Zitat von ****er:
„Bitte nicht die Rechte und Möglichkeiten des Besuchers mit denen des Betreiber verwechseln...
In Deutschland sind in allen persönlichen Bereichen (z.b. Wohnzimmer aus dem Garten, in Umkleiden und in allen Nacktbereichen der "Betrieb von Bildaufnahmegeräten" per Gesetz VERBOTEN. Schutz des Persönlichkeitsrechts. §201a StGB