„Hatte mal so ein Erlebnis. Ich habe damals die Polizei eingeschaltet und ihn mit Erfolg angezeigt. Anschließend hat mein Mann sich ihn noch vorgeknöpft. Es gibt leider viele Spinner und Psychos. Man muss halt aufpassen.
Die Anwälte sagen fast immer es hat keinen Erfolg. Mein erster Anwalt war einfach zu schlapp, den habe ich dann schnell wieder das Mandat entzogen und der 2 Anwalt war einfach nur genial. Es ist einfach Wahnsinn was für Unterschiede es gibt.
Auf jedenfall rate ich in einem solchen Fall sofort zur Anzeige, einer solchen Tat, erst recht wenn diese heimlich oder wissentlich, gegen den Willen der Betroffenen stattgefunden hat. Also die Aufzeichnung des Bild- Videomaterials.
Objektiv handeln, statt emotional!
Damit meine ich, die Person (Täter) nicht warnen oder ansprechen darauf, bevor man diese zur Anzeige bringt, damit der Täter nicht die Möglichkeit bekommt, die Beweise schnell zu vernichten, diese zu löschen.
Erst Anzeigen und somit die Beweise der Polizei vorweisen können, damit diese als Beweise nachgewiesen werden können.
Dem Täter nicht vorher ermöglichen, Beweise zu vernichten.
Keine Scham!
Für das geschehene sich nicht durch Scham behindern lassen, die Unannehmliche Situation nicht verschweigen oder still behandeln. (Dadurch gewinnt der Täter)
Den Täter nicht, damit davon kommen lassen! Keine Angst vor der Anzeige!
Es gibt für Fälle sexueller Gewalt, bei der Polizei Vertrauenspersonen und geschultes weibliches Personal, um den Betroffenen Personen zu helfen.
Auch wenn es zum bloßstellen, der Betroffenen Person, im Internet verbreitet wird, wenn dies eindrücklich entgegen dem Willen der Betroffenen, veröffentlicht wird, ist dies ja trotzdem keine kleine Verfehlung, die Person (Täter), wollte der Betroffenen Person, damit wohl offensichtlich, nicht unbedeutenden Schaden zufügen, darauf sollte man "NUR" konsequent mit einer Strafanzeige reagieren.
Viel Mut und Entschlossenheit, um dem Täter nicht zu ermöglichen, der Anzeige zu entgehen.