Deine Unverschämtheiten kannst Du für Dich behalten Bluelibelle !
Natürlich weiß ich, dass der Begriff "Schönheits-Chirurgie" nur eine umgangssprachliche Bezeichnung für die plastische Chirurgie ist. Trotzdem muß hier eine (rechtlich halt- und vertretbare) Indikation gestellt werden. Es richtet sich eben nicht nur nach den subjektiven Wünschen eines Betroffenen, was operiert wird oder nicht. Somit wird da eben nicht "korrigiert, was den Patienten belastet oder einfach auch nur stört" !
Dass Du Dich mit Deinem "Google-Halbwissen" als Maßstab nimmst, ist völlig daneben : wenn bei Dir als Hautkrebspatientin Hautveränderungen entfernt wurden und werden, dann ist hier eindeutig eine medizinische Indikation gegeben.
Vermutlich glaubst Du auch, dass man sich als gesunde Frau auch mal eben die gesunde Gebärmutter entfernen lassen kann, nur weil die einen - aus welchen Gründen auch immer - stört ! Mitnichten ist das so - wir leben in einem Rechtsstaat, in dem bestimmte Regeln eingehalten werden müssen, ob es Dir mit Deinem Google-Horizont nun paßt oder nicht !
Im Übrigen werden alle invasiven Maßnahmen ausschließlich von Fachärzten durchgeführt, das hätten wir auch ohne Deinen schlauen Hinweis gewußt !
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass der TE nach Erfahrungen von Betroffenen gefragt hat ( "z.B. durch Laserentfernung") und nicht wissen wollte, was Du, die Du ganz sicher nicht davon betroffen sein kannst, in Deiner narzißtischen Mitteilungssucht dazu meinst.