„Existenzängste zu haben ist nicht selten.
Aber in Deutschland unnötig!!! Mach es nicht davon abhängig, was Du tust.
1. Deine Kinder bekommen Kindesunterhalt sofern sie von deinem Mann sind und sie dann bei dir Leben.
wenn er nicht kann oder sich weigert gibt es auch Unterhaltsvorschuss.
In diesem Fall gälte wohl „sich weigert“, es liegt sicher nicht am Mangelnden Einkommen. Unterhaltsvorschuß ist zwar erstmal gut, aber oft ein Gutteil weniger, als der korrekte Unterhaltsbetrag. Daher ist ein Unterhaltstitel (Jugendamt, aber auch „normaljuristisch“ möglich) wichtig, um sofort pfänden zu können!
Übrigens ist Kindesunterhalt dazu gedacht, den Unterhalt des Kindes sicher zu stellen - Essen, Mietanteil, Kleider, Schulsachen etc (Falls Dein Ex auf die Idee kommt, Kind einzutrichtern, die böse Mami behalte „das Geld des Kindes“ ein, oder zocke Papi ab! Das kann man einem Kind durchaus erklären, wozu dieses Geld gedacht ist).
2. Gegebenenfalls hast du Anspruch auf Ehegattenunterhalt.
Wichtiger: Im Trennungsjahr hast Du ziemlich sicher Anspruch auf Trennungsunterhalt (die meisten Frauen haben den, wegen ihres wesentlich niedrigeren Einkommens). Bei niedrigen Gehältern könnte es sein, daß Frau wenig bis nichts bekommt, weil der Unterhaltsanspruch für die Kinder Vorrang hat!
Du solltest aber durch Kindesunterhalt, und Trennungsunterhalt erst mal eine „Sozialamtsfreie“ Startposition haben, falls das Deine Sorge ist.
Wichtig zu Unterhalt: Muß erst ab „Forderungsdatum“ gezahlt werden - also wenn du beweisbar(d.h., am Besten wenn Dein Anwalt, oder für die Kinder, das Jugendamt) schreibst: „ich bekomme von Dir Unterhalt ab sofort für (Mich, Lisa, Paul) in Höhe von... (Auflistung je Person, wichtig)!“
3. Es besteht eine Zugewinngemeinschaft.
Üblicherweise, wenn es einen Ehevertrag gibt, kann das anders sein. Ist der sehr zu ihren Ungunsten, kann er ggf. juristisch aufgehoben oder modifiziert werden.
Zugewinn bedeutet, daß Vermögenserhöhung aus eigenem Vermögen (von VOR der Ehe, aber auch Schenkungen/Erbe INNERHALB der Ehe) zur Hälfte dem anderen Partner gehören und ausgezahlt werden müssen (gilt immer beiderseits) - gerade bei Immobilien kann es um erkleckliche Beträge gehen, bei 10 Jahren Ehe!
4. Immobilie. Ist sie vor eurer Ehe seins gewesen dann ist es so.
Ist sie in eurer Ehe angeschafft ist auch da ein Zugewinnausgleich zu berechnen.
Ist sie geerbt und modernisiert ist da evl auch was zu berechnen.
Korrekt!
Und wenn alle Stricke reissen gibt es Unterstützung vom Staat.
Auch wenn du es nicht gerne willst,es ist übergangsweise. Bis du es schaffst auf eigenen Beinen zu stehen.
Genau!!!
Also bevor du Ausziehst....
Nicht unbedingt als erstes - frau kann sich erst mal die Wohnung zuweisen lassen - ein Einzelner Mann findet eher kurzfristig etwas als frau mit 2 Kindern!
Aber auf jeden Fall sofort:
Kopien von allen Unterlagen.
Gehaltsabrechnungen von den letzten 12 Monaten, Vermögen, Kredite, Daten,Haus alles...
Man kann es nicht oft genug sagen!!
Und wenn irgendwie alles durcheinander ist Hilfe suchen.
Bei einer Beratungsstelle. Die können dich Emotinal Stabilisieren,Finanzielle oder organisatorische Tipps geben .
Für das juristische brauchst Du definitiv einen Anwalt, aber um Dich zu stabilisieren, sind Beratungsstellen sehr gut!