Zitat von *******een:
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all das chaos, welches die regierung bis einschliesslich heute veranstaltet hat
dazu noch auf n-tv die meldung, dass ein gericht in düsseldorf all die corona-beschränkungen
für illegal erklärt hat, weil es dafür in der BRD keine gesetzliche grundlage gibt...
viel spass wünsche ich Euch noch - als single beim nicht-daten!
all das chaos, welches die regierung bis einschliesslich heute veranstaltet hat
dazu noch auf n-tv die meldung, dass ein gericht in düsseldorf all die corona-beschränkungen
für illegal erklärt hat, weil es dafür in der BRD keine gesetzliche grundlage gibt...
viel spass wünsche ich Euch noch - als single beim nicht-daten!
Das ist so nicht korrekt, denn das Verwaltungsgericht hat die allgemeine Maskenpflicht gekippt, weil die Bestimmung zu ungenau war und nicht etwa weil es dafür in der "BRD" keine gesetzliche Grundlage gäbe.
Die Allgemeinverfügung sieht zudem Ausnahmen für Parkanlagen, Friedhöfe, Grünflächen und außerhalb geschlossener Bebauung vor.
In dieser Formulierung sah das VG das Problem: Für den Bürger sei nicht erkennbar, wo und wann er der Maskenpflicht unterliegt. Ob die gerade bestehe, müsse er anhand unbestimmter Rechtsbegriffe wie "Tageszeit", "räumliche Situation" und "Passantenfrequenz" selbst entscheiden. Damit sei – insbesondere auch hinsichtlich möglicher Bußgelder bei Verstößen – dem Bestimmtheitsgrundsatz nicht genügt.
Auch die Abstandsregel von fünf Metern monierte die Kammer, da diese über die sonst übliche Vorgabe von 1,50 Metern Abstand hinausgehe. Auf welchen Erkenntnissen die weitergehende Regelung beruhe, sei nicht ersichtlich.
Verfolge die Medien, das Maskengebot ist ruckzuck wieder auf dem Plan. Btw die Aufhebung gilt genau für einen Menschen - den Kläger und für sonst niemanden