Meiner Meinung nach, wird jeder halbwegs fähige RA den Angeklagten noch während des Frühstücks da wieder raus hauen. Die Frage ist ja schon, was überhaupt zur Verhandlung steht? Vergewaltigung, Körperverletzung, beides oder was ähnliches? Tabubrüche werden imho hierzulande nicht verhandelt, wohl aber Vergehen gegen schriftliche Vereinbarungen, sofern statthaft. Nun kann das Schriftstück als Beweis dienen, die Tat an sich ist damit ja noch nicht bewiesen. Und das muss schon zweifelsfrei sein.
Denn- wenn Sub das einführen eines Dillators nicht sehen, wohl aber spüren konnte, muss die Frage erlaubt sein, ob und wie man so etwas überhaupt fühlt? War es ein Tabu weil Sub das so schon mal erlebt hatte und daher nie wieder erleben wollte oder ist ein Tabu aus der Vorstellung heraus, dass das nicht erlebt werden will? Denn vaginale Penetrationen können durchaus auch zu einem ziehen in der Harnröhre führen, so dass es sich anfühlen kann, als ob. Wer sollte das nun sicher begutachten? Und in welchen Bewusstseinszustand befand sich Sub, um das überhaupt so klar erkennen zu können?
Bleibt die Körperverletzung, sprich, die Harnwegsinfektion. Die kann man sich immer und jederzeit einfangen, dafür braucht es keinen unsterilen Dilator. Und bei solchen Spielen ist das Risiko dafür recht hoch. Selbst wenn ein Dillator im Spiel war, lässt sich auch hier nicht beweisen, dass dieser nicht steril war. Sprich- die Infektion kann man sich auch ohne Dillator, vor/während/nach dem Spiel eingefangen haben. Das beweist gar nichts. Konnte denn das mutmaßliche Tatwerkzeug sichergestellt und untersucht werden?
Weder das eine noch das andere kann hier sicher nachgewiesen werden und auf den Verdacht hin, dass es so gewesen sein könnte, kann man nicht verurteilt werden. Da müssen neben Beweisen auch genügend Indizien vorhanden sein, die gar keinen anderen Schluß mehr zulassen und es dann eben keinen Zweifel mehr für den Angeklagte gibt!
Da die Beweislast nun mal beim Ankläger liegt, muss dieser auch eben mindestens alle Anklagepunkte so nahelegen, dass man zu kaum einen anderen Schluss kommen kann. Im schlechtesten Fall würde er allenfalls einräumen, nicht zu 100% dafür garantieren zu können, dass seine "Werkzeuge" tatsächlich steril gewesen sind- was auch immer zum Einsatz kam. Das wäre dann Fahrlässigkeit, so sich die Verteidigung darauf einließe. Schließlich benutzen auch Vanillas Toys, die unterm staubigen Bett hervor gekramt und zum letzten Mal sauber nach dem auspacken waren...
So schlüssig die Sachlage auch klingt und scheint, so dünn dürfte die Beweisführung vor Gericht sein.
Auch wenn dieses Tabu schriftlich fixiert wurde, könnte etwas anderes helfen, was es offenbar wohl nicht gibt- ein Chatverlauf! Wäre darin kommuniziert, dass ein Dillator ein Tabu ist und Dom hätte sich so geäussert, dass man dies doch mal bei (nächster) Gelegenheit brechen könnte- DANN hätte man hier gute Karten! Oder irgendetwas in dieser Art, was auf solche Regelbrüche hindeuten würde. Gibt es vlt Zeugen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben und bereit sind auszusagen?
Aufgrund des TE hier geschilderten Geschehnis, sehe ich absolut schwarz, das juristisch überhaupt belangen zu können. Das tut mir für die TE sehr leid aber es hat auch seinen Grund, dass unsere Gesetze sind wie sie sind und Gerichte (im allg.) entsprechend urteilen.
Auch bleibt anzumerken, dass s.g. Sklavenverträge persé als sittenwidrig angesehen werden, das kann ggf auch auf Tabulisten u.ä. angewandt werden, wenn berücksichtigt werden MUSS, unter welchem Umstand diese überhaupt zustande kamen und formuliert wurden. Und so wie es im Zweifelsfall für den Angeklagten spricht, heißt es ebenso- wer sich in Gefahr begibt...
So ist nun mal die Rechtsprechung und Links finden sich unter
http://www.google.de
Wie gesagt, es tut mir leid was passiert ist und allein aufgrund des Eigenschutz rate ich von juristischen Maßnahmen ab.