Hallo Er von Paarhun
Du schreibst, Du wünscht Dir kein Vetorecht, aber ein Mitspracherecht, das berücksichtigt wird. Dann müsste dieses Mitspracherecht gemeinsam für beide stimmig definiert werden. Vorstellbar ist für mich, dass Du eine Meinung zum 2. Mann äussern kannst oder einen Mann bevorzugen kannst. Da solltest Du Dir dann aber bewusst sein: Weiter geht Dein Mitspracherecht halt nicht. Entscheiden tut Deine Frau, im Extremfall gegen Deinen Willen. Ein Vetorecht, bei dem Du den ausgewählten Mann ablehnen könntest, ginge Dir eben zu weit. Dann musst Du damit leben, dass es halt ab und an zu Wifesharing kommt, mit einem Mann, den Du z.B. nicht bevorzugt hast, weshalb auch immer. Wenn das für Dich stimmt, ist alles gut! Aber konsequent solltest Du da schon sein...
Weiter als vorstellbar erachte ich, dass Dein Mitspracherecht stärker ist und Deine geäusserte Meinung oder Dein "Wunsch" zu einem Mann zwingend berücksichtigt werden muss. Wenn Dein Input zum Mann z.B. negativ ist, kommt er nicht mehr in Frage. Nur kommt das dann einem Vetorecht ziemlich ähnlich. Und Deine Frau ist in ihrer Auswahl eingeschränkt.
Lg, alles Gute, auf Dein Verständnis hoffend! Pidu
Du schreibst, Du wünscht Dir kein Vetorecht, aber ein Mitspracherecht, das berücksichtigt wird. Dann müsste dieses Mitspracherecht gemeinsam für beide stimmig definiert werden. Vorstellbar ist für mich, dass Du eine Meinung zum 2. Mann äussern kannst oder einen Mann bevorzugen kannst. Da solltest Du Dir dann aber bewusst sein: Weiter geht Dein Mitspracherecht halt nicht. Entscheiden tut Deine Frau, im Extremfall gegen Deinen Willen. Ein Vetorecht, bei dem Du den ausgewählten Mann ablehnen könntest, ginge Dir eben zu weit. Dann musst Du damit leben, dass es halt ab und an zu Wifesharing kommt, mit einem Mann, den Du z.B. nicht bevorzugt hast, weshalb auch immer. Wenn das für Dich stimmt, ist alles gut! Aber konsequent solltest Du da schon sein...
Weiter als vorstellbar erachte ich, dass Dein Mitspracherecht stärker ist und Deine geäusserte Meinung oder Dein "Wunsch" zu einem Mann zwingend berücksichtigt werden muss. Wenn Dein Input zum Mann z.B. negativ ist, kommt er nicht mehr in Frage. Nur kommt das dann einem Vetorecht ziemlich ähnlich. Und Deine Frau ist in ihrer Auswahl eingeschränkt.
Lg, alles Gute, auf Dein Verständnis hoffend! Pidu