockmist“ betreiben. Dies ist aber eine Frage der Anwendung und nicht der Grundstruktur. Letztere ist stimmig, plausibel und vernünftig.

Und da bei Einführung eines BGE die Ausdünnung des Steuersystems zur Verringerung der Steuer- und Abgabenlast führt, würde sich Leistung dann doch wieder lohnen.


Dies halte ich für eine Utopie. Wenige werden ein nicht leistungsabhängiges BGE tragen und die sich der Höhe nach am Rand zum BGE bewegen auf letzteres umschwenken. Folglich werden die Steuern und Abgaben weiterhin steigen und demzufolge befindet sich der nächste Schwung am Rand zum BGE. Die Entscheidung, nunmehr die Leistung einzustellen und BGE abzufassen ist dann ohne weiteres nachvollziehbar.

Nach alledem darf geschlussfolgert werden, dass ein BGE eine sinnlose und undurchdachte Konstruktion bleibt und hoffentlich auch bleiben wird. Leistung sollte honoriert werden – auch wenn es einigen nicht schmeckt. Der Bedarf von unschuldig in Not geratenen Mitbürgern sollte nach Einzelfallprüfung selbstverständlich durch die Solidargemeinschaft getragen werden. Der Rest, der ohne Bedürftigkeit nach Geldern giert, und dann noch ohne im Ansatz zumindest den Willen erkennen zu lassen, hierfür auch zu arbeiten, soll als Entscheidungshilfe eben keine Leistung erhalten. Dann beginnt der Umdenkungsprozess schneller, als ihnen lieb sein dürfte.
Nach alledem darf geschlussfolgert werden, dass ein BGE eine sinnlose und undurchdachte Konstruktion bleibt und hoffentlich auch bleiben wird. Leistung sollte honoriert werden – auch wenn es einigen nicht schmeckt.

*gruebel*

schließt das BGR dies aus...

nein, das gegenteil ist der fall, derjenige, der viel arbeiten wird, der eine leistung erbringt, wird mehr haben, als der, der sich mit dem BGE zufrieden gibt...

ergo...
wird die leistung, die man durch arbeit erbringt, honoriert werden...



oder hab ich jetzt einen gedankenfehler???
Sehe ...
... ich so.

Das BGE soll leistungs- und bedarfsunabhängig gezahlt werden. Eine Rechtfertigung hierfür lässt sich nicht erkennen.
eine rechtfertigung sehe ich auch keine dafür...


aber einen ansatz, das menschen sich nicht mehr geistig und körperlich entblößen müssen...

vor fremden, vor instutistionen.
es soll eine grundlage schaffen, eine lebensgrundlage, in der keiner not erfährt, materiell und geistig nicht.


und wer dann aus dieser freiheit heraus agiert, agiert mit freude.
und unbestreitbar dürfte doch sein, das jemand, der mit freude seine arbeit verrichtet, dies besser bewerkstelligt, als jemamd, der dies aus zwang und not heraus tut.

ob dieses modell funktionert. weis man erst, wenn man es ausprobiert hat.
denn, unseres (modell) versagt, denn es baut auf die ausbeutung anderer sich auf.

der wohlstand, den wir erfahren, wird durch das leid anderer menschen erzeugt. dem gegen zu steuern, finde ich, sollte man nicht abgeneigt gegenüber stehen.

ein schöner beitrag gibt es im moment dafür im www und in so manchen kino...

http://www.keinelinksinsforumposten.de


Link editiert by Mod xxxotb. Bitte die Spielregeln beachten.


Dies erscheint ...
... mir zu polemisch.

aber einen ansatz, das menschen sich nicht mehr geistig und körperlich entblößen müssen...

Es geht nicht darum, geistig oder körperlich zu entblößen. Vielmehr sollen diejenigen, die in Not geraten sind, Hilfe erhalten. Aber nicht grundlos sondern nur dann, wenn sie auch – tatsächlich – einen Bedarf haben. Das dies nachzuprüfen ist, erscheint mir legitim. Ansonsten drängt sich der Gedanke einer Veruntreuung von Steuergeldern schnell auf.

eine lebensgrundlage, in der keiner not erfährt, ...

Haben wir. Derjenige der arbeitsfähig ist, kann arbeiten und sich so seine Lebensgrundlage beschaffen. In Fällen der Bedürftigkeit wird dies geprüft und bei Bestätigung die Mittel zum Bestreiten des täglichen Lebens übermittelt. Diejenigen, die keine Lust haben und nur abfassen wollen, gehen eben leer aus.

und wer dann aus dieser freiheit heraus agiert, agiert mit freude.

Dies hört sich fast so an, als würde gesagt werden: „ du musst nicht arbeiten, aber du kannst, gerade so, wie es dir in den Sinn kommt“. Menschen haben schon immer arbeiten müssen, um sich ihren Lebensunterhalt zu beschaffen. Vor der Siedlungsbildung blieb ihnen überhaupt nichts anders übrig. Erst danach entwickelten sich Schlaumeier, die immer wieder Wege fanden, auf Kosten Dritter zu leben.

denn, unseres (modell) versagt, denn es baut auf die ausbeutung anderer sich auf.

Dies bezweifele ich. „Einem bedürftigen Menschen auf Nachweis des Bedarfs Leistungen zu gewähren soll eine Ausbeutung darstellen.“ Dann wäre ja jeder Sozialleistungsträger ein Ausbeuter. Da stimmt etwas nicht. Für mich jedenfalls ist dies nicht plausibel.

der wohlstand, den wir erfahren, wird durch das leid anderer menschen erzeugt. dem gegen zu steuern, finde ich, sollte man nicht abgeneigt gegenüber stehen.

Mache ich auch nicht und deshalb stimme ich dir auch zu. Im Laufe der Diskussionen habe ich die dritte Welt angesprochen und durfte mir anhören, dass es ja nur um das BGE in Deutschland ginge. Manche wollten sogar hier lebende Ausländer von der Leistung aussparen. Dies macht mehr als deutlich, worum es dem einen oder anderen geht. Abfassen und dies ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen.
da mal wieder der zufallsgenerator, ob links gepostet werden dürfen oder nicht, zugeschlagen hat...


eine info, ohne link...


wen es interessiert, derjenige soll sich den film home von yann arthus-bertrand anschauen.

findet man auch im netz... *gg*
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