ohh, dann kennst Du die Gäste von manchen Clubs aber schlecht
gibt durchaus hochrangige Beamten die ein ganz eigenes Interesse an einer Wiedereröffnung haben
Das mag schon sein, nur werden die sich damit nirgendwo freiwillig outen.
huh? kennst Du eine einzige Verordnung oder ein Gesetz für Swingerclubs im Bund oder einem Land? mir wäre nichts derartiges bekannt!
Wenn Du eine Verordnung meinst, die explizit Swingerclubs nennt: nein, sowas wäre mir auch nicht bekannt. Kann aber noch kommen.
Das heißt aber nicht, daß es für die Clubs keine Vorschriften gäbe. Im Gegenteil. Es dürften mehrere Dutzend Verordnungen und Gesetze für den Betrieb einschlägig sein, durchaus auch je nach Clubausstattung und -Lage unterschiedliche. Und die können sich durchaus gegenseitig widersprechen oder aufheben, je nachdem. So aus dem hohlen Bauch: Versammlungsstättenverordnung, Gaststättengesetz, Baurecht, Hygieneverordnungen für Lebensmittel- und für Bäderbetriebe, diverse Verbraucherschutz- und Handelsgesetze, Brandschutzordnung, Arbeitsstättenverordnung, die DSGVO ist klar einschlägig (und zwar ohne Zweifel verschärft, sobald egal welche Daten von Gästen erhoben werden, denn alleine die Tatsache daß jemand da hingeht ist schon ein personenbezogenes Datum mit besonderer Schutzwürdigkeit)...
Wenn Du die üblichen Vorschriften für Gaststätten, Hotels, Discotheken, Pornokinos und Badebetriebe kombinierst, die jeweilige Anti-Prostitutions-Gesetzgebung draufpackst (Swingerclubs sind zwar keine Einrichtungen der Prostitution, aber sehr wohl beispielsweise von Verboten für die Gestaltung von Werbung betroffen) und bei allen Datenschutzfragen DSGVO-seitig von einem hohen oder besonderen Schutzbedarf ausgehst, dürftest Du das Meiste erwischen.
Die Corona-Verordnungen setzen auf diesen Rechtssockel auf und verändern ihn - und das durchaus branchenbezogen. Bei Musikern z.B. gibt es für Bläser und Chöre deutlich strengere Vorschriften wie für Pianisten und Schlagzeuger. Gastronomen haben unterschiedliche Regeungen für Innen- und Außenbewirtung und natürlich für kalte und warme Speisen und für Getränke (Käme ja auch doof wenn das Gazpacho mit mindestens 70°C serviert werden müßte oder die Nudelsuppe mit höchstens 8°C). Musikvereine haben übrigens dazu noch das Problem, daß sie zwar theoretisch wieder unter Auflagen unterrichten dürfen, aber jedenfalls in BW Pech haben, wenn ihre Probenräume in Schulhäusern liegen, weil dort noch mindestens bis August jede schulfremde Nutzung untersagt wurde.
Bei einigem kann übrigens die jeweilige Stadt noch eigene Vorschriften draufsatteln, z.B. bei der Erteilung von Gaststättenkonzessionen.
Also: Nein, ich kenne nciht "das Swingerclubgesetz". Aber ich habe Einblick in eine ganze Latte für Swingerclubs einschlägiger Gesetze und Verordnungen und ich gehe fest davon aus, daß die Rücknahme der Corona-Maßnahmen nicht einfach pauschal geschehen wird, sondern über die allmähliche Ausweitung von zunächst recht engen Ausnahmeregelungen. Es gibt offensichtliche einige Einschränkungen, die Swingerclubs besonders weh tun und mit ziemlicher Sicherheit weit hinten auf der Liste stehen, insbesondere das Abstandsgebot, und es besteht das Risiko, daß im Zuge der Lockerung auch neue Aufgaben dazukommen, z.B. Desinfektionspflichten oder die in der Gastro bereits von der Dehoga empfohlene (aber m.W. übrigens jedenfalls in BW nicht gesetzilch vorgeschriebene) Gästeregistrierung.