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Rosenkrieg bei Trennung - wie sind eure Erfahrungen?

****87 Frau
4.685 Beiträge
Ja, wenn es einen Streitwert gibt, sollten auf jeden Fall beide einen Anwalt nehmen. Sonst wird man da schnell beschissen.
********sman Mann
180 Beiträge
Zitat von ****87:
Ja, wenn es einen Streitwert gibt, sollten auf jeden Fall beide einen Anwalt nehmen. Sonst wird man da schnell beschissen.
Bei mir gab es keinen Streitwert. Ich hatte zugunsten der Kinder auf alles verzichtet.
****87 Frau
4.685 Beiträge
@********sman Was für ein Ding wollte der Dr. Sack denn dann drehen? Ging wahrscheinlich ums Sorgerecht?
********sman Mann
180 Beiträge
Zitat von ****87:
@********sman Was für ein Ding wollte der Dr. Sack denn dann drehen? Ging wahrscheinlich ums Sorgerecht?
Damals noch nicht. Erst später.
Zunächst ging es um das Einkommen der Zukunft und somit um die Unterhaltspflicht.
Nur mal so zur Info: Die ersten dreieinhalb Jahre habe ich im Wohnwagen gelebt damit ich den Unterhalt zahlen konnte.
****87 Frau
4.685 Beiträge
Ja, sowas ist heftig. Hört man öfter. Ein Bekannter von mir muss seiner Ex Frau auch für den Rest seines Lebens 450€ Unterhalt im Monat zahlen (für Sie, nicht für die Kinder, die sind schon erwachsen). Und der Witz an der Sache; die ist jetzt mit nem Arzt verheiratet und hat eigentlich mehr als genug Kohle. Er muss rumkrebsen.
Anwälte.....für den Job darfste auch kein Gewissen haben.
********sman Mann
180 Beiträge
@****87
Vor ca. 25 Jahren: Mein Chef: Was will ich denn mit dem? Der ist doch der Pechvogel des Jahrhunderts.
Vor 3 Jahren: Meine ältere Schwester: Ich kenne keinen, der soviel Pech hatte wie Du.
Vor 1 Jahr: Meine Hausärztin: Sie sind halt ein Pechvogel. (Drei Bandscheiben-OPs und diverses anderes.)

Na und? Ich hab den Spaß am Leben nicht verloren und bin neugierig auf das was noch kommt. *top*
*********acht Frau
8.063 Beiträge
Zitat von ****87:
Ja, sowas ist heftig. Hört man öfter. Ein Bekannter von mir muss seiner Ex Frau auch für den Rest seines Lebens 450€ Unterhalt im Monat zahlen (für Sie, nicht für die Kinder, die sind schon erwachsen). Und der Witz an der Sache; die ist jetzt mit nem Arzt verheiratet und hat eigentlich mehr als genug Kohle. Er muss rumkrebsen.
Anwälte.....für den Job darfste auch kein Gewissen haben.

Das erzählt dein Bekannter vielleicht, aber für wiederverheiratete Exen hat noch kein Mann weiter Unterhalt zahlen müssen. Er meint wahrscheinlich den Kindesunterhalt, den er auf ihr Konto überweist. Für seine Kinder muss er logisch Unterhalt erbringen, die bleiben ja auch nach einer Scheidung seine und gehen nicht auf den neuen Ehemann über in Pflichten und Lasten.
*********erker Mann
11.921 Beiträge
Stimmt... außer die Ehefrau wird nach der Scheidung bedürftig... dann könnte man den Mann heranziehen.
Im übrigen besteht vor dem Familiengericht Anwaltspflicht... gemeinsamer Anwalt oder Jeder seinen Eigenen ist dabei egal.
*********acht Frau
8.063 Beiträge
Zitat von *********erker:
Stimmt... außer die Ehefrau wird nach der Scheidung bedürftig... dann könnte man den Mann heranziehen.
Im übrigen besteht vor dem Familiengericht Anwaltspflicht... gemeinsamer Anwalt oder Jeder seinen Eigenen ist dabei egal.

Nur, wenn die Kinder noch klein sind und keine Kinderbetreuung möglich. Ansonsten muss sie arbeiten gehen oder sich dem Amt anvertrauen.
*********erker Mann
11.921 Beiträge
Bedürftigkeit kann auch andere Ursachen haben... der Staat versucht immer Jemanden heranzuziehen
Die Gesetze haben sich entschieden geändert. Gezahlt wird nur für die Kinder.
Mehr nicht.
Das Ammenmärchen Unterhalt für die Frauen zu zahlen gibt's nicht mehr.
Ich weiss das persönlich von familiären Umständen. Die Damen sind alle arbeiten gegangen und die Kinder in die Betreuung.
Gibt selbstverständlich Ausnahmen aber von den schreiben wir hier nicht.
*******nic Mann
387 Beiträge
Guten Morgen.

Zitat von *********erker:
Im übrigen besteht vor dem Familiengericht Anwaltspflicht... gemeinsamer Anwalt oder Jeder seinen Eigenen ist dabei egal.
Das ist so meines Wissens nicht ganz korrekt.

Eine Scheidung ist ein Vorgang, bei dem vor Gericht zwei Parteien gegenüberstehen, es kann also keinen "gemeinsamen" Anwalt geben.

Ein Anwalt hat für seinen (und nur seinen) Mandanten die bestmögliche Leistung zu erbringen. Er darf gar nicht im Sinne beider Prozeßbeteiligter agieren und hat seinen Mandanten für dessen Vorhaben (=Scheidung vom Ehepartner) bestmöglich (=mit höchstmöglicher Gewinnaussicht) zu beraten und zu vertreten. Wäre es anders, wäre er nicht als Anwalt, sondern als Mediator o.ä. tätig.
Er hat allerdings auch auszuführen, was der beantragende Ehepartner, sein Mandant, möchte. Wenn der ihm aufgibt, den Gegenpart weitestgehend "in Ruhe zu lassen", muß er das machen, ihn aber trotzdem über alle Möglichkeiten aufklären. Es hängt also neben den gesetzlichen Vorgaben vom Wollen des beantragenden Ehepartners ab, wie der Gegenpart aus dem Verfahren rausgeht (zumindest, wenn der keinen Anwalt hat).

Scheidungsanträge können nur von einem Anwalt ans Familiengericht eingebracht werden.
Es muß also mindestens einen Anwalt auf der Seite des Antragstellers geben. Die andere kann anwaltsfrei in das Verfahren gehen, muß es aber nicht.

Thomas
****87 Frau
4.685 Beiträge
Find ich auch gut dass sie den Unterhalt für Ehegatten abgeschafft haben.
Mein Bekannter ist ein älterer Herr und bestimmt schon 30 Jahre geschieden. Könnte mir vorstellen dass da vielleicht noch die alte Gesetzgebung gilt.
@****87

Das könnte sein.
Das Problem ist, bei vielen geistert noch diese alte System im Kopf.
*********erker Mann
11.921 Beiträge
@*******nic
Wenn beide Parteien sich einig sind, dann genügt für die Scheidung ein gemeinsamer Anwalt!
Zum Beispiel, wenn beide Parteien nicht über genügend Einkommen verfügen und es auch nichts zu verteilen gibt, dann kann man mit einem gemeinsamen Anwalt die Scheidung durchziehen und das ganze wird auch noch von der Prozesskostenhilfe übernommen!
*******nic Mann
387 Beiträge
Zitat von *********erker:
@*******nic
Wenn beide Parteien sich einig sind, dann genügt für die Scheidung ein gemeinsamer Anwalt!
Zum Beispiel, wenn beide Parteien nicht über genügend Einkommen verfügen und es auch nichts zu verteilen gibt, dann kann man mit einem gemeinsamen Anwalt die Scheidung durchziehen und das ganze wird auch noch von der Prozesskostenhilfe übernommen!
Auch Wiederholung oder Ausrufezeichen machen aus einer fehlerhaften Aussage keine fehlerfreie.

Treten vor Gericht zwei Parteien auf, kann es keinen Anwalt für beide geben. Das ist rechtlich nicht möglich und aus o.g. Gründen für den Anwalt nicht erlaubt. Er darf eigentlich nichtmal beide gleichzeitig beraten, weil er immer ein parteiisches Mandat übernimmt und damit rechtlicher Vertreter einer Partei ist.

Das ganze hat zudem überhaut nichts mit dem Einkommen zu tun, eine Prozeßkostenübernahme ist vom Anwalt unabhängig.

Thomas
*********erker Mann
11.921 Beiträge
Bist Du Anwalt?
****87 Frau
4.685 Beiträge
Zitat von *********erker:
@*******nic
Wenn beide Parteien sich einig sind, dann genügt für die Scheidung ein gemeinsamer Anwalt!
Zum Beispiel, wenn beide Parteien nicht über genügend Einkommen verfügen und es auch nichts zu verteilen gibt, dann kann man mit einem gemeinsamen Anwalt die Scheidung durchziehen und das ganze wird auch noch von der Prozesskostenhilfe übernommen!

Ich hatte genau so eine Scheidung. Der Anwalt war trotzdem NUR mein Anwalt, weil ich die Scheidung eingereicht, und den Anwalt beauftragt habe.
Und die Prozesskostenhilfe muss man zurückzahlen wenn sich das Einkommen innerhalb der nächsten 4 Jahre verbessert.
*********erker Mann
11.921 Beiträge
Dann ist halt so... meine Scheidung ist jetzt 25 Jahre her...
***sa Frau
70 Beiträge
Zitat von *********erker:
Bist Du Anwalt?
Ich weiss nicht, ob er Anwalt ist, aber ich kann dir die Sache mit dem EIN Mandant pro Anwalt in der Scheidung bestätigen. Quelle: meine Anwältin Mitte letzten Jahres, die ich explizit nach diesem Sachverhalt gefragt hatte. Der Anwalt vertritt seinen Mandaten GEGEN dessen Ehepartner. Er kann den Ehepartner positiv beraten, aber niemals zum Nachteil des eigenen Mandanten. Daher meine Aussage: EINER hat einen Anwalt, der andere entweder AUCH - oder sehr viel Vertrauen.
Übrigens ist auch Ehegattenunterhalt nach der Scheidung noch möglich, kommt aber auf die Umstände an. Ebenfalls Info von Mitte des Jahres.
*********tsex Frau
523 Beiträge
Themenersteller 
herzlichen Dank an alle, die sich zu dem Thema äußern - ich habe alles gelesen und muss mich erstmal sammeln - ja, es gibt Rosenkriege und es gibt gütliche Einigungen - es war nicht anders zu erwarten.

Die Menschen, die Umstände - die Liebe, alles ist unterschiedlich in der jeweiligen Zusammenfassung.
Es kommt auf den einzelnen Menschen an - wie kann er damit umgehen und wie ist seine persönliche Situation.

Hmmmm - ich kann alles Geschriebene verstehen - wenn auch nicht alles tolerieren.
Dass Liebe und Verliebtheit - Träume/Wünsche und Realität - rosarote Brille und Klarsichtbrille - und vieles andere Gegensätzliche beim Zeitpunkt der Eheschließung oder Partnerschaft nicht klar zu eruieren sind, ist mir klar - ich hatte ALLES in meinen bisherigen Beziehungen (wobei es sich lediglich um zwei Ehen handelt - eine noch intakt - und diverse Partnerschaften, die ohne finanzielle (halt, eine Liebschaft innerhalb meiner bestehenden Ehe war für mich finanziell fast der Ruin) oder gemeinsame Kinder waren)... somit kann und will ich nicht das letztendlich Schlüssige zum Vermeiden von Rosenkriegen als das einzig Wahre bekunden.

ich freue mich über alle, die Rosenkriege vermeiden konnten (man hat sich ja mal geliebt)
und bin traurig über alle, denen es (aus welchen Gründen auch immer) nicht gelungen ist.

Da ich aktuell sehr selten online bin, ist es schwierig für mich, mich mit einzelnen Teilnehmern auszutauschen, werde aber in Abständen immer wieder hier reinschauen und mich über die Teilnahme am Thread freuen.

Whatsaboutsex ... hat momentan andere Prioritäten thx
*******i123 Mann
4.279 Beiträge
Sehr schön und verständlich erklärt.
Wir alle sind Kinder des Schicksals!

Auch ich bewundere Menschen die durch vernünftige Planung, Übersicht ud vor allem "Menschlichkeit"
jede Krise meistern.
Und das kann man lernen!

Eine (letze) Frage:

Whatsaboutsex ... hat momentan andere Prioritäten thx

Diese neuen Prioritäten machen Dich hoffentlich zufrieden und irgendwann glücklich?
*********tsex Frau
523 Beiträge
Themenersteller 
@*******i123

ja, um es genau zu erklären:

ich arbeite momentan mehr als üblich (arbeite üblicherweise eh schon zuviel *mrgreen* ) aber ich zähle mich zu den Corona-Gewinnern, da ich einen online-Buchhandel habe (die Geschäfte sind zu, das heißt, mehr Bestellungen) und ich habe zusätzlich einen Vollzeitjob (leider momentan im home-office - ist seeeehr anstrengend für mich) - also kommen gut und gerne 70 bis 80 Stunden die Woche zusammen, wenn man die Nachtarbeit im Buchhandel dazuzählt.

Außerdem bin ich glücklicherweise Oma von zwei Enkelchen (3 und 4 Jahre alt) die aktuell vom Lockdown hart getroffen sind, da sie nicht in den Kindergarten dürfen und somit der Spielemöglichkeiten unter Gleichaltrigen beraubt sind - schlimm, aber noch auffangbar - solange man als Großeltern da sein kann... ich (und mein Mann - der allerdings die meiste Zeit mit den Enkeln verbringt - bin ihm neidisch *zwinker*) bin glücklich darüber - meine Tochter auch und meine Enkel genießen es ebenso.

Ergo:
keine oder fast keine Zeit für Joy - aber sehr glücklich und zufrieden - außer dass ich meine üblichen Kontakte, Sport und vor allem Sex in Swingerclubs vermisse... aber da bin ich ja nicht alleine mit dem Vermissen...
*******i123 Mann
4.279 Beiträge
Diese Erlärung ist sehr informativ und liebenswert.

Dann viel Glück und ein gutes Händchen für die Zukunft.

LG
*********tsex Frau
523 Beiträge
Themenersteller 
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