Meiner Ansicht nach werden hier einige Dinge munter in einen Topf geworfen die im Kern nichts miteinander zu tun haben. Die freie Preisgestaltung in der Marktwirtschaft hat im Grundsatz nichts mit einer geschlechtsbezogenen Gleichberechtigung zu tun. Allenfalls etwas mit der Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlicher Einkommensklassen - und die ist nicht per sé an Geschlechter gebunden.
Um zu entscheiden ob diese freie Preisgestaltung durch rechtliche Regelungen eingeschränkt werden müsste wäre erst mal zu klären ob die Ware oder Dienstleistung denn überhaupt unabdingbar für den Lebenserhalt wäre - und da dürften sowohl Swingerclubs wie auch Erotikplattformen nicht weit vorne liegen in der Einschätzung.
Ansonsten obliegt es dem Gewerbetreibenden, den Preis für seine Leistung selbst zu gestalten. Wir können die Marktwirtschaft natürlich auch insgesamt für unfair halten und gänzlich abschaffen - aber eine Lösung nach der man nach Gusto demjenigen, bei dem einem gerade etwas nicht passt vorschreiben zu dürfen was er von wem verlangen dürfe ist in nichts gerechter.
Viel kritischer als die Frage, ob man einem Gewerbetreibenden selbst überlässt, welche Gebühren er von wem erhebt (zumindest wenn es im weitesten Sinne um Luxusgüter geht) finde ich Gedankenansätze aus denen irgendwelche Anspruchsdenken auf andere Menschen durchzuschimmern scheinen. Und wer meint, aufgrund irgendwelcher Preisgestaltungen andere Menschen abklassifizieren zu können wird problemlos auch andere Vorwände finden.
Um zu entscheiden ob diese freie Preisgestaltung durch rechtliche Regelungen eingeschränkt werden müsste wäre erst mal zu klären ob die Ware oder Dienstleistung denn überhaupt unabdingbar für den Lebenserhalt wäre - und da dürften sowohl Swingerclubs wie auch Erotikplattformen nicht weit vorne liegen in der Einschätzung.
Ansonsten obliegt es dem Gewerbetreibenden, den Preis für seine Leistung selbst zu gestalten. Wir können die Marktwirtschaft natürlich auch insgesamt für unfair halten und gänzlich abschaffen - aber eine Lösung nach der man nach Gusto demjenigen, bei dem einem gerade etwas nicht passt vorschreiben zu dürfen was er von wem verlangen dürfe ist in nichts gerechter.
Viel kritischer als die Frage, ob man einem Gewerbetreibenden selbst überlässt, welche Gebühren er von wem erhebt (zumindest wenn es im weitesten Sinne um Luxusgüter geht) finde ich Gedankenansätze aus denen irgendwelche Anspruchsdenken auf andere Menschen durchzuschimmern scheinen. Und wer meint, aufgrund irgendwelcher Preisgestaltungen andere Menschen abklassifizieren zu können wird problemlos auch andere Vorwände finden.