Zitat von ****a72:
„
Lebenspartner dürfen sich aber ausdrücklich weiterhin besuchen. Auch wenn da hunderte km dazwischen liegen. Das wurde auch gerade vor 10 Min nochmal explizit im Radio gesagt. Da gab es Anfragen ans Ministerum ob man zb von nach fahren darf um den Lebensgefährten zu sehen. Ist bundesweit ausdrücklich erlaubt.
Lebenspartner dürfen sich aber ausdrücklich weiterhin besuchen. Auch wenn da hunderte km dazwischen liegen. Das wurde auch gerade vor 10 Min nochmal explizit im Radio gesagt. Da gab es Anfragen ans Ministerum ob man zb von nach fahren darf um den Lebensgefährten zu sehen. Ist bundesweit ausdrücklich erlaubt.
Das scheint in Ostholstein anders zu sein. Mich hat der Kreis am Sonntag zur Abreise aufgefordert. Die Lebensgemeinschaft war für ein Bleiben nicht ausreichend. Lebenspartner ist dort nicht Lebensgefährte...