Nur kurz zwischendurch
Ist es denn nicht so, daß die Krankenkassen von den ärztlichen Vereinigungen Geld bekommen, damit, die dort angeschlossenen Therapeuten von den Krankenkassen vermittelt werden?
Oder habe ich da was Falsches gehört?
Die kassenärztliche Vereinigung hat damit nix zu tun (sie ist nur die Vertretung der Kassenärzte gegenüber den Krankenkassen).
Es ist so: Ein Arzt oder Psychotherapeut, der gesetzlich Versicherte behandeln möchte, bewirbt sich um eine "Kassenzulassung", die er früher oder später für mehr oder weniger Geld bekommt. Damit darf (bzw. muß) er dann gesetzlich Versicherte behandeln und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Wenn ein Arzt/ Psychotherapeut keine Kassenzulassung hat, kann das verschiedene Gründe haben:
• er hat kein Interesse, gesetzlich Versicherte zu behandeln, weil er z.B. ausreichend Selbstzahler (z.B. Privatversicherte) behandeln kann oder weil ihn z.B. die damit verbundenen Notdienste bzw. die Behandlungspflicht stören.
• es gibt in dem Gebiet schon genug kassenzugelassene Therapeuten, so daß die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt ist.
• der Therapeut hat keine entsprechende Ausbildung um die Ansprüche der Krankenkassen für ihre Versicherten zu erfüllen.
Letztlich ist es ein Problem zwischen Deiner Wunschtherapeutin und Deiner Krankenversicherung, daß die beiden keinen Vertrag miteinander haben - das kannst Du weder dem Einen, noch dem Anderen vorwerfen. Deine Versicherung macht das ja nicht aus Boshaftigkeit. Als gesetzlich Versicherter hast Du zugestimmt, durch Ärzte mit einer Zulassung für die gesetzlichen Krankenkassen behandelt zu werden (genauso wie Du als Arbeitnehmer bei einem Unfall akzeptierst, durch Ärzte mit einer berufsgenossenschaftlichen Zulassung behandelt zu werden).
Wolltest Du einen "Wunschtherapeuten" gibt es immer die Möglichkeit, ihn selber zu bezahlen - ansonsten wäre z.B. eine private Zusatzversicherung möglich gewesen.
Bitte versteh mich nicht falsch: Ich wünsche Dir und Deiner Tochter von Herzen alles Gute und den richtigen Therapeuten. Aber die Kostenübernahme bei der Wunschtherapeutin habt ihr schlicht nicht bezahlt. Wenn man sich nicht gegen einen Hausbrand versichert, darf man nicht erwarten, daß die Versicherung dann die Kosten für den Feuerschaden übernimmt. Unabhängig von den Kosten für die Wunschtherapeutin - es wäre eine Kulanz-Leistung Deiner Krankenversicherung, die ja zunächst auch mal ihren Vertragspartnern verpflichtet ist. Deshalb stößt mir (und vermutlich auch der Versicherung) der fordernd erpresserische Ton ein wenig auf.
Übrigens, wie steht's denn mit folgender Möglichkeit: Ihr nehmt von der Versicherung nicht die Sachleistung (also daß sie mit dem Therapeuten "hinter Eurem Rücken" abrechnet) in Anspruch, sondern die Versicherung zahlt das Geld, daß sie einem ihrer Vertragstherapeuten zahlen würde und Ihr legt den Rest drauf? Wenn die Wunschtherapeutin nicht viel mehr kostet, wäre das doch auch in Eurem Sinn, oder? Allerdings bleibt dabei natürlich noch die Beurteilung der Krankenkasse abzuwarten, daß sie die durchgeführte Behandlung als gleichwertig ansieht, damit sie Kosten auch übernimmt (was aber wohl kein großes Problem darstellt).
Evtl. bliebe auch noch die Möglichkeit, wenn Deine Tochter die Therapeutin kennengelernt hat, daß der Arzt ein Attest ausstellt, daß er die Behandlung bei speziell dieser Therapeutin als notwendig sieht, weil die Tochter z.B. bei anderen Therapeuten ablehnend und tgelang aggressiv reagiert (hast Du ja schon geschrieben). Wichtig ist bei der Argumentation mit der gesetzlichen Kasse immer, daß man nicht so sehr auf das Patientenwohl hinweist (traurig, ich weiß), sondern vielmehr darauf, daß ein reibungslose Therapieverlauf eine verkürzte Therapiedauer und damit "letztlich eine erhebliche Kostenerparnis" bedeutet.
Alles Gute !