Nichts leichter als das!
Beweise welche unrechtmäßig erlangt wurden, unterliegen dem Verwertungsverbot, wenn man das Gericht drarauf hinweist und dies beantragt.
Und das unerlaubte Eindringen in ein privates Postfach und Abschöpfen privaten Schriftverkehres ist nunmal eine Straftat.
Insofern dürfte niemand Spaß am Lesen Deiner Post haben.
Beweise welche unrechtmäßig erlangt wurden, unterliegen dem Verwertungsverbot, wenn man das Gericht drarauf hinweist und dies beantragt.
Und das unerlaubte Eindringen in ein privates Postfach und Abschöpfen privaten Schriftverkehres ist nunmal eine Straftat.
Insofern dürfte niemand Spaß am Lesen Deiner Post haben.