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Die Grenzen der Einvernehmlichkeit?

@******cta
Meine Erfahrung im BDSM widerspricht der Studie, die sehr wahrscheinlich nur eine bestimmte Gruppe innerhalb des BDSM abgefragt hat.

Ich habe in den Jahren ziemlich kranken Scheiss gesehen, der mich zum Rückzug aus der Szene animiert hat.

Abgesehen davon müsste dann deutlich seltener schlechte Erfahrungen gemacht werden als tatsächlich passiert.

Allerdings im Vergleich zu normalen Sex und dem dortigen Missbrauch sicherlich nicht mehr.

Deshalb rate ich dazu, sich Zeit zu lassen, und nicht auf doof loszuvögeln oder zu spielen. Für mich ist zb Stealthing, unerwünschte sexuelle Handlungen idurchausm Rauschzustand der Erregung gleich schwer zu werten, wie jemanden zu fesseln, geil zu spielen und was in die Harnröhre zu stecken.

Sie
Zitat von *******nce:
@****77

Das scheint ja super gepasst zu haben *lach*
Da haben sich mal echt 2 verdient.

Wenn du es nicht bemerkt hast bzw erst einen Tag später, wie sollte er es dann sofort bemerken?

Wenn er eine monogame wollte, warum nimmt er dann dich?

Deswegen ja..... Keiner ist immer glatt.
Kann jedem passieren, peinlich ist mir das nicht darüber zu schreiben. Andere würden ja sagen.... Oh toll.... Ich steh drauf.
So hat jeder seine Erlebnisse. Man muss da nicht schweigen.

Bezüglich der Monogamie, tja. Ich habe es immer klar gesagt. Aber es gibt Menschen, die versuchen einen zu manipulieren. Hat eh nicht geklappt. Hinzu kam noch, dass er bipolar ist. Dann bin ich geflohen... Das war nicht mehr lustig.
Daraufhin kam ja dann noch der Einwand von "Kuschelsubs" und einige spielten wohl nur in der Komfortzone. Auch diese Argumentation kann man m.M.n. bei so einem Tabubruch nicht gelten lassen.
Doch wie ich weiter ausführte, so lange Täter sich auf das beschämte Schwiegen von Subs verlassen können, so lange wird sich nichts ändern.

Es gibt massig Leute, die sich aneinander Wünsche abarbeiten und das unproblematisch.

Probleme gibt es erst, wenn sub Wünsche hat, die ein Antasten der Tabus provozieren.

Damit, dass viele subs sich schämen und Dom nicht anzeigen, gehe ich konform.

Gleichzeitig ist jeder Dom gut beraten, von durchgeknallten subs die Finger zu lassen.

Auch hier gilt: in der Geduld liegt die Wahrheit. Es gibt genug Indizien, die davir warnen, sich auf den falschen Menschen einzulassen. Und der größte Feind der Vernunft und der Intuition ist die Gier nach Erlebnissen.

Sie
******arp Mann
3.256 Beiträge
Zitat von *******ell:
das einzige, was mich noch interessieren würde

wie hoch die chance vor gericht wäre,
wenn die TE diesen mann anzeigen würde

ist das nicht mehr klar und deutlich "nein" sagen zu können (weil im sub-space)
vor gericht anerkannt?
interessiert sich in diesem fall ein richter für eine tabu-liste?

Das kommt drauf an vor welche Kammer du das bringst. Die eine ist da so, die andere so. Weil Recht und Gesetz eben auch Auslegungssache ist.

Ein Tabubruch dürfte kaum einen Richter interessieren, denn obwohl schriftlich verfasst, muss das auch zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Auch ein nachträglich hinzu konsultierter Arzt kann nur aussagen, dass ein Harnröhreninfekt durchaus von einem offensichtlich nicht sterilen Dilator herrühren kann. Das ist auch kein Beweis.

Da die Klägerin es weder sehen konnte und man davon ausgehen kann und muss, die Situation zu diesem Zeitpunkt nicht klar einschätzen zu können, kann man ebenso daraus schließen, dass das Erfahrene nicht unmittelbar auf die Folgeerscheinung zu übertragen ist. Dann ist das eine was anderes wie das andere. Sprich- Übergriff mit/ohne Folgen- was zu beweisen ist. Und die Beweislast liegt grundsätzlich beim Kläger, bzw. der Staat kann hier (mit)ermitteln. Und weil ein Angeklagter sich nicht selbst belasten muss, dürfte der Nachweis des Geschehenen, rein anhand der Infektion, durchaus schwer nachzubringen sein. Und im Zweifel für den Angeklagten. So lautet das Recht.

Ich fürchte, rein von aussen betrachtet und je nach Kammer, ist derjenige nicht zu belangen. Letztendlich steht hier Aussage gegen Aussage und spätestens dann ist klar, wer hier den kürzeren zieht.

Und um hier auch mal Klartext zu sprechen- eine Harnwegsinfektion hats man sich ruck-zuck zugezogen, Tabubruch hin oder her und einen Dillator braucht es dafür auch nicht. Und was kann man hier nun vor Gericht bringen? Den Tabubruch als sex. Übergriff im Rahmen einer BDSM-Session? Im allerbesten Fall und wenn der Angeklagte einen ganz schlechten Anwalt hat, würde es auf einen Vergleich hinaus laufen.

Als Sub steht man hier immer etwas schlechter da, was die Beweisführung angeht, da man als Ankläger in der Beweisführung ist.

Aber es gibt ja auch dumme Tops, die Tabus hinterfragen- Warum ist das so??? Hähhh???
Ja, wahrscheinlich auch deshalb. Weil ich gerne sicher gehen möchte, nix übersehen zu haben, was man durch einfaches nachfragen hätte erfahren können. Aber was soll ich fragen, sollen das doch die Richter klären und ein Safeword hilft immer. *g*
Wow,das ist jetzt nicht dein ernst,das grenzt ja an Körperverletzung. Ein Dom / Sub Verhältnis, da must du dich fallen lassen können,ihn zu *100*% vertrauen können,er führt dich und du must das gefühl haben,er ist dein Herr,er passt auf dich auf,sieht,signale,wenn was nicht stimmt,aber anscheinend,wa dies ein möchtegern Dom,davon gibt es ja leider viel zu viele.Eine Absprache dennoch zw beiden sollte immer statt finden.Bin geschockt
******arp Mann
3.256 Beiträge
Fallst Du mich meinst- ich ging hier lediglich auf die Frage der Mit-Diskutantin ein und für die Rechtsprechung kann ich nichts. Ich empfehle dir aber meine anderen Beiträge zu lesen.
@*********slos mit Deiner Ansicht bist Du nicht ganz auf dem Laufenden. Inzwischen hat sich die Rechtssprechung auch im Bezug auf BDSM geändert. Und durch die Tabuliste, wie in diesem Fall, ist eben klar die Grenze der Einvernehmlichkeit gegeben/beweisbar. Und dann ist es eine Straftat (nämlich vorsätzliche Körperverletzung), die auch den Staatsanwalt interessiert.

Hier mal der direkte Link zur Sachlage, wie eine Anwältin es formuliert hat
https://www.verteidigung-sexualstrafrecht.de/faqs/anwalt-bei-bdsm
*******schi Frau
14.591 Beiträge
für mich jedenfalls ist ein guter Dom

wenn er vor - während - und nach dem spiel/sex für mich da ist

ich erwarte weder hellseherei noch psychiater-wissen

etwas unerwartetes (negatives) passieren kann immer
so jedenfalls meine meinung und erfahrung
da gibt es dann für mich auch keine schuld-frage
sondern einfach nur

WIE gehen wir damit um?
Etwas Unerwartetes ... negatives. *gruebel*

Ja, das kann passieren. Ist nicht immer nur uuuhh geil. Ich war auch schon echt beleidigt. *lol*

Aber hier verhält es sich doch etwas anders.
******arp Mann
3.256 Beiträge
@******cta

Das mag sein, ich bin nun auch schon einige Jahre weder in dieser Spieler-Szene noch in juristischen Kreisen unterwegs. Die Grundsätze dürften sich imho dennoch nicht grundlegend geändert haben.

Die Frage ist hier immer noch ganz klar, wie der vermeintliche Tabubruch bewiesen werden kann! Dann folgt Aussage gegen Aussage und ein Harnweginfekt kann hier nicht klar fest gemacht werden.

Ich bitte hier um ein Update!
Dann muss es einen Fall geben, worin begründet bewiesen wurde, dass eine "blinde" Sub immerhin einen Dillator erkennen konnte- auch im Sub-Space, und dass das dann auch noch zu einer Infektion geführt hat! Das ganze dann noch mit Attest.

Versteht mich nicht falsch- ich bin ja froh über jedes Mittel gegenüber dem Mißbrauch aber eben auch gegen dem Rechtsmißbrauch! Und da bin ich immer noch der Überzeugung, dass dich weder Tabuliste noch Safeword noch sonst was wirksam schützt! Allein- man kann ja vor Gericht gehen. Wer tut sich das denn an? Das ist das Dilemma!
Diesen ganzen Stress mit Anzeige, ich kann jeden verstehen, der da keine Lust drauf hat.

Wäre richtig, würde ich aber nur machen, wenn ich das Gefühl hätte, danach ginge es mir besser. Ansonsten wird es vielleicht eine Sache, die man dadurch rückblickend immer noch unangenehmer als so schon in Erinnerung hat.
****hop Mann
1.707 Beiträge
Zitat von *********slos:
Das ist das Dilemma!

Einen Strafantrag kann man stellen und wieder zurückziehen.
Vielleicht waren auch einige Ehrverletzungen dabei.
Das Thema hier ist nicht Strafverfolgung!

Das vielleicht in einem eigenen Thread?

Zumal Herr Erbarmungslos weder ein Link noch anderes für seine Behauptung beifügen kann.
******ird Frau
1.345 Beiträge
Zitat von *******rau:
Das Thema hier ist nicht Strafverfolgung!

Das vielleicht in einem eigenen Thread?

Zumal Herr Erbarmungslos weder ein Link noch anderes für seine Behauptung beifügen kann.
Welche Behauptung braucht denn ein Beleg? Das man vor Gericht Vorwürfe beweisen muss?
********blem Frau
7.187 Beiträge
Ihr Lieben,

erneut scheint die ursprüngliche Fragestellung

Wer muss auf die Einhaltung der Tabus achten? Muss ich als Sub, gefesselt und vielleicht noch mit Augenbinde, darauf achten das mein "Dom" sich an unsere Absprachen hält?

In einer Session wurde eines meiner Tabus übergangen. Nach der Session habe ich das Gespräch gesucht und mir wurde vorgehalten, das es in meiner Eigenverantwortung liegen würde, die Session zu beenden - es hätte mir doch Spaß gemacht.

Ich hatte noch einmal Glück. Stelle mir aber die Frage, ob ich im BDSM falsch bin, wenn ich den Wunsch habe in einer Session die Kontrolle und die Verantwortung an die dominante Seite abzugeben?

etwas aus dem Blick geraten zu sein und auch der Hinweis meines Kollegen @*****ich hat leider nicht dazu geführt, dauerhaft zu einem respektvollen Umgang miteinander zurückzufinden.

Danke für weitere Beiträge zur Ausgangsfrage. Sollte dies fortgesetzt nicht möglich sein behalten wir uns vor, den Thread zu schließen.

Liebe Grüße,
Luxusproblem
JOY-Team
Und durch die Tabuliste, wie in diesem Fall, ist eben klar die Grenze der Einvernehmlichkeit gegeben/beweisbar.

Eine Tabuliste schützt vor nix, genauso wenig wie diese ganzen Sklavenverträge und wasweißich wie Leute sich (auf beiden Seiten) vorher absichern wollen.

Nein oder das Safeword, einzige Möglichkeit, eine unerwünschte Situation abzuwenden.

Und sich klar machen: wer sich 100 Prozent fallen lassen will trägt für sich trotzdem die Verantwortung, schließlich wurde sich sehenden Auges in eine wehrlose Position gebracht.

Man kann aus Erfahrungen lediglich lernen, es zukünftig besser zu machen. Miteinander und nicht gegeneinander.

Und bis das Vertrauen zueinander gewachsen ist, bleibt sub eben wachsam und lässt es langsam angehen.

So sehr ihr euch hier teilweise empört und Dom verklagen wollt usw., dann ist das, was man nicht wollte, längst passiert. Und der Schaden entstanden.

Das nächste Mal besser aufpassen und mehr Geduld und Zeit investieren und deutlich offener miteinander reden.

Sie
*****kua Frau
4.565 Beiträge
JOY-Angels 
Schließe mich vollumfänglich an.

Nicht gut kennen lernen, besser kennen lernen, bevor‘s ans Eingemachte geht.
Vertrauensseligkeit ist keine Form eines verbrämten, besonders informierten Einverständnisses - ebenso wenig, wie Ausdruck von Devotion.

Das ist kein Victim blaming, sondern Wissen unserer Urgroßmütter.

Im übrigen habe ich als Dom auch Heidenrespekt vor Subs, die nach einer Session total aus dem Ruder zu geraten drohen. Und wieder gilt: drum prüfe...
*********8172 Paar
5 Beiträge
Zitat von *********t6874:
Und durch die Tabuliste, wie in diesem Fall, ist eben klar die Grenze der Einvernehmlichkeit gegeben/beweisbar.

Und sich klar machen: wer sich 100 Prozent fallen lassen will trägt für sich trotzdem die Verantwortung, schließlich wurde sich sehenden Auges in eine wehrlose Position gebracht.


Sie

Das ist für mich der absolut springende Punkt! Dom/Sub hin und her, es treten beide freiwillig ins Spiel ein. Sub gibt die Kontrolle freiwillig ab, für diesen Schritt trägt sie selbst die Verantwortung.

Was mich zur Frage der TE bringt: Du bist im BDSM nicht falsch, wenn du die Kontrolle abgeben willst. Aber die erste und letzte Verantwortung für Dich trägst Du immer selbst!
****ann Mann
709 Beiträge
Zitat von *****nte:
Die Grenzen der Einvernehmlichkeit?
Wer muss auf die Einhaltung der Tabus achten? Muss ich als Sub, gefesselt und vielleicht noch mit Augenbinde, darauf achten das mein "Dom" sich an unsere Absprachen hält?

In einer Session wurde eines meiner Tabus übergangen. Nach der Session habe ich das Gespräch gesucht und mir wurde vorgehalten, das es in meiner Eigenverantwortung liegen würde, die Session zu beenden - es hätte mir doch Spaß gemacht.

Ich hatte noch einmal Glück. Stelle mir aber die Frage, ob ich im BDSM falsch bin, wenn ich den Wunsch habe in einer Session die Kontrolle und die Verantwortung an die dominante Seite abzugeben?
Ich finde das Spiel um Macht (Dominanz) und Unterwerfung sollte auch Regeln eingehalten die nicht überschritten werden solten.Wie bei deinen Fall.
Würde es in der Verantwortung der Sub liegen, Tabus im Blick zu behalten, dann bräuchte man sie ja nicht vorher besprechen oder?

Ich finde Kommentare, die der TE eine Mitschuld geben irgendwie unmöglich.

Sofern ich ein Tabu äußere, dann möchte ich dies nicht erleben. PUNKT. Findet die Handlung dennoch statt, dann ist dies entgegen der Absprache und gegen meinen Willen. In einer Session hat man das Blut halt nicht immer unbedingt im Kopf.. Sie braucht es auch in der Session nicht nochmal zu sagen, sie hat es vorher gesagt.

Etwas in die Harnröhre einführen.. da kann mir auch niemand erzählen, dass es ein versehen war, wie bei einem Schlag an eine falsche Stelle oder ähnliches.. Ist für mich grundsätzlich auch misbrauch..

Und vor einer Session, gucke ich mir nochmal an, was an Tabus und Vorlieben geäußert wurde und einige mich in meinem Kopf auf einen Schlachtplan.. kann mir niemand erzählen, dass das keine Absicht war.

Ich würde mich nicht nochmal treffen.
Warum wird hier angenommen das die TE ihren Dom nicht gut kennt?
Wieviele Sessions braucht es um die Kriterien dazu zu erfüllen?
Der TE zu unterstellen sich leichtfertig in diese Situation gebracht zu haben finde ich unmöglich.
Zitat von ******ird:
Zitat von *******rau:
Das Thema hier ist nicht Strafverfolgung!

Das vielleicht in einem eigenen Thread?

Zumal Herr Erbarmungslos weder ein Link noch anderes für seine Behauptung beifügen kann.
Welche Behauptung braucht denn ein Beleg? Das man vor Gericht Vorwürfe beweisen muss?

@******cta hat dazu eine andere Meinung und hatte einen Link angefügt. Da er auf seinen Standpunkt beharrt wäre ein Link oder anderes nicht verkehrt?
Aber wie gesagt es ist hier *offtopic*
Die Tabuliste ist vor Gericht durchaus beweiskräftig. Auch wenn das andere hier in Abrede stellen.

Und da man annimmt, dass eben Sessions einvernehmlich ablaufen sollten, DARF Sub sich durchaus OHNE schlechtes Gewissen in "wehrlose" Positionen begeben. Denn Grenzen und Tabus sollten nun mal im Rahmen der Einvernehmlichkeit eingehalten werden.
Wenn Dom dann anderes macht, ist es schlicht Missbrauch und/oder Körperverletzung. Auch wenn das anderen dominanten Herrschaften vielleicht gerade mal nicht in den Kram passt. Doch das Strafrecht ist da zum Glück dann inzwischen auch recht eindeutig. Siehe Link.

Der Dom, der sich lapidar so heraus geredet hat, würde im Falle einer Anzeige nicht billig davon kommen. Nur leider scheuen die meisten Menschen eben den Gang zur Polizei. Teils wegen dem nervlichen Stress, teils weil sie Angst haben, das Umfeld würde etwas über die Neigung erfahren. Doch dafür gibt es eben auch die Möglichkeit, die Öffentlichkeit vom Verfahren ausschließen zu lassen. Und den wird bei Sexualdelikten auch immer stattgegeben. Solche Verfahren laufen diskret ab. Nur wer selbst an die Öffentlichkeit geht oder wenn es Tote gibt/gab... das landet in den Schlagzeilen.
*******schi Frau
14.591 Beiträge
Zitat von **********lecht:
Ich finde Kommentare, die der TE eine Mitschuld geben irgendwie unmöglich.

so weit ich mich erinnere, hat das auch niemand getan...

dennoch ist auch eine sub für ihren körper und ihre seele verantwortlich
sie ist es ja schliesslich auch
die mit den folgen eines (möglichen) missbrauchs leben muss

und die frage, wie lange sie diesen mann kannte oder die wievielte session es war
hat die TE meiner meinung nach elegant umschifft
daher meine vermutung, dass es die 1. war...
nicht behauptung sondern vermutung!
Also rein rechtlich dürfte ein Dom ziemlich im Arsch sein, wenn Sub ihn anzeigt. Zumal in einer solchen Beziehung Gewalt mit Spuren üblich sind und so der objektive Tatbestand der Körperverletzung schwer in Frage zu stellen ist. *zwinker*
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