Naja, nicht alles, was im im Strafgesetzbuch steht, muss den eigenen Moralvorstellungen widersprechen, und wenn man / frau für sich die Taten des Partners rechtfertigen kann, sehe ich keinen Grund, dass diese die Beziehung beenden sollen.
Der Rahmen für die Rechtfertigungsfähigkeit einer Straftat sind natürlich recht unterschiedlich.
Hier ein paar Beispiele:
A beobachtet seine Sexualstraftat, schlägt den Täter von hinten bewusstlos (ggf. als "Nothilfe" gerechtfertigt und nichtmal strafbar), nimmt dem Täter das Messer weg und kastriert ihn damit an Ort und Stelle (schwere Körperverletzung - ggf. mit Todesfolge)
Bs Frau ist beim Einkaufen gestürzt und muss ins Krankenhaus. Bs Kind ist allein zu Hause. B (ggf. schon angetrunken) will schnell zu dem Kind, fährt mit dem Auto zu schnell und baut einen Unfall - ggf. auch mit Todesfolge.
C bringt seine Frau zur Arbeit und dann weiter auf Dienstreise 300km quer durchs Land. Am Rastplatz bemerkt er, dass seine Frau ihre Handtasche im Auto vergessen hat. In der Handtasche befinden sich lebensnotwendige Medikamente. Er dreht um, weiter siehe B
D ist überzeugter Sozialist / Kommunist und sieht sich in der moralischen Verantwortung, aktiv gegen G20-Gipfer zu demontrieren und sieht sich in diesem Zusammenhang gerechtfertigt, eine Polizeiwache mit einem Molli anzuzünden.
E begeht eine schwere Steuerhinterziehung. Niemand wird verletzt. Der Schaden der Allgemeinheit beträgt pro Kopf nichtmal 1€.
Nun kann sich jeder selbst darüber Gedanken machen, ob er / sie die Taten dieser Partner für sich moralisch rechtfertigen kann und in ihnen zwangsläufig einen Trennungsgrund sieht.