Lehrstück
Jeder seriöse Fotograf hat in einem Vertrag eine Klausel zu den Bildverwertungsrechten.
Wenn es ein Shooting ist, bei dem Model Geld bekommt, dann ist eindeutig die Bildverwertung Sache des Fotografen und Model hat kein Mitspracherecht - wohl aber ein Mitspracherecht über die Bilder als solche, die exakt dem Fotokonzept etsprechen müssen.
Bilder die nicht dem im vertragzugrundeliegenden Konzept entsprechen, dürfen nicht veröffentlicht werden. Bei uns werden Vertrag und Fotokonzept unterscheiben, jeder hat ein Exemplar davon.
Bilder, bei denen Model bezahlt, können nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Model vom Fotografen veröffentlicht werden, wobei dies jedoch NIEMALS das Urheberrecht einschränkt. Im Vertrag wird bei einer Nichtveröffentlichungsklausel (die für beide Seiten bindend ist) eine Hinterlegung gemacht, damit in einem juristischen Streit der Vorgang beweisbar ist.
Wenn Fotograf keine Veröffentlichungsrechte hat, jedoch das Model veröffentlichen darf, dann gilt das Gleiche (mit der Hinterlegung), bedeutet jedoch, daß der Fotograf nach Honorar-Tabelle entsprechend der Veröffentlichungsart und Vielfalt eine Entlohnung je Motiv erhält.
So, dann noch das Spaß-Shooting, auch TfP genannt. Dort trage beide Seiten ihren Aufwand allein. Im Vertrag ist die Regelung, daß der Urheber (nach Absprache) Veröffentlichungsrechte hat. Es muß jedoch auch festgelegt sein, daß im Falle eines Erlöses (irgendwer kauft ein Bild) das Model in einem festgelegten Prozentsatz am Erlös beteiligt ist.
In jedem Fall sollte Model und Fotograf darauf achten, daß der Vertrag nach
deutschem Recht ist, da hier im Falle einer Nichtregelung das BGB greift und zudem das
deutsche Urheberrecht in Anwendung kommt (nützlich für beide Seiten).
Wie gesagt, Perde werden mit Handschlagvertrag gehandelt, Autos eher selten.
Es ist übrigens keine Entschuldigung, wenn man sagt "... soooo viel Rechtskram ...". Jeder sollte sich im eigenen Interesse darüber informieren. Dann könnte man sich hier diese Aufregungen sparen. Sorry für diese harten Worte, aber es mußte jetzt sein.
Schade für diese Menschen, die erst durch Schaden klug werden mußten.
Michael
(von Trout)
PS: wegen Anfrage gerade => wenn im Rahmen eines TfP-Shootings das Model eine Fahrtkostenbeteiligung erhält, ist es in strenger Auslegung des Rechts bereits ein vom Fotografen bezahltes Shooting. Also vorsicht!