Hallo Constance, hallo Commandress,
„Darf ein Fotograf diese Fotos aber auch weiter verkaufen z.B. auf einer Bilderplattform? Gebe ich also alle Rechte ab?
„Ja, prinzipiell schon. Es sei denn, ihr vereinbart vertraglich etwas anderes.
Nee, andersrum wird ein Schuh draus: Du (Constance) gibst natürlich nicht automatisch alle Rechte ab, und Du (Commandress) hast nicht in der Regel automatisch alle Rechte.
In einem Vertrag wird vereinbart, wer was hinterher darf. Und wenn nichts dasteht, darf man es auch nicht.
Und wenn es - gerade bei TFP, bei dem der/die Fotografierte nur ein paar Bilder ausgedruckt in die Hand bekommt, der/die Fotografierende aber eine kommerzielle Verwertung (Ausstellung, Buchprojekt usw., selbst weitreichende Werbung auf der Webseite) mit diesen Bildern vornimmt - zu einem deutlichen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kommt, sind diese Vereinbarungen in ständiger Rechtssprechung mit großer Wahrscheinlichkeit angreifbar, Zitat:
Ein solches Missverhältnis nimmt der Bundesgerichtshof an, wenn die Wertdifferenz bei 100 % liegt (vgl
https://de.wikipedia.org/wiki/Laesio_enormis#Deutschland).
Abgesehen davon finde ich es auch ziemlich unanständig, wenn man absichtlich unbalancierte Vereinbarungen anstrebt.
Als Fotografierender habe ich immer abgemacht, daß der/die Fotografierte dasselbe mit den Bildern machen konnte wie ich bzw. eine (nachträgliche) Beteiligung erfolgte.
Viele Grüße,
Thomas