Da ich jetzt einige Male per PN angeschrieben worden bin:
Die Corona-Infektionsraten steigen in Bayern weiter an. Vor dem Hintergrund, dass sich viele Menschen in Bayern nicht an die Verhaltensregeln gehalten haben - Stichwort "Corona-Partys" - hat die Bayerische Staatsregierung grundlegende Ausgangsbeschränkungen verfügt, die Markus Söder in einer Pressekonferenz am 20.03.2020 verkündete.
Ab wann gelten die Ausgangsbeschränkungen in Bayern?
Die grundlegenden Ausgangsbeschränkungen gelten ab Mitternacht am Freitag, 20.03.2020, für zwei Wochen.
Was darf ich trotz Ausgangsbeschränkungen tun?
Sie dürfen nach wie vor normal arbeiten. Bitte unbedingt auf Abstand achten, und wo möglich von Zuhause aus arbeiten (Homeoffice)
Arztbesuche sind wie gehabt erlaubt. (Wenn Sie vermuten, sich mit Corona infiziert zu haben, rufen Sie bitte unbedingt vorher Ihren Hausarzt an).
Einkäufe von Lebensmitteln, aber auch in der Apotheke
Darf ich mit meinem Hund Gassigehen?
Ja, das dürfen Sie. Aber bitte allein oder nur mit Familienmitgliedern bzw. den Menschen, mit denen Sie in einem Hausstand leben.
Darf ich Joggen oder Spazierengehen?
Spazieren gehen und Sport an der frischen Luft ist wichtig und weiterhin erlaubt - aber nur allein oder mit Angehörigen, die im selben Hausstand wie Sie leben.
Darf ich mich draußen mit Freunden treffen?
Nein, Gruppenbildung, Partys oder andere Menschenansammlungen sind nicht mehr erlaubt. Das wird von der Polizei kontrolliert - und es drohen Bußgelder bis 25.000 Euro.
Darf ich meine Mutter im Seniorenheim besuchen?
Nein, es gibt kein Besuchsrecht mehr für Alten- und ebensowenig für Behinderteneinrichtungen und Krankenhäuser. Ausnahmen sind Sterbefall, Geburt und wenn Eltern ihre Kinder im Krankenhaus besuchen wollen.
Meine Eltern leben noch Zuhause, sind aber pflegebedürftig. Darf ich sie besuchen?
Ja, wer sich um pflegebedürftige Menschen - ob alt oder jung - im privaten Umfeld kümmert, also in deren Wohnung oder Haus und nicht in einer speziellen Einrichtung, darf diese natürlich besuchen.
Meine Kinder leben bei meinem Partner. Darf ich sie besuchen?
Ja, das dürfen sie.
Kann ich noch zum Friseur gehen?
Nein, Friseure sind ab Freitag geschlossen
Bleiben Bau- und Gartenmärkte geöffnet?
Nein, auch Bau- und Gartenmärkte werden ab 21.3. 00.00 Uhr geschlossen.
Wie sieht es mit Gaststätten und Restaurants aus?
Sämtliche Gastronomiebetriebe werden geschlossen; erlaubt sind nur noch "to go"- und Drive-in-Käufe.
Ich gehe regelmäßig zur Physiotherapie - darf ich das noch?
In der Regel, nein. Ausnahmen gelten nur für Notfälle. Ergotherapie muss grundsätzlich ausgesetzt werden.
Weitergehende Maßnahmen - etwa Ausgangssperren wie in Mitterteich - sind denkbar, können von Kommunen bei Notwendigkeit ausgesprochen werden.
Polizei und Ordnungsdienste werden darauf achten, dass diese Ausgangsbeschränkungen umgesetzt werden - es wird entsprechende Kontrollen geben. Und bei Verstößen drohen hohe Bußgelder, bis zu 25.000 Euro.
Ausgangssperre wegen Corona: Welches Gesetz?
Die am Freitag von Marcus Söder vorgestellten Maßnahmen sind noch keine Ausgangssperre. Wir erklären den Unterschied: Eine Ausgangssperre darf in Deutschland nicht ohne weiteres verhängt werden. Ihr steht das im Grundgesetz verankerte "Recht auf Bewegungsfreiheit" (Artikel 11, Absatz 2 GG) entgegen, das aber etwa "zur Bekämpfung von Seuchengefahr" eingeschränkt werden darf.
Wenn eine Ausgangssperre verhängt wird, ist die rechtliche Grundlage dafür §28 des Infektionsschutzgesetzes. Danach können Personen verpflichtet werden, bestimmte Orte nicht zu betreten und den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen.
Es kann damit Menschen verboten werden, den öffentlichen Raum, wie etwa öffentliche Plätze, Parks, Straßen etc. zu betreten (von den genannten Ausnahmen abgesehen) - oder auch draußen Teamsportarten wie Basketball oder Fußball zu betreiben.
Quelle: Bayern1 via Facebook