Du meinst also das Veto-Recht.
In manchen hierarchischen Poly-Beziehungen hat der Primär-Partner ein Vetorecht, d.h. er kann im Zweifel bestimmen, dass die Sekundärbeziehung beendet werden muss.
(In dem Buch "More than two" stehen da auch sehr viele Kluge Sachrmen drinne).
Ich sehe das so, dass es in diesem "Bayrischen Fall" kein Veto-Recht der Partner gab bzw. nicht mehr gab.
Manche vereinbaren eine Art "Probezeit" , d.h. z.B. im ersten Jahr kann der Primär-Partner der Sekundärbeziehung ein Ende setzen, danach nicht mehr.
Hier sehe ich das auch : Es scheint kein Veto-Recht zu geben.
In manchen hierarchischen Poly-Beziehungen hat der Primär-Partner ein Vetorecht, d.h. er kann im Zweifel bestimmen, dass die Sekundärbeziehung beendet werden muss.
(In dem Buch "More than two" stehen da auch sehr viele Kluge Sachrmen drinne).
Ich sehe das so, dass es in diesem "Bayrischen Fall" kein Veto-Recht der Partner gab bzw. nicht mehr gab.
Manche vereinbaren eine Art "Probezeit" , d.h. z.B. im ersten Jahr kann der Primär-Partner der Sekundärbeziehung ein Ende setzen, danach nicht mehr.
Hier sehe ich das auch : Es scheint kein Veto-Recht zu geben.