Nicht ...
... ganz CathyB
, aber objektiv könnte man diesen Eindruck haben. Schön anzusehen war es dennoch.
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@****undAchim
Die von mir erwähnte psychische Erkrankung wird von dir einfach in deinem Sinne uminterpretiert.
Von dir kam im anderen thread das Beispiel zur psychischen Erkrankung, was hier vehement in Abrede gestellt wird. Ob es um Kassenleistungen ging oder nicht, ist hierbei – soweit es den psychischen Aspekt betrifft - völlig irrelevant. Das dieser berücksichtigungsfähige Umstand plötzlich mit den Schönheitsoperationen nichts zu tun haben soll, entspricht möglicherweise deinen Vorstellungen für deine Positionierung in diesem thread, ... ist aber erkennbar unzutreffend.
Wenn durch ein körperentstellendes Merkmal ein psychische Erkrankung durch eine OP abgewendet werden kann dann heisst das eben noch lange nicht dass bei einer solchen freiwilligen OP eine psychische Erkrankung zu Grunde liegt. Unzulässiger Umkehrschluss!
Hier nähern wir uns bei einem den Körper entstellenden Merkmal wieder der medizinischen Indikation, so dass sich in jedem Einzelfall die Frage aufdrängt, ob der Körper denn tatsächlich entstellt ist, oder dies nur der fehlerhaften und kranken Vorstellung entspringt. Im letzten Fall gewinnt der psychische Aspekt wiederum eine herausragende Bedeutung. Im übrigen hört sich dein Einwand sehr nach prophylaktischen Eingriffen in einen Körper an (vorsorglich noch den Ballon nach D aufblasen, damit sie kein psychisches Problem bekommt, weil es mir keinen Spaß mehr macht an B zu hantieren ... usw.), was äußerst bedenklich wäre.
Deine interessante Basta-Mentalität hinsichtlich des Willensbildungsprozesses für oder gegen einen Eingriff lässt unberücksichtigt, dass bewusste Entscheidungen dann unmöglich erscheinen, wenn dieser Prozess gestört ist, also von Beginn an eine psychische Grunderkrankung vorliegt oder aber die als unschön subjektiv wahrgenommene Äußerlichkeit, was überhaupt nicht der objektiven Einschätzung entsprechend muss, in eine Erkrankung auf diesem Gebiet mündet. In beiden Fällen bietet sich primär die konservative Behandlung an. Denn es ist unsinnig, den zweiten vor dem ersten Schritt anzustreben, zumal du ja selbst im anderen thread schreibst, dass nur 1/3 der Betroffenen mit einem Eingriff zufrieden sind, was hier plötzlich nicht mehr zutreffen soll. Also scheinst du dem jeweils gewünschten Ergebnis deine Ausführungen anzupassen, und zwar auch dann, wenn sie von Widersprüchen begleitet werden.
Und was man als "Zufriedenheit" definiert das ist halt wieder individuell verschieden.
Hier möchte ich dir insoweit widersprechen, als die Zufriedenheit abstrakt sehr wohl einer Definition zugänglich ist und hierbei wesentlich darauf abgestellt wird, ob man mit dem gegebenen Verhältnissen einverstanden ist bzw. nichts anderes begehrt, als man hat. Das Erreichen dieses Zustandes wird dann natürlich individuell geprägt sein. Andererseits ist bekannt, dass den/die Zufriedenen/-e gesundheitlich in der Regel keine Symptome mit Krankheitswert kennzeichnen. Gerade der Wunsch nach einer Schönheitsoperation, die objektiv nicht notwendig ist, maßgeblich aber von der inneren Einstellung geprägt zu sein scheint, belegt eindrucksvoll die Unzufriedenheit und wirft die Frage nach den hinter den Symptomen liegenden Ursachen auf.
Zustimmen kann ich auch nicht dem von dir vorgenommenen generellen Ausschluss einer medizinischen Indikation für eine ästhetische Operation. Vermutlich ist dies darauf zurückzuführen, dass du geneigt zu sein scheinst, die Indikation mit der Verpflichtung zur Kostenübernahme durch die GKV zu vermischen. In diesem Zusammenhang würde es dir vermutlich auch nicht helfen, die Entwicklung über die plastische und rekonstruktiv ästhetische Chirurgie zu der sich noch im Wildwuchs befindenden Schönheitschirurgie, die werbestrategisch die Ästhetik zu vereinnahmen sucht, aufzuzeigen. Hierzu gibt es genügend Fachliteratur. Eine Indikation kann jedoch etwa vorliegen, wenn nach fachpsychologischer Einschätzung bei einer psychischen Folgeerkrankung alle konservativen Hilfen fehlschlugen und ein operativer Eingriff nach fachärztlichen Urteilen medizinisch vertretbar erscheint.
Letztlich will doch niemand beim „Gesunden“ die persönliche Freiheit beschneiden. Es stellt sich nur die Frage, ob das massenhafte Beschneiden von Körpern nicht durch eine gestörte Körperwahrnehmung ungünstig gefördert wird. Letztere dürfte wiederum durch ein fehlerhaftes Selbstwertgefühl, starker Verunsicherung und mangelndem Selbstbewusstsein als eine Möglichkeit und/oder unredlichen Einflüssen Dritter u. a. begünstigt werden. Die gesellschaftliche Fehlentwicklung wird womöglich einmal als krank eingestuft werden müssen, da der Schnippelwahn keine wirkliche Alternative darstellen dürfte.