„Würde in der Schweiz die Staatsanwaltschaft Anklage gegen deinen Mann erheben,
@****oni ? Normalerweise gilt doch: Wo kein Kläger, da kein Richter...
Soviel ich weiss, ist es hier etwas kompliziert. "Häusliche Gewalt" ist ein Offizialdelikt, dass von Amts
wegen verfolgt werden muss. Wo liegt jetzt aber die Abgrenzung? Wir haben hier im Thread von
massiven Schlägen gesprochen und die hinterlassen einfach grobe Verletzungen. Wer entscheidet jetzt,
ob wirklich eine Einverständniserklärung für die Freiwilligkeit unter Druck oder ohne entstanden ist.
Teilweise wird empfohlen, das ganze auf Video aufzunehmen, um später beweisen zu können, dass alles
auf freiwilliger Basis gemacht wurde. Aber auch das hat seine Tücken. Kann auch später reininterpretiert
werden, dass das schon nicht freiwillig, sondern unter Druck entstanden sein kann.
ich vermute, wenn es in einem SM-Studio geschieht, sieht es wohl anders aus, wie wenn es im privaten
Bereich praktiziert wird. Ich habe aber keine Lust das rauszufinden. Da ich darauf stehe, muss ich auch
meinen Mann soweit schützen, dass er da nicht auf einmal vor einem Richter wegen häuslicher Gewalt
steht.