„ Damals gab es noch keine Ganztagsbetreuung in Kita und Schule.
Ein Vorteil heute.
Alleinerziehende haben da ein Anspruch drauf.
Das stimmt leider so nicht.
Aber größtenteils.
Zum einen gibt es nach wie vor nicht überall die Möglichkeit von Ganztagsbetreuung.Erst recht nicht auf dem Land.
Orte, an denen es diese Möglichkeit überhaupt nicht gibt, gibt es eher nicht mehr. Ok, nicht in jedem Kuhkaff, aber für einige Kuhkäffer zusammen ganz sicher.
Meist nur in Großstädten.
In jeder Kleinstadt!
Und selbst da sind die Plätze zu wenig für den Bedarf der da wäre.
Also, hier in meiner Kleinstadt/Kuhkaff-Mischung gibt es sogar das Gegenteil:
Zuviele Plätze für die Nachfrage!
Aber das ist definitiv eine Ausnahme - und das Ergebnis, wenn Landkreise nicht miteinander reden.
Und zum anderen gibt es keinen Anspruch für Alleinerziehende auf einen solchen Platz.
In den meisten Kitas ist das aber genau so - da wird die Platzvergabe insbesondere unter Sozialen Gesichtspunkten durchgeführt.
Zuerst kommen Alleinerziehende mit Arbeitsplatz!
Ohne, also, bevor man einen Job hat, ist es schwierig... was die Jobsuche noch komplizierter macht.
Man kann versuchen die Dringlichkeit eines Platzes in der Ganztagsbetreuung (oder so lang wie eben möglich ist) damit zu begründen. Ein Anspruch darauf ist jedoch nicht gegeben. Da ist der Staat noch nicht so weit.
Kein juristischer Anspruch, aber definitiv die Vergabeverordnung und Vergabepraxis in den meisten.