Zitat von *********t6874:
„Strafbar ist es erst, wenn er etwas weitermacht, nachdem Du Nein gesagt hast. Steht auch so im Sexualstrafrecht. BDSM ist Sex, wenn auch in anderer Form.
Wenn man dort mal nachschaut, ist es eine Straftat, wenn die Einvernehmlichkeit fehlt. Um BDSM im Rahmen des Gesetzes auszuleben, ist es besonders wichtig, sich im Voraus zu informieren und vor allem durch eine Einwilligung des devoten Teilnehmers abzusichern.
Liegt eine sogenannte rechtfertigende Einwilligung vor, sind die Handlungen durch diese gedeckt. Das heißt, dass Handlungen, welche nach außen wie ein Sexualdelikt oder eine Körperverletzung aussehen, nicht strafbar sind, weil beide Parteien diesen zugestimmt haben.
Brichst Du ein Tabu des Partners, fehlt für diesen Bereich die Einwilligung, zumal die Sub diesen Bereich explizit (im Fall der TE schriftlich) von Ihrer Einwilligung ausgeschlossen hat.
Ihr Dom hat damit vorsätzlich gehandelt und ein Gericht würde das entsprechend würdigen.
Für die Gültigkeit einer rechtfertigenden Einwilligung zum Verhalten des dominanten Partners im Bereich BDSM sind folgende Punkte zu beachten:
• Die Einwilligung darf zum Zeitpunkt der Durchführung sadomasochistischer Handlungen nicht widerrufen worden sein. Empfehlenswert ist es, die Einwilligung bereits im Vorfeld einzuholen und zum Zeitpunkt eines Treffens zu wiederholen.
• Die Einwilligung kann ausdrücklich oder stillschweigend erklärt werden.
• Der devote Part muss über eine hinreichende Einwilligungsfähigkeit verfügen. Es ist Voraussetzung, dass er Wesen, Bedeutung, Tragweite sowie Folgen der zu erwartenden Handlungen seitens des dominanten Parts beurteilen kann.
• Die Einwilligung erfordert die Abwesenheit entgegenstehender Willensmängel. Dazu zählen zum Beispiel Erklärungs- oder Inhaltsirrtümer, Täuschung, Drohung oder Gewalt. Nicht beachtlich sind sogenannte Motiv Irrtümer.
Quelle ist hier die Rechtsanwältin Anne Patsch, die sich mit Ihrer Kanzlei auf die Verteidigung der dominanten (Dom) Seite spezialisiert hat.
http://www.verteidigung-sexualstrafrecht.de